Was bringt das neue Klimaschutzgesetz?


Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit – kurz Klimaschutzgesetz – beinhaltet im Wesentlichen zwei Punkte: 

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  • Erstens, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden soll. «Netto null» wird das auch genannt. Bis dahin muss sie den Verbrauch von Erdöl und Erdgas schrittweise reduzieren. Die Schweiz darf ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als sie durch natürliche Speicher (zum Beispiel den Wald) oder technische Massnahmen wieder der Atmosphäre entziehen kann. Auf dem Weg dorthin gibt es Zwischenziele für die nächsten zweieinhalb Jahrzehnte und für verschiedene Sektoren wie den Verkehr, die Industrie und die Gebäude.

  • Zweitens gibt es vom Bund finanzielle Unterstützung, damit die gesetzten Ziele erreicht werden. Zum Beispiel fliesst Geld in den Ersatz von Öl- und Gasheizungen oder in die technologische Innovation von Unternehmen.


Ab wann gilt das neue Gesetz?

Das ist unklar. Der Bundesrat entscheidet, auf wann das Gesetz in Kraft tritt. Sobald nach der Abstimmung alle Fristen (Publikationsfrist, Beschwerdefrist etc.) abgelaufen und wenn keine Abstimmungsbeschwerden vor Bundesgericht mehr hängig sind, kann das Gesetz in Kraft treten. Oft geschieht das auf den Anfang des Folgejahres. In verschiedenen Medienberichten war die Rede davon, dass der Bundesrat das Klimaschutzgesetz erst per 2025 in Kraft setzen will. In der Medienkonferenz vom Abstimmungssonntag sagte Energieminister Albert Rösti, dass der Bundesrat jetzt in den Verordnungen vor allem schnell festlegen müsse, wie die Mittel für den Heizungsersatz eingesetzt werden sollen.

Wie werden die Fördergelder verteilt?

Die Details sind noch nicht bekannt, das Umweltdepartement Uvek erarbeitet zurzeit die Ausführungsbestimmungen. Die Förderung für Unternehmen stehe grundsätzlich allen offen, die innovative Technologien anwenden, sagt ein Mediensprecher. Von Wärmepumpen bis zu Technologien, die CO2 im Kamin abscheiden, sei vieles möglich. Die Voraussetzung für Fördergelder ist, dass das Unternehmen einen Plan erarbeitet, mit dem es auf Netto-null-Emissionen kommen will. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Massnahmen, die schon vom Bund gefördert werden. Diese Finanzhilfen laufen direkt über den Bund.

Die Förderung für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen läuft über das bereits bestehende Gebäudeprogramm. Für den Vollzug sind wie heute schon die Kantone zuständig.

2021 ist die Revision des CO2-Gesetzes an der Urne gescheitert. Es sollte ebenfalls dazu beitragen, dass das Pariser Klimaabkommen eingehalten werden kann. Braucht es jetzt noch eine Neuauflage?

Ja. Das bereits bestehende CO2-Gesetz muss revidiert werden, denn es regelt nur die bestehenden Massnahmen bis 2025. Darin geht es um zahlreiche Dinge – vom Emissionshandelssystem über Vorgaben für Autoimporteure bis zur CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Zurzeit wird das CO2-Gesetz wieder vom Parlament überarbeitet. 

Dazu kommt: Wie die Zielvorgaben des neuen Klimaschutzgesetzes bis 2050 zu erreichen sind, muss noch im Detail bestimmt werden. Das neue Klimaschutzgesetz sieht explizit vor, dass der Bundesrat dem Parlament Vorschläge zur Umsetzung im CO2-Gesetz macht. 

Woher soll der ganze Strom kommen, um die fossile Energie zu ersetzen?

Die Klimapolitik funktioniert nur zusammen mit der Energiepolitik. Das Parlament will deshalb den Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigen. Letzten Herbst hat es schon den sogenannten Solarexpress beschlossen, der vor allem alpine Solaranlagen schneller ermöglichen soll. In der soeben abgeschlossenen Sommersession hat das Parlament zudem den Windexpress geschaffen: Damit soll der Bau von Windkraftanlagen, die in der Planung bereits weit vorangeschritten sind, beschleunigt werden. 

Im Fokus für den Ersatz der fossilen Energie steht vor allem der sogenannte Mantelerlass, der zurzeit im Parlament steckt. Darin sind zwei vormals einzelne Gesetzesvorlagen zusammengefasst, das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz. Das Parlament debattiert momentan noch über eine Solarpflicht bei Neubauten und über Eingriffe in den Naturschutz. National- und Ständerat sind sich nicht einig. Aber laut verschiedenen Berichten wollen die Politikerinnen und Politiker den Mantelerlass noch in der Herbstsession unter Dach und Fach bringen, bevor danach mit den Wahlen das Parlament neu zusammengesetzt wird.