Herr Beeler, wie haben Sie erfahren, dass Sie in Strassburg gewonnen haben?
Max Beeler: Ich wusste, dass das Urteil am 20. Oktober auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) publiziert werden sollte. Ich war im Dschungel in Peru, ging auf die Website und war überwältigt. Ich hatte mit einem Sieg gerechnet, ohne aber hundertprozentig überzeugt zu sein.


Wie war es für Sie Ende 2010, als Ihnen die Ausgleichskasse die Witwerrente strich?
Meine volljährigen Töchter bekamen noch ihre Halbwaisenrenten, aber ich selbst plötzlich nichts mehr. Vorher hatten wir als Familie die Witwer- und Waisenrenten plus Ergänzungsleistungen zu diesen erhalten. Nun fielen die Witwerrente und die Ergänzungen zur Witwerrente weg.

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Gab es bei den Behörden Verständnis für Ihre Situation? Nach langer Zeit als Hausmann und mit Alter 57 findet man nicht einfach so einen Job.
Das hat sich markant verändert. Als die Witwerrente 1997 eingeführt wurde, hatte man bei der Ausgleichskasse sehr positiv darauf reagiert, dass ich mich um meine Kinder kümmern wollte. Im Jahr 2010 war das Klima kälter, und es wurde von mir erwartet, dass ich eine Arbeit suche.


Ihre Töchter waren ja noch in Ausbildung, finanziell konnten Sie sie kaum mehr unterstützen.
Ich habe sie bei den Ergänzungsleistungen unterstützt, wo ich einen gewissen Durchblick hatte. Ausserdem habe ich mich um Stipendien bemüht. Manchmal waren wir finanziell am Anschlag. Aber dann kam immer wieder ein Licht, wenn ich dachte, jetzt geht es nicht mehr weiter.

«Es gibt keinen Grund, unsere Frauen schlechter zu behandeln, nur weil die Schweiz diesen Prozess verloren hat.»

Max Beeler, Kläger

Sie haben sich gegen die Streichung der Witwerrente bis vor Bundesgericht gewehrt. Wann haben Sie beschlossen, vor dem EGMR zu klagen?
Als das Bundesgericht meine Klage abgelehnt hat. Ich hatte erwartet, dass es einsieht, dass meine Grundrechte verletzt werden, wenn man mir die Rente streicht, nur weil ich ein Mann bin.


Wie klagt man vor dem EGMR?
Ich habe einen Entwurf geschrieben, dann einen Anwalt gesucht, der sich gegen Entgelt meinen Text ansieht und mir Tipps gibt. Das hat er gemacht und mir zwei, drei Websites des Europäischen Gerichtshofs genannt, wo das Vorgehen genau erklärt wird. Ich solle mich exakt an diese Instruktionen halten. Ich war unter Zeitdruck und habe meine Beschwerde einfach so gut wie möglich formuliert.


Wie sollte nach Ihrer Meinung die Gleichstellung von Witwern und Witwen aussehen?
Wenn Kinder da sind, sollen Männer die gleiche Rente wie Frauen erhalten.


Das heisst, dass die Rente bei Männern nicht mehr gestrichen würde, wenn die Kinder volljährig werden.
Ja. 2007 hatte ich in einer Petition in Bern als Minimallösung verlangt, wenigstens die Ergänzungsleistungen bis zur Pensionierung weiterlaufen zu lassen, wenn die Witwerrente wegfällt. Nach dem Strassburger Urteil sehe ich, dass auch das nicht menschenrechtskonform wäre. Jetzt muss die Schweiz mit der Witwerrente hoch. Es steht ja im Raum, nun die Leistungen für die Frauen auf die für die Männer zu senken. Das halte ich für aussichtslos, solange Frauen für die gleiche Leistung so viel weniger Lohn erhalten als Männer. Auch viele Männer werden finden, dass es keinen Grund gibt, nur weil die Schweiz diesen Prozess verloren hat, unsere Frauen schlechter zu behandeln.
 

Der Fall Beeler

1994 starb Max Beelers peruanische Frau bei einem Unfall. Er zog die gemeinsamen Töchter, damals knapp zwei und vier Jahre alt, allein auf. Der Textiltechniker wurde Hausmann. Als im Jahr 2010 die jüngere Tochter volljährig wurde, strich die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden Beeler die Witwerrente. Als Frau hätte er sie weiter erhalten. Er wehrte sich bis vor Bundesgericht – ohne Erfolg.

2012 wandte er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Nach acht Jahren Verfahren stellten die Richter im Oktober 2020 fest, dass die Schweiz gegen die Menschenrechtskonvention verstösst, wenn sie Witwer und Witwen allein wegen des Geschlechts bei den Renten unterschiedlich behandelt. Der Bund prüft, ob er das Urteil akzeptiert oder an die Grosse Kammer des EGMR weiterzieht.

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