Transparenz: Note «ungenügend»
Viele Politikerinnen und Politiker nehmen es mit der Deklaration ihrer Interessenbindungen nicht so genau. Bestes Beispiel dafür: BDP-Nationalrat Lorenz Hess.
Veröffentlicht am 6. Juni 2018 - 14:52 Uhr,
aktualisiert am 7. Juni 2018 - 13:35 Uhr
BDP-Nationalrat Lorenz Hess blickte streng in die TV-Kamera und sagte: «Mit zwei Klicks kann sich jedermann ein Bild von einem Politiker machen.» Sprich: Es herrscht genügend Transparenz bezüglich der Tätigkeiten von National- und Ständeräten.
Hess irrt. Das offizielle Register mit den von Politikerinnen und Politikern gemeldeten Tätigkeiten – sogenannte Interessenbindungen – ist oft unvollständig, veraltet oder falsch. Das zeigt sich etwa bei – Nationalrat Hess.
Den Parlamentsdiensten hat er neun Tätigkeiten gemeldet, darunter etwa das Präsidium des Berner Jägerverbands, seine Vorstandsmitgliedschaft bei Spitex Schweiz und die Leitung der Informationsgruppe Erfrischungsgetränke, einer Lobbyorganisation der Süssgetränkeproduzenten wie Coca-Cola.
Von seinem Engagement bei Visana, immerhin eine der grössten Krankenkassen der Schweiz, erwähnt er nur eine Tochtergesellschaft, und dort erst noch eine falsche Funktion. Kein Wort darüber, dass Hess seit einem Jahr Präsident der verschiedenen Visana-Gesellschaften ist, inklusive der übergeordneten Stiftung. Damit verdient er gemäss Geschäftsbericht 107'200 Franken.
Gesamthaft hat Hess zwölf Tätigkeiten nicht vorschriftsgemäss deklariert. Darunter auch seine eigene PR- und Consulting-Firma, die Hess Advisum GmbH. Weshalb Hess nur neun von 21 Tätigkeiten offenlegt, bleibt sein Geheimnis. Eine Anfrage des Beobachters liess er unbeantwortet. Konsequenzen hat die Nachlässigkeit für den BDP-Nationalrat nicht. Die Parlamentsdienste kontrollieren die Liste der Interessenbindungen nicht.
1 Kommentar
Nationalrat und Kampagneleiter der Befürworter des völlig missratenen Jagdgesetzes - Lorenz Hess, der in der Sendung "Arena" des Schweizer Fernsehens mehrmals sagte, für den Luchs bestehe mit dem neuen Gesetz keine Gefahr bzw. er werde sogar besser geschützt, was gut sei (O-Ton Hess), wollte in der parlamentarischen Debatte, dass der Luchs neben Biber, Graureiher und Gänsesäger auf die Liste der präventiv regulierbaren Arten kommt. Diese Wildtiere hätten dann, ohne Schäden anzurichten, geschossen werden dürfen. Dreister kann man eigentlich vor laufender Kamera nicht lügen. Lorenz Hess hat zudem laut eidgenössischer Jagdstatistik auch nicht die Wahrheit gesagt, als er behauptete "bei uns wird der Feldhase nicht geschossen". Offenbar kann der Hobby-Jäger gar nicht mehr zwischen Recht und Unrecht unterscheiden.