Guido Wiederkehr, Hausbesitzer aus Oberwil im Kanton Baselland, bekam Mitte 2017 von der Post einen Brief: Er müsse seinen Briefkasten 20 Meter weiter in Richtung Strasse verlegen, sonst werde ihm die Post nicht mehr zugestellt. Die Verlegung kostete Wiederkehr 1500 Franken. Wütend ist er noch heute.

Tausenden Schweizer Haushalten erging es in den letzten Jahren wie Wiederkehr. Seit 2012 schreibt die Postverordnung vor, dass Briefkästen an der Grundstücksgrenze platziert sein müssen. Das erleichtert den Briefträgern die Arbeit. Von der Verordnung ausgenommen sind nur ganze wenige Post Muss ich den Kasten versetzen? , hauptsächlich Menschen im Rollstuhl.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Zwang nur noch bei Neubauten

Der Oberwalliser Nationalrat Thomas Egger (CVP) verlangt nun, dass die Briefkasten-Regelung nur noch für Neubauten gilt. Genau genommen für Kästen, die nach 2012 aufgestellt wurden. «Die rigorose Durchsetzung der heutigen Verordnung hat viele Betroffene verärgert», sagt Egger. Im Wallis etwa seien halbe Dörfer von der Post ermahnt worden, ihre teilweise jahrzehntealten Briefkästen zu verlegen. «Ich finde, die Post sollte pragmatisch handeln und daran denken, was sie mit diesem Vorgehen bei ihren Kunden auslöst. Es schadet dem Ansehen der Post Aliexpress Wenn der Pöstler nicht mehr klingelt und des Service-Public insgesamt.»

Zehn Politiker von SP bis SVP haben den Vorstoss unterzeichnet. Der Nationalrat wird ihn im Frühling behandeln. Die Post teilt mit, sie werde sich bis dahin an das geltende Recht halten. «Danach werden wir prüfen, ob und welche Auswirkungen der Entscheid hat.»

Post muss besser erreichbar werden

Nicht nur Egger verlangt von der Post einen besseren Service. Ende November etwa hat das Parlament das Unternehmen verpflichtet, Briefe und Pakete bis spätestens 12.30 Uhr zu liefern – schweizweit. Zudem gelten für die Post ab 2019 folgende Regeln:

  • Der Weg bis zur nächsten Poststelle oder Agentur darf nur 20 Minuten betragen, zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr. Diese Regel muss neu für 90 Prozent der Bevölkerung jedes Kantons eingehalten werden. Bisher galt sie für 90 Prozent der Bevölkerung schweizweit.
     
  • Neu darf der Weg auch für Bareinzahlungen und Bargeldbezug bei der Post nicht länger als 20 Minuten betragen. Bisher waren 30 Minuten vorgeben. In Ortschaften, in denen Bareinzahlungen innerhalb von 20 Minuten nicht möglich sind, muss die Post neu die Bareinzahlung direkt an der Haustür oder in anderer geeigneter Weise anbieten.
     
  • In städtischen Gebieten ist neu die Zahl von mindestens einer Poststelle oder Agentur pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte vorgegeben.
     
  • Plant die Post eine Poststelle zu schliessen, muss sie neu mindestens sechs Monate vorher die betroffenen Gemeinden anhören.
300 Poststellen abgebaut

Die neuen Regeln werden allerdings nicht dazu führen, dass die Post weniger Poststellen schliesst. Sie selbst schätzt, dass sie höchstens zehn Poststellen wird erhalten müssen, die sie in Postagenturen umwandeln wollte. Trotzdem heisst es beim Bundesamt für Kommunikation:

«Die Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben ist für die Kundschaft der Post vorteilhaft, in dem insgesamt ein dichteres Netz an Zugangspunkten resultiert.»

Die Post hat seit zwei Jahren schweizweit rund 300 Poststellen geschlossen. Bis im Jahr 2020 ist ein weiter Abbau auf noch rund 800 vorgesehen. Die Post sagt zur Kritik an den vielen Schliessungen: Sie schaffe durch Filialen, Hausservice, Paketautomaten und Agenturen insgesamt mehr «Zugangspunkte» für Kunden.

Tatsächlich hat die Post bisher den Grossteil der geschlossenen Poststellen durch Agenturen ersetzt. Diese sind meist in kleinen Läden untergebracht oder in der Gemeindeverwaltung. Sie haben teilweise längere Öffnungszeiten, können aber nicht alle Dienstleistungen anbieten. Oft nehmen sie zum Beispiel keine Bareinzahlungen an.

Weiterer Abbau wahrscheinlich

Die Kunden sind mit den Agenturen deshalb weniger zufrieden, als sie es mit den Poststellen waren. Das geht aus einer Umfrage des Bundes hervor. Die Gewerkschaften kritisieren zudem die Auslagerung der Arbeit in den Niedriglohnsektor, da nicht mehr Angestellte der Post die Briefe entgegennehmen und Marken verkaufen, sondern schlechter bezahlte Verkäuferinnen.

Die Post begründet ihr Vorgehen damit, dass die Geschäfte am Schalter in den letzten knapp 20 Jahren um die Hälfte zurückgegangen sind. Einen weiteren Poststellenabbau nach 2020 schliesst sie deshalb nicht aus, im Gegenteil. Thomas Baur, zuständig für das Postnetz, sagte diesen Herbst gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF: «Das hängt stark davon ab, wie sich das Kundenverhalten in der Zukunft verändert. Kommt es zu einem drastischen Einbruch bei den Einzahlungen, müssten wir reagieren.»

Jede Woche das Beste vom Beobachter
«Jede Woche das Beste vom Beobachter»
Raphael Brunner, Redaktor
Der Beobachter Newsletter