Die Jury verleiht den Prix Courage 2002 des Beobachters als Anerkennung für den mutigen und hartnäckigen Kampf gegen Diskriminierung und für die Gleichstellung von Frau und Mann an Frau Malica Skrijelj. Frau Malica Skrijelj hat mit ihrer erfolgreichen Lohnklage einen grossen Sieg für die Frauen und die Gleichstellung errungen.

Frau Malica Skrijelj ist in einer Arztfamilie im ehemaligen Jugoslawien aufgewachsen. Ihr Vater hätte sie gerne als Ärztin gesehen. Doch sie beginnt eine Lehre als Dreherin und will später Maschineningenieurin werden.

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Die Wirren in ihrer Heimat führen sie in den 90er Jahren in die Schweiz. Weil sie Geld verdienen muss, nimmt Malica Skrijelj in der Romandie eine Stelle als Hilfsarbeiterin an und arbeitet mit anderen Frauen an einer Bohrmaschine. Dafür wird die allein erziehende Mutter mit 2450 Franken im Monat entschädigt.

Weil ihr die Arbeit zu langweilig ist, kann sie bald an einer Drehbank arbeiten. Dort ist sie die einzige Frau unter Männern, verdient aber 1000 Franken weniger als ihre Kollegen. Ihr Begehren, den Lohn anzupassen, wird mit der diskriminierenden Bemerkung abgelehnt, ihr serbischer Ausweis als Dreherin tauge ohnehin nichts. Dabei ist das Diplom vom Bund anerkannt. Malica Skrjelj ist sogar besser ausgebildet als ihre Arbeitskollegen.

Besonders wütend macht sie, dass die Firma nicht versucht, ihre Leistung in Frage zu stellen, sondern schlicht davon ausgeht, eine Frau – und zudem noch eine Ausländerin – könne man einfach schlechter bezahlen. Frauen lassen sich das in der Regel gefallen und wehren sich aus Angst vor der Kündigung nicht. Malica Skrijelj will ihnen zeigen, dass man auch in einem Rechtsstaat gegen Unrecht kämpfen muss. Deshalb entschliesst sie sich 1998 wegen Verletzung des Gleichstellungsgesetzes vor Gericht zu klagen, beraten vom Waadtländer Gleichstellungsbüro und unterstützt von der Gewerkschaft SMUV.

Die Folge ist eine fristlose Entlassung, die allerdings rückgängig gemacht werden muss, weil Rachekündigungen nicht zulässig sind. Aber nun wird Malica Skrijelj am Arbeitsplatz erst recht von ihren Vorgesetzten schikaniert. Doch sie kämpft weiter. Nicht primär für sich, sondern für die Frauen – obwohl ihre Kolleginnen sie wie Luft behandeln. Niemand will bei den Vorgesetzten etwas riskieren und den eigenen Arbeitsplatz ja nicht gefährden. Doch im August 1999 hält sie den Spiessrutenlauf in einem unerträglichen Arbeitsklima nicht mehr aus und kündigt.

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Auf das Gerichtsurteil muss Malica Skrijelj bis März 2001 warten. Zu ihrer grossen Enttäuschung ist der Entscheid negativ. Trotz eines Gutachtens, das eindeutig darlegt, dass ein Lohnunterschied von mehr als 1000 Franken im Monat zwischen Mann und Frau für die gleiche Arbeit klar diskriminierend ist und das Gesetz über die Gleichstellung krass verletzt. Dies umso mehr, als die Firma keinerlei Kriterien kennt für die Anwendung eines Leistungslohnes. Und ebenso absurd ist die Behauptung, sie sei mangelhaft qualifiziert. Schliesslich hat keiner der Männer eine Ausbildung als Dreher vorzuweisen wie Malica Skrijelj. Nicht weniger peinlich ist die Argumentation des Gerichtes, drei behinderte männliche Mitarbeiter hätten auch etwas tiefere Löhne bezogen. Kann man eine Frau mit Behinderten vergleichen?

Malica Skrijelj lässt sich nicht entmutigen, obwohl sie längst bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, der sie sehr schätzt, das Gleichstellungsgesetz respektiert und erst noch zusätzlich etwas für ihre Ausbildung tut. Sie zieht das Urteil des Arbeitsgerichtes von Renens weiter an das Kantonale Gericht. Und dieses Gericht gibt nach Jahren des Kampfes Malica Skrijelj Recht und verurteilt den früheren Arbeitgeber zu einer Lohnnachzahlung von 20'000 Franken wegen der Verletzung des Gleichstellungsgesetzes. Für Frau Malica Skrijelj ist die Welt wieder in Ordnung. Sie ist stolz, dass sich der Rechtsstaat durchgesetzt hat und die Rechte der Frauen bestätigt wurden.

Dank dieser hartnäckigen Serbin hat das Schweizer Gleichstellungsgesetz eine wichtige Feuerprobe bestanden. Zum ersten Mal seit Inkrafttreten haben die Frauen in der Privatwirtschaft in einem einzelnen Lohnstreit einen Sieg für ihre Rechte erzielt. Er ist umso wichtiger, als dass das Gericht die Beweislast für eine Minderleistung dem Arbeitgeber auferlegt, und selbst dagegen nicht mehr ans Bundesgericht appelliert worden ist.

Der Mut, diesen Kampf um Gerechtigkeit durch all die Wirrnisse, Belastungen und Schwierigkeiten hartnäckig bis zum guten Ende durchzuziehen, verdient in der Tat den Prix Courage. Alle Frauen in der Schweiz dürfen dankbar sein für diesen Mut. Das Resultat ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung.

Laudatio von alt Bundesrat Otto Stich