Die Gesundheitskosten in der Schweiz steigen unaufhörlich. Dazu tragen auch immer mehr Ärztinnen und Ärzte bei, die alle von etwas leben müssen. Um eine Überversorgung zu verhindern, beschloss das Parlament vor vier Jahren Zulassungsbeschränkungen für ausländische Ärzte, die nicht in einem Spital arbeiten.

Inzwischen gilt: Wer nicht über eine Medizinausbildung in der Schweiz verfügt oder mindestens drei Jahre in der Schweiz an einer anerkannten Weiterbildungsstätte tätig war, erhält keine Zulassung mehr und kann nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Die Kantone können zudem generelle Höchstzahlen für ambulant tätige Ärzte in einem bestimmten Fachgebiet oder in einer bestimmten Region festlegen.

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