«Eelände Schaaffseckel», «verfluechte Tüpflischiisser» oder «gruusige Soiniggel» – das hört niemand gern. Doch wer die Polizei darauf ansetzen will, muss neuerdings etwas bezahlen.

Die Staatsanwaltschaften können seit Anfang 2024 einen Vorschuss verlangen, wenn jemand ein Ehrverletzungsdelikt anzeigt. Der Beobachter hat darüber berichtet. Damit wollte das Parlament der Flut von Strafanträgen entgegenwirken – und die Antragsteller damit etwas abschrecken.

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Denn bei Ehrverletzungsdelikten geht es den Betroffenen oft bloss um persönliche Rache. Ziel der Regelung ist es also, die Staatsanwaltschaften zu entlasten.