Unheil braut sich manchmal zusammen wie ein Gewitter an einem Sommertag ohne Sorgen. Auf einmal ein Windstoss, aus dem Nichts ein Wolkenberg, der Himmel plötzlich schwarz und grollend.

Yuliya Burko ahnt, dass Blitz und Donner bald folgen werden. Doch sie wartet ab. Schwankend zwischen der vagen Hoffnung, dass die Wolken über ihrem Leben sich doch wieder verziehen, und der Furcht, dass das Gewitter losbricht. Dass an ihrer Wohnungstür in St. Gallen die Klingel schrillt und draussen wieder die Polizisten stehen, die ihr bereits den Pass abgenommen haben. Dass man sie nach Kasachstan zurückschafft und ihre beiden Kinder nach Deutschland schickt, Tausende von Kilometern von ihr entfernt.

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«Sie hätte früher Hilfe suchen sollen»

Die Nachbarin stellt die Mokka-Kanne auf den Stubentisch und sagt in den Kaffeeduft hinein: «Sie hätte früher Hilfe suchen sollen, aber sie war völlig überfordert. So wurde eben alles immer schlimmer.» Und die 33-jährige Yuliya Burko erwidert mit grossen Augen: «Ich dachte, das kläre sich. Ich dachte: Wir sorgen für uns selber, liegen dem Staat nicht auf der Tasche, also können wir bleiben.»

Später sagt ihr Anwalt: «Rechtlich gesehen ist das eine eindeutige Geschichte. Frau Burko und ihre Kinder haben keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.» Doch auch rechtlich eindeutige Geschichten können voller unglücklicher Wendungen sein. Diese hier nimmt ihren Anfang 5000 Kilometer östlich von St. Gallen: in Kasachstan, nach Russland grösste Nachfolgerepublik der untergegangenen Sowjetunion.

Im Norden des Landes, in der Provinzstadt Kokshetau, lernt der Teenager Yuliya in den neunziger Jahren Igor* kennen, der ein paar Jahre älter ist als sie. Die beiden werden ein Paar, doch Igor hält wenig im unabhängig gewordenen Kasachstan. Er ist Nachfahre von deutschen Siedlern, die sich im 18. Jahrhundert in Russland niedergelassen haben. Jetzt, da der Eiserne Vorhang gefallen ist, sieht er die Chance, als sogenannter Spätaussiedler in die Heimat seiner Ahnen zurückzukehren. Rund eine Million deutschstämmiger Kasachen wandert in dieser Zeit nach Deutschland aus – darunter 1998 auch der 24-jährige Igor, der bald den deutschen Pass erhält.

Sie ist 18, als sie heiraten

Yuliya folgt ihrem Geliebten ein Jahr später nach. Im Frühling 2000 wird sie 18 und damit volljährig, die beiden heiraten. Sie bekommen einen Sohn und später eine Tochter, beide Kinder erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Familie lässt sich nahe der holländischen Grenze nieder, der Familienvater hat einen guten Job als Schweisser in einer Schiffswerft. 2010 zieht Igor in die Schweiz: Er hat in St. Gallen Arbeit bei einer Firma für Apparatebau gefunden. Frau und Kinder folgen ihm 2011 im Rahmen des Familiennachzugs. Eine sorglose Zeit, erinnert sich Yuliya Burko: «Wir waren glücklich, wir fühlten uns von Anfang an wohl hier.» Ganz anders als in Deutschland – dort seien sie für die Einheimischen bloss «die Russen» gewesen, hätten deutliche Ablehnung gespürt. In St. Gallen dagegen hätten auch die Kinder, damals elf- und achtjährig, schnell Freunde gefunden. Die Nachbarin bestätigt: «Die Kinder wirkten anfänglich unsicher, doch dann sah man, wie sie aufblühten.»

Doch nach knapp zwei Jahren verdüstert sich die Welt der deutsch-kasachischen Familie. Es beginnt zu kriseln zwischen Yuliya und Igor, die beiden geraten sich immer öfter in die Haare. Im März 2013 beantragt sie die Trennung. Ende Juni 2013 geht Igor, ohne ein Wort des Abschieds.

*Name geändert

«Es reichte, um glücklich zu sein»

Yuliya Burko weiss, dass ihr Mann ein Touristenvisum für Russland beantragt hat. Sie weiss auch: Wenn Igor geht, dann geht er für immer. «Er hatte stets gesagt, dass er nicht bereit sei, bei einer Trennung für mich und die Kinder aufzukommen», sagt sie. «Als er dann verschwand, war ich nicht überrascht. Ich kenne ihn. Es ist seine Art.»

Sie sagt es ohne Wut und ohne Bedauern, und genau so versucht sie auch weiterzuleben nach dem Abtauchen ihres Mannes, von dem sie bis heute nur weiss, dass er irgendwo in Russland lebt. Als das letzte Geld aufgebraucht ist, beantragt sie Sozialhilfe, ein halbes Jahr lang. Dann scheint es wieder aufwärtszugehen: Sie findet einen Job bei McDonald’s und beginnt, die bezogenen Sozialhilfegelder zurückzuerstatten. Auch einen neuen Mann lernt sie kennen. Sie sagt: «Wir hatten nicht viel, aber es reichte, um glücklich zu sein.»

Doch über dem vermeintlichen Glück haben sich die dunklen Wolken längst aufgetürmt: Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen hat mitbekommen, dass Igor das Land verlassen hat, nun überprüft es die Aufenthaltsbewilligungen von dessen kasachischer Frau und den gemeinsamen deutschen Kindern. Die Behörde verfügt im Herbst 2013: Alle drei müssen die Schweiz verlassen. Als Familiennachzügler sind ihre Aufenthaltsbewilligungen abhängig von jener für Igor; da sich dieser nicht mehr im Land aufhält, haben auch die Mutter und die Kinder kein Recht mehr, hier zu sein.

Der Vater ist unauffindbar

Was rechtlich so eindeutig aussehen mag, ist in der Umsetzung kompliziert, denn Yuliya Burko hat keine Ahnung, wohin sie gehen soll. Nach Kasachstan? Ihre Kinder sind Deutsche, sie bräuchten für die Einreise ins zentralasiatische Land ein Visum. Weil sie minderjährig sind, müssen die Eltern den Antrag unterschreiben, ihr Vater ist aber unauffindbar. Nach Deutschland? Für die Kinder theoretisch kein Problem, ihre kasachische Mutter jedoch hat mit dem damaligen Umzug in die Schweiz ihr Bleiberecht in Deutschland verloren. Yuliya Burko, die nicht weiss, wen sie um Rat fragen soll, gelangt zum Schluss, dass die Schweiz der einzige Ort ist, an dem sie und ihre Kinder gemeinsam leben können. Sie schreibt Briefe ans Migrationsamt, legt Rekurs ein, alles ohne Anwalt, denn dafür hat sie kein Geld.

Das Migrationsamt bleibt hart. «Es ist nicht ersichtlich, weshalb es den Kindern nicht zuzumuten wäre, der Mutter ins Heimatland zu folgen», heisst es in der Verfügung. Am Stubentisch der Nachbarin schüttelt Yuliya Burko den Kopf. Sie hat bislang stets gefasst gewirkt, doch jetzt bricht ihre Stimme. «Die Kinder haben nie in Kasachstan gelebt, sie kennen dort niemanden», sagt sie. «Meine Tochter ist etwas zurückgeblieben, hier kann sie in die heilpädagogische Schule. Wo würde sie dort wohl landen?»

Das Migrationsamt St. Gallen schärft Yuliya Burko ein, sich an die Ausreisefrist bis am 23. Mai 2014 zu halten. Ansonsten, so droht man ihr an, werde sie nach Kasachstan ausgeschafft, die Kinder in einem Heim in Deutschland untergebracht. Trotzdem bleibt sie – überfordert und hilflos angesichts des Räderwerks der Bürokratie, in das sie geraten ist. Und der Himmel über ihr verfinstert sich weiter.

Quelle: Kornel Stadler
«Ich tat, was die Polizei verlangte»

Denn die Behörden sind nicht blind. Im Sommer 2014 stellen sie fest, dass Mutter und Kinder noch immer in der Schweiz leben, Yuliya Burko zudem ohne Bewilligung arbeitet. Den Job muss sie deshalb aufgeben, und einige Tage später klingelt es an ihrer Wohnungstür. Die 33-Jährige erinnert sich: «Da waren drei Polizeibeamte. Sie verlangten, dass ich ihnen die Pässe von mir und den Kindern aushändigte. Ich war perplex, stellte keine Fragen, ich tat einfach, was die Polizei verlangte.» Als sie weg sind, fühlt sie sich ausgeliefert und schutzlos.

Doch das Unheil nimmt kein Ende. Unter dem Druck, unter dem die Kasachin steht, zerbricht Ende 2014 die Beziehung zu ihrem neuen Lebenspartner, seine emotionale und finanzielle Unterstützung fällt weg. Sozialhilfe zu beantragen, traut sich Burko nicht, weil sie fürchtet, dann sofort abgeschoben zu werden. Bekannte um Hilfe anzugehen, wagt sie ebenfalls nicht, zu gross sind ihre Hemmungen. Sie sagt: «Ich bin in der Sowjetunion aufgewachsen, mir wurde eingetrichtert: Löse deine Probleme selber, behellige nicht die anderen damit.»

Allerdings hat sie keine Ahnung, wie sie ihr Problem lösen soll. Sie lebt von der Hoffnung, alles renke sich irgendwie wieder ein – sowie vom kärglichen Ersparten, das gerade noch für die Miete reicht, sonst aber für immer weniger. Wochenlang kommt nichts auf den Tisch als Brot und Cervelat. Im Dezember dann Kerzen – aber nicht wegen Weihnachten, sondern weil der Strom abgeschaltet wurde.

Die dunklen Fenster fallen auf im Quartier. Die Nachbarin erzählt: «Eine Frau aus dem Haus bemerkte, dass in der Wohnung nie Licht brannte. Also klingelte sie und fragte nach.» Und dann tut Yuliya Burko, was sie bislang aus Scham und Unsicherheit tunlichst vermieden hat: Sie vertraut sich einem fremden Menschen an.

So unangenehm es ihr auch ist, dass ihre Geschichte danach im Haus die Runde macht – es beschert ihr erstmals seit Wochen wieder Erfreuliches. Eine Nachbarin lädt sie ein, ihre Küche zu benutzen, andere legen ihr Lebensmittel vor die Haustür: Teigwaren, Kartoffeln, einfach so. «Das hat uns gerettet», sagt sie. «Ich weiss nicht, was ohne diese Hilfe aus uns geworden wäre.»

Mit Unterstützung einer Nachbarin beantragt Yuliya Burko Nothilfe, zudem zieht sie mit Hilfe der Stiftung SOS Beobachter einen Anwalt bei. Dieser kann allerdings nichts mehr ausrichten. «Die Familie Burko hat einen Ausweisungsentscheid erhalten, die Verfügung ist rechtskräftig, und das Verfahren dazu ist korrekt abgelaufen», sagt er.

Die Kinder sollen bei ihr bleiben

Immerhin: Der Anwalt schliesst aus, was seine Mandantin am allermeisten befürchtet – dass die Kinder von ihr getrennt werden. Das St. Galler Migrationsamt bestätigt, dieses Szenario werde «aktuell nicht verfolgt». Gleichzeitig betont es aber, für einen Verbleib der Familie in der Schweiz fehlten die Voraussetzungen.

Damit ist klar: Yuliya Burko und ihre Kinder müssen ausreisen. Allerdings weiss noch immer niemand, wohin. Die Migrationsbehörde schreibt auf Anfrage lediglich: «Es sind Abklärungen mit der zuständigen Behörde in Deutschland betreffend Rückkehr nach Deutschland hängig.»

Yuliya Burko wartet ab. Schwankend zwischen der Hoffnung, dass das Gewitter sich verzieht, und der Angst, dass es mit voller Kraft losbricht. In der letzten Zeit ist die Hoffnung etwas gewachsen.