Auge
So blicken Sie durch
Bei welchen Symptomen Sie zum Augenarzt sollten und wann die Krankenkasse welche Kosten übernimmt.
, aktualisiert am 27. Oktober 2017 - 14:15 Uhr
Wann ist ein Besuch beim Augenarzt angezeigt?
- Suchen Sie den Augenarzt auf, wenn Sie Beschwerden haben wie: starke Augenschmerzen, Entzündungen, wenn sich Ihre Sicht markant verschlechtert oder wenn Sie plötzlich tanzende Punkte oder «Blitze» sehen.
- Ab 40 sollten Sie regelmässig zur augenärztlichen Kontrolle. Falls Sie eine starke Brille haben, schon früher.
- Kinder sollen für ihre erste Brille zum Augenarzt.
- So lesen Sie das Rezept: Ob Sie kurz- oder weitsichtig sind, zeigen die «sphärischen Werte» (im Rezept «sph» abgekürzt). Ein + gibt Weitsichtigkeit an, ein – Kurzsichtigkeit. Ob Sie eine Hornhautverkrümmung haben, können Sie an den Zylinder- und den Achsenwerten ablesen (im Rezept mit «cyl» und «A» abgekürzt). Die Plus- oder Minuswerte der Verkrümmung müssen in Grad angegeben werden.
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Was die Krankenkasse zahlt
Die Krankenkasse bezahlt seit 2011 aus der obligatorischen Grundversicherung nichts mehr an neue Brillengläser oder neue Kontaktlinsen. Wer einen Teil der Kosten über die Krankenkasse abwickeln möchte, muss eine entsprechende Zusatzversicherung haben. Nur in Krankheitsfällen, wie dem Grauen Star oder Diabetes, trägt die Grundversicherung einen Teil der Kosten.
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