Initiative darf klimaschädliches Heizen verbieten
Der Staat darf Hauseigentümer verpflichten, fossile Heizungen zu ersetzen – auch wenn diese noch funktionieren. Das Bundesgericht erklärt eine Initiative aus Hochdorf LU für gültig.
Veröffentlicht am 3. Mai 2023 - 18:08 Uhr
Ab 2030 soll in bestimmten Gebieten der Luzerner Gemeinde Hochdorf nur noch mit erneuerbaren Energien geheizt werden dürfen. Das fordert eine kommunale Initiative. Am Mittwoch hat das Bundesgericht sie für gültig erklärt. Ein Urteil, das Folgen für die Klimapolitik in der ganzen Schweiz haben kann.
Gemeinde muss Weg finden
Der Gemeinderat, der Luzerner Regierungsrat und das Kantonsgericht hatten die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» als ungültig eingestuft. Es sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentums- und Besitzstandsgarantie, wenn Hauseigentümer gezwungen würden, ihre fossile Heizung bis 2030 zum Beispiel mit einer Wärmepumpe zu ersetzen, obwohl die bestehende Heizung noch funktioniert.
Das Bundesgericht sieht das anders. Es bestehe kein Anspruch darauf, dass geltendes Recht für immer bestehen bleibt, schreibt es in einer Mitteilung. Die Initiative setze den Gemeindebehörden lediglich ein Ziel – nur noch heizen mit erneuerbaren Energien. Die Behörde müsse dann einen Weg finden, wie dieses Ziel für alle zumutbar zu erreichen sei. So könne die Behörde zum Beispiel aufgleisen, dass die öffentliche Hand sich an den Kosten für eine neue Heizung beteiligt. So, dass der Zwang zum Umstieg mit der Eigentumsgarantie und der Besitzstandsgarantie vereinbar wäre.
Wegweisendes Urteil
Was bedeutet das für die Zukunft? Das Urteil reiht sich ein in mehrere wichtige Urteile für die Klimapolitik, auch wenn die Sachlage überall eine andere ist. «Das Bundesgericht macht mit seinem Urteil zur Hochdorf-Initiative klar, dass diese die Eigentums- und Besitzstandsgarantie noch nicht per se verletzt», sagt Rechtsexpertin Norina Meyer vom Beobachter-Beratungszentrum. «Entscheidend ist erst die Umsetzung.»
Das heisst: Initiativen können Forderungen stellen, die ohne Begleitmassnahmen eventuell unverhältnismässig wären. Es liegt dann an den Behörden, einen verhältnismässigen, zumutbaren Weg zu finden. Das dürfte die Hürden erhöhen, Initiativen für ungültig zu erklären. Ein wichtiger Entscheid für die Klimapolitik. «Nur weil die Initiative keine Grundrechte verletzt, heisst es aber nicht, dass jede Umsetzung zulässig ist», sagt Beobachter-Expertin Norina Meyer. Im Fall von Hochdorf zum Beispiel, wenn die Gemeinde die Forderung der Initiative ohne jegliche Begleitmassnahmen angehen würde.
Zuerst ist nun aber die Hochdorfer Stimmbevölkerung am Zug. Sie darf abstimmen, ob sie «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» überhaupt annehmen will.
2 Kommentare
Es ist sehr zu hoffen, dass die Hochdorfer diese Oekodiktatur-Initiative haushoch ablehnen. Auf das Klima hat dieser Vorstoss ohnehin keine Wirkung, führt aber zur Vernichtung von Eigentum und hohen Kosten für Mieter und Eigenheimbesitzer.
Das "Klimaschutz-Gesetz", das im Juni zur Abstimmung kommt, zielt in die gleiche Richtung. Die steigenden Strompreise werden besonders die unteren und mittleren Einkommensklassen belasten. Dafür gibt es nur ein klares NEIN.
Es wird nun also auch in der Schweiz möglich, dass ein gravierende Eingriffe in die Eigentumsfreiheit für legal erklärten werden: Der Beginn eines die Grundfreiheiten (Eigentumsrechte) einschränkenden Ökokommandostaates. Und das im Namen einer wissenschaftlichen Theorie, die einen Zusammenhang zwischen Heizungs-CO2 und Klima nicht mehr und nicht weniger als eher hoch wahrscheinlich machen kann, wobei keine genauen, präzisen Angaben darüber gemacht werden können, wie sich das eine auf das andere auswirkt. Dringend zu beachten: Es ist schlicht unmöglich, einen klar definierbaren und irgendwie quantifizierbaren Schaden für irgend jemanden festzustellen, der von solchen fossilen Heizungen ausgehen soll. Wirklich sehr beunruhigend, diese Entwicklung!