Patientenfonds vor dem Durchbruch: Referat des Präsidenten der SGGP
Anlässlich der Medienkonferenz vom 11.7.02 in Bern sprach Jost Gross, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik SGGP, zum Thema Patientenfonds.
Veröffentlicht am 11. Juli 2002 - 00:00 Uhr
Die Schaffung eines schweizerischen Patientenfonds ist ein altes Anliegen der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik und der Patientenstelle Zürich. Er soll von der Haftpflichtversicherung und der Sozialversicherung nicht gedeckte Schäden abdecken. Schon vor Jahren wurden eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Partnern des Gesundheitswesens gebildet und ein Modell erarbeitet. Die Realisierung scheiterte, weil die allseits angestrebte Opfersymmetrie bei der Finanzierung des Fonds nicht zustande kam.
Auch der Beobachter, vor allem ihr langjähriger Chefredaktor Josef Rennhart, hat sich während langer Zeit mit diesem Themenbereich auseinandergesetzt und eine Lösung im Interesse der Patientinnen und Patienten gefordert. Das Schweizerische Rote Kreuz schliesslich ist mit der Themenstellung über das Schweizerische Blutspendezentrum vertraut, und im Kreise der ärztlichen Berufsorganisationen haben sich immer wieder namhafte Exponenten dafür eingesetzt, die Polarisierung zwischen Interessen der Leistungserbringer und der PatientInnen durch Modelle der Moderation, der einvernehmlichen Begutachtung usw. zu entschärfen und vor allem zu entkriminalisieren.
Nun hat diese Idee erstmals eine echte Chance, realpolitisch umgesetzt zu werden. Zwar zeigt der Bundesrat dem Projekt in einer Motionsbeantwortung nach wie vor die kalte Schulter, aber die vier Partner im Gesundheitswesen, die ich Ihnen kurz in ihrer Verbindung zum Thema vorstellen durfte, möchten einen ernsthaften Schritt Richtung Realisierung der Projektidee tun. Sie haben gemeinsam Dr. Markus Moser, den ehemaligen Vizedirektor des Bundesamtes für Sozialversicherung, beauftragt, ein Modell im Rahmen der Beratungen einer kleinen Arbeitsgruppe zu entwerfen und für eine breit angelegte Vernehmlassung bei verschiedensten Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens vorzubereiten. Sie selber sind bereit, bei allseitiger Akzeptanz eine Beteiligung an der Trägerschaft ernsthaft in Betracht zu ziehen.
Unser Gesundheitswesen ist qualitativ eines der besten, allerdings auch das teuerste in Europa. Die Verminderung medizinischer Zwischenfälle und Komplikationen ist ein grundlegendes Element der Qualitätssicherung, wie auch die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe Conen in ihrem Bericht zum Ausdruck bringt. Wenn aber solche Zwischenfälle passieren und Unschuldige sogenannte Pechvögel Opfer von Gesundheitsschäden werden, muss eine hoch entwickelte Gesellschaft wie die unsere eine Antwort darauf haben. Sie muss Mechanismen der einvernehmlichen Moderation und wenn immer möglich der Schlichtung entwickeln, die Betroffenen beraten und finanzielle Ressourcen für die Schäden bereitstellen, die vom Haftpflichtrecht oder von der Sozialversicherung nicht gedeckt sind.
Dabei kann es nicht um hohe Entschädigungssummen gehen. Aber notwendig ist ein Zeichen der Solidarität in dieser Grauzone zwischen schuldhaftem Handeln von Leistungserbringern und ungünstigem Verlauf des therapeutischen Prozesses, in dem Unschuldige Opfer von belastenden Gesundheitsschäden werden können. Einzigartig ist in diesem Modell nach dem Vorbild ausländischer Modelle (beispielsweise in Skandinavien), dass es nicht per Gesetz eingeführt wird, sondern auf einem Gruppenkonsens vieler am Gesundheitswesen beteiligter Akteure beruht. Solche partnerschaftliche Modelle des Schadensausgleichs funktionieren auch in andern Bereichen zufriedenstellend, z.B. zur Entschädigung von ökologischen Schäden. Hoffen wir, dass diese überreife Idee nun breit getragen ist und durch ein positives Echo der Vernehmlassung beflügelt ihr Ziel erreicht.