Wie suche ich nach dem passenden Anwalt?

Die Schweiz zählt mehr als 10'000 im Anwaltsregister eingetragene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir erklären Ihnen, wie Sie die passende Fachperson für Ihr Anliegen finden.

 

Sie haben Ärger mit Ihrem Chef? Sie wollen die Scheidung und haben Fragen zum Sorgerecht? Sie möchten einen Vertrag für Ihr Unternehmen prüfen lassen? In diesen und vielen anderen Fällen kann Ihnen eine Anwältin weiterhelfen. Doch welche? Viele verlassen sich bei der Auswahl auf Empfehlungen von Freunden und Verwandten. Doch der Anwalt, der bei einem komplizierten Erbstreit geholfen hat, ist nicht automatisch die beste Wahl, wenn es um einen Baupfusch geht. Stattdessen sollte man nach einer Expertin auf jenem Gebiet suchen, in dem man sich juristisch bewegt. Bei der Entscheidung helfen Ihnen verschiedene Überlegung. 

 

Wozu brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Das Rechtssystem der Schweiz kennt – mit Ausnahme der notwendigen Verteidigung im Strafprozess – keinen Anwaltszwang. Sie dürfen Ihre Interessen in juristischen Auseinandersetzungen also in der Regel selbst vertreten. Sind sich bei der Scheidung beispielsweise beide Parteien über die Nebenfolgen einig, bedarf es keiner rechtlichen Vertretung. Das gilt auch, wenn nach einem Todesfall Einigkeit innerhalb einer Erbengemeinschaft gilt. Einfache Fragestellungen im Arbeits-, Miet- oder Schuldbetreibungsrecht lassen sich ebenfalls ohne juristische Hilfe lösen. 

 

Anders sieht es dann aus, wenn es um existenzielle Angelegenheiten als Privatperson geht oder komplexe Sachverhalte für Ihr Unternehmen zu klären sind. Eine professionelle Beratung und Vertretung drängt sich unabhängig vom Rechtsgebiet etwa dann auf, wenn Ihre Rechte verletzt werden. Das kann bei einer fristlosen oder missbräuchlichen Kündigung der Fall sein oder wenn Sie die Rechtsrisiken Ihres Unternehmens kennen und ihnen adäquat begegnen möchten. Ist die Gegenpartei von einem Anwalt vertreten, lohnt es sich meist, auch selbst einen Rechtsvertreter zu verpflichten.

 

In diesen Fällen hat eine Rechtsanwältin die Aufgabe, ihren Mandanten umfassend über die fallspezifische Rechtslage zu beraten und zu informieren. Sie klärt nicht nur über mögliche Ansprüche und Gegenansprüche auf, sondern auch über Erfolgschancen, Handlungsoptionen und das mit dem Anliegen verbundene Kostenrisiko. Erfahrene Juristinnen wissen, ob eine gütliche Einigung oder der Gang vor Gericht sinnvoller ist. Auch bei einer aussergerichtlichen Einigung hilft die Rechtsanwältin Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

Welche Art von Anwalt eignet sich für mein Anliegen?

Unabhängig von der konkreten Art des Anliegens gibt es für jede rechtliche Frage eine passende Rechtsanwältin. Dabei gilt es zwischen verschiedenen Arten von Juristen zu unterscheiden:

 

Generalist

Generalisten haben eine juristische Grundausbildung absolviert und zeichnen sich durch ihre fachliche Breite aus, die ihnen dabei hilft, über einzelne Rechtsgebiete hinaus Zusammenhänge zu erkennen und zu bearbeiten. Insbesondere bei einfacheren Rechtsfragen und juristischen Anliegen können Ihnen alle Anwälte weiterhelfen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie ein Testament entwerfen, gegen einen Fahrausweisentzug klagen oder eine einvernehmliche Scheidung finalisieren möchten. Die Stundenansätze eines Generalisten sind in der Regel erheblich niedriger als die eines Spezialisten. Sie sollten sich also genau überlegen, ob es in Ihrem Fall tatsächlich sinnvoll beziehungsweise nötig ist, eine versierte Spezialistin zu verpflichten.

 

Spezialist

Spezialisten haben ebenfalls eine juristische Grundausbildung absolviert, sich dann aber auf ein Rechtsgebiet spezialisiert. Dank langer Praxiserfahrung und Weiterbildungen in diesem Bereich sind Spezialisten besonders gut mit geltenden Vorschriften vertraut und können auch in komplexen Sachverhalten und besonderen Spezialgebieten schnelle und kompetente Hilfe bieten. 

 

Möchten Sie beispielsweise einen Aufhebungsvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis abschliessen oder fühlen Sie sich von einem Vorgesetzten belästigt, ist eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht die richtige Ansprechpartnerin. Geht es um Themen wie Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Unterhaltspflicht und Verwandtschaft, sind Sie mit einer Familienrechtlerin gut beraten. Bei Streitigkeiten mit Versicherungen wiederum sollten Sie eine auf das Versicherungsrecht spezialisierte Anwältin kontaktieren. 

 

Der Stundenansatz einer Spezialistin ist zwar höher als jener eines Generalisten, dafür ist eine kompetente und vor allem effiziente Beratung sichergestellt. Das wiederum wirkt sich nicht nur positiv auf Ihre Erfolgschancen aus, sondern auch auf die Stundenzahl, welche Ihre Spezialistin investieren muss, um Ihr Anliegen zu bearbeiten.
 

 

Fachanwalt

Fachanwälte absolvieren nach Ihrer juristischen Grundausbildung eine Zusatzausbildung und verpflichten sich ausserdem zu regelmässigen Weiterbildungen im gewählten Fachbereich. Jeder Fachanwalt ist ein Spezialist auf seinem Gebiet, nicht jeder Spezialist hat jedoch einen Abschluss als Fachanwalt. Das Betätigungsfeld des Fachanwalts deckt sich mit demjenigen eines Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel: Beide beraten den Rechtsuchenden in Fachfragen und vertreten ihn – wenn nötig – vor Gericht. Der Titel Fachanwalt garantiert indes eine überdurchschnittliche Kompetenz und Erfahrung und kann bei Streitigkeiten – vor allem vor Gericht – für eine noch bessere Ausgangsposition sorgen als wenn Sie mit einem Spezialisten ohne Fachanwaltstitel zusammenarbeiten. Der Weg zum Titel «Fachanwältin SAV» ist allerdings nicht in jedem Rechtsbereich offen. In der Schweiz gibt es diese Spezialisierung derzeit lediglich für die Gebiete:

 

  • Arbeitsrecht
  • Bau- und Immobilienrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Haftpflicht- und Versicherungsrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht

 

Wo sollte sich die Kanzlei meines Anwalts befinden?

Zahlreiche Rechtsprobleme lassen sich anhand eines telefonischen und schriftlichen Austauschs lösen. Nicht in jedem Fall ist es deshalb nötig, dass sich die Kanzlei Ihres Anwalts in Ihrer Nähe befindet. Die geografische Flexibilität hat den Vorteil, dass Ihnen ein grösseres Expertennetzwerk zur Verfügung steht und Sie somit bessere Chancen haben, die passende Rechtsvertretung für Ihr Anliegen zu finden. Offerten von Anwälten aus Randregionen können mit etwas Glück zudem etwas budgetfreundlicher ausfallen als jene von Kanzleien aus grossen Stadtzentren. Je nach Anliegen lohnt es sich also sogar, gezielt einen Anwalt ausserhalb des Zentrums zu verpflichten.

 

Anders sieht es hingegen aus, wenn Ihr Anwalt Sie vor Gericht oder bei Behörden vertreten muss. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass Sie sich eine Anwältin aus der Umgebung suchen. Ansonsten entstehen zusätzliche Anfahrtskosten. In bestimmten Rechtsgebieten, wie etwa dem Baurecht, bedarf es zudem Kenntnissen der kantonalen und kommunalen Gesetze und Verordnungen. Auch in diesem Fall sollten Sie deshalb unbedingt auf einen Anwalt aus der Region setzen, der mit diesen Gegebenheiten vertraut ist. Achten Sie bei der Wahl deshalb darauf, in welchem Kanton Ihre Rechtsexpertin die Anwaltsprüfung abgelegt hat.

 

Welche Rolle spielt das Geschlecht meiner Rechtsvertretung?

Anwältinnen sind bissig, Anwälte können sich hingegen besser durchsetzen: Solche verstaubten Geschlechter-Klischees über weibliche und männliche Rechtsanwälte dienen leider immer noch viel zu oft als Entscheidungsgrundlage für die Anwaltswahl. Andere wiederum verstehen einzelne Rechtsgebiete als geschlechterspezifische «Kernkompetenz». 

 

Wer bei der Wahl des Rechtsexperten primär aufs Geschlecht achtet, dem droht ein böses Erwachen. Denn selbstverständlich hängen die fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen eines Juristen nicht davon ab, ob dieser eine Frau oder ein Mann ist. Sie lassen sich vielmehr auf den individuellen Charakter des Menschen zurückführen. Keines der beiden Geschlechter ist dem anderen also per se überlegen. Die entscheidende Frage muss daher lauten: Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin – mit wem fühlen Sie sich wohler?

 

Welche Eigenschaften bringt eine gute Rechtsanwältin mit?

Die fachliche Kompetenz einer Rechtsanwältin sagen nichts darüber aus, ob Sie sich auch gut bei ihr aufgehoben fühlen. Viel eher spielen Charaktereigenschaften eine Rolle, die wiederum den Grundstein für ein gutes Vertrauensverhältnis legen. Eine gute Rechtsanwältin begegnet Ihnen stets auf Augenhöhe. Sie hört Ihnen zu und nimmt Ihre Ängste und Sorgen ernst. Höflich steht sie Ihnen für juristische Fragen zur Verfügung. Die kompetente Advokatin ist sich bewusst, dass jeder Fall anders ist. Unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Möglichkeiten wägt sie alternative Lösungswege sorgfältig gegeneinander ab. So gelingt es ihr, die beste Strategie einzuschlagen. Wichtige Eigenschaften, die Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt deshalb mitbringen sollten, sind folgende:

 

Ehrlichkeit 

Eine gute Rechtsanwältin verspricht Ihnen nichts, was sie nicht halten kann. Da der Ausgang jedes Falls von ganz verschiedenen Faktoren abhängig ist, lässt er sich nur schwer voraussagen. Seriöse Juristinnen begegnen Ihnen offen und ehrlich. Sie bleiben realistisch und verzichten darauf, Ihnen falsche Hoffnungen zu machen. Ihre Aufmerksamkeit richten sie voll und ganz auf die Faktenlage.

 

Erreichbarkeit

Erkundigen Sie sich bereits beim ersten Kontakt mit dem Rechtsanwalt nach dessen Erreichbarkeit und möglichen Kommunikationswegen. Steht der Anwalt für Ihre Rückfragen nicht oder nur sporadisch zur Verfügung, macht das die Zusammenarbeit unnötig schwerfällig. Da hilft es auch nicht, wenn der Anwalt durch seine fachlichen Qualifikationen überzeugt.

 

Sorgfältigkeit

Eine gute Rechtsanwältin erkennen Sie daran, dass Sie sich Zeit nimmt. Für Sie – und für Ihr Anliegen. Um eine umfassende Beratung und zielführende Vertretung sicherzustellen, studiert die Juristin relevante Unterlagen genau. Im Rahmen ihrer Recherche beschäftigt sie sich nicht nur mit Gesetzestexten, sondern auch mit vergleichenden Urteilen. Gleichzeitig achtet sie darauf, alle Aspekte Ihres Einzelfalls zu beleuchten.

 

Transparenz

Das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtige Vertrauen braucht Transparenz. Eine gute Rechtsanwältin legt daher Wert auf einen regelmässigen Austausch. Sie informiert Sie stets über den Stand der Dinge und teilt Ihnen neue Entwicklungen unverzüglich mit. Offenheit ist auch im Hinblick auf die Kostenstruktur gefragt. Im Idealfall werden Sie frühzeitig informiert, wie teuer die Klärung Ihres Anliegens voraussichtlich sein wird.

 

Verständlichkeit

Die juristische Sprache ist für Laien nicht leicht zu verstehen. Komplexe Sachverhalte und anspruchsvolle Fachbegriffe machen es schwer, wichtige Strukturen und Zusammenhänge zu begreifen. Eine gute Anwältin achtet deshalb darauf, Fakten und Vorgänge allgemein verständlich zu erklären. Sie informiert Sie nicht nur über die wichtigen Aspekte Ihres Falls, sondern teilt Ihnen auch mit, welche Schritte sie unternehmen möchte. Auf Rückfragen reagiert eine empathische Juristin mit Geduld. Sie bleibt konzentriert bei der Sache und nimmt sich die Zeit für detailliertere Ausführungen. Als Rechtssuchender haben Sie daher nie das Gefühl, störend oder unerwünscht zu sein.

 

Zuverlässigkeit

Eine Rechtsanwältin steht für Zuverlässigkeit: Sie hält Absprachen und Termine ein und achtet penibel auf die Einhaltung etwaiger Fristen. Ist sie telefonisch oder per E-Mail einmal nicht zu erreichen, meldet sie sich zeitnah zurück.

 

Das Problem bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt oder einer versierten Anwältin: Eine Suchmaschinenanfrage resultiert meist in einer überwältigenden Resultatflut, die sich als Laie nur schwer einordnen und bewerten lässt. Auch die Datenbanken der kantonalen Anwalts- und Berufsverbände sind in der Regel wenig detailliert und lassen die Suchenden aufgrund fehlender Entscheidungshilfen meist ratlos zurück. Zudem ist nicht klar, ob der Anwalt überhaupt verfügbar ist und umgehend Zeit für neue Mandate hat. All das macht die Anwaltssuche zu einem aufwendigen Prozess, der viel Zeit und Elan verlangt.

Wie funktioniert die Anwaltssuche bei GetYourLawyer

Eine einfache und effiziente Möglichkeit, eine versierte Anwältin zu finden, mit der Sie Ihr Rechtsproblem besprechen können, bietet die digitale Anwaltsplattform GetYourLawyer. Ohne aufwendige Recherche finden Rechtsuchende hier in nur drei Schritten den passenden Spezialisten.

Schritt 1: Schildern Sie Ihren Fall

Auf www.getyourlawyer.ch können Sie Ihr Anliegen schriftlich zusammenfassen und mit wenigen Klicks sicher an das Team von GetYourLawyer übermitteln. Dieses prüft Ihre Anfrage und sucht in ihrem breit abgestützten Netzwerk an qualifizierten Spezialisten und Spezialistinnen mit relevanten Fach- und Branchenkenntnissen nach den passenden Experten. Je detaillierter Sie Ihren Fall darlegen, umso zielgerichteter kann das GetYourLawyer-Team nach Spezialisten für Sie suchen.

Ihre Vorteile:

  • Keine zeitraubende Suche nach passenden Anwälten
  • Geprüftes Anwaltsnetzwerk mit über 200 Fachspezialisten
  • Individuelle Offerten von ausgewählten Anwälten
  • Jede Anfrage auf GetYourLawyer ist unverbindlich

Schritt 2: Vergleichen Sie die Offerten

Noch am selben Tag erhalten Sie drei individuelle Offerten – inklusive einer ersten Kostenschätzung. Anschliessend können Sie mit dem Anwalt über den geschützten  GetYourLawyer-Messenger in Verbindung treten oder ihn telefonisch kontaktieren, sollten Sie noch Fragen zur Offerte haben. Bei der Auswahl des passenden Experten helfen Ihnen ausserdem Testimonials und Bewertungen ehemaliger Mandanten sowie Einblicke in frühere Aufträge. So erfahren Sie, in welchen Fachgebieten der Anwalt bereits erfolgreich tätig gewesen ist.

Schritt 3: Starten Sie die Zusammenarbeit

Haben Sie sich für einen Anwalt entschieden, können Sie online eine Anzahlung per Kreditkarte leisten. Anschliessend lohnt es sich, Ihrer Anwältin direkt über die Plattform die wichtigsten Unterlagen zuzustellen – so kann sie sich schon vor dem ersten Treffen ein genaues Bild Ihres Falls machen. Ihre Daten werden zudem verschlüsselt ausgetauscht und sind somit sicherer als in einer herkömmlichen E-Mail.

getyourlawyer.ch
Quelle: getyourlawyer.ch

Wie bereite ich mich auf ein Erstgespräch vor?

Sobald Sie eine Anwältin, einen Anwalt mandatiert haben, steht das erste Gespräch an. Das Erstgespräch ist zentral für die weitere Beratung, Sie können Ihr Anliegen im Detail schildern und sich ausserdem ein besseres Bild der Fachperson machen.

 

Damit sich eine Anwältin ein umfassendes Bild Ihrer Angelegenheit machen kann, lohnt es sich, sich gut auf das Erstgespräch vorzubereiten. Denken Sie daran, dass sich Ihre Anwältin in jedem Fall und zu hundert Prozent für Ihre Rechte einsetzen wird. Das kann sie aber nur dann tun, wenn Sie ihr gegenüber offen und ehrlich sind. Auch deshalb ist es wichtig, dass zwischen Anwältin und Mandant ein Vertrauensverhältnis besteht. Bereiten Sie Ihre Erstberatung folgendermassen vor:

 

  • Fragen notieren: Schreiben Sie sich schon im Voraus Fragen auf, die Sie Ihrer Anwältin stellen möchten, sodass in der Hektik nichts vergessen geht.   
  • Ziele formulieren: Überlegen Sie sich, was genau Sie erreichen möchten und welche Hilfe Sie dafür von Ihrer Anwältin benötigen. Nur so kann die Anwältin eine zielführende Strategie ausarbeiten.
  • Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen und bringen Sie sie zum Ersttermin mit. Wichtig sind insbesondere Gerichtsunterlagen, Schreiben von Anwälten, aber auch Briefe, E-Mails, Rechnungen und Belege, die Ihrer Anwältin einen vertieften Einblick in die Sachlage erlauben und unter Umständen als Beweismittel dienen können.  
  • Zeitstrahl erstellen: Eine chronologische Übersicht hilft Ihrer Anwältin dabei, das Gesamtbild zu erfassen. Lassen Sie dabei nichts weg und reden Sie nichts schön. Nur so kann Ihre Anwältin sich ein umfassendes Bild Ihres Anliegens machen und eine sinnvolle Strategie entwickeln.
  • Koordinaten zusammenstellen: Sind neben Ihnen und der gegnerischen Partei noch weitere Menschen in den Sachverhalt involviert, etwa als Zeugen, ist es sinnvoll, eine vollständige Liste mit Namen, Adressen und Kontaktangaben zu erstellen.  
  • Fristen überprüfen: Informieren Sie Ihre Anwältin schon bei der Vereinbarung des Termins über allfällige Fristen, die Sie einhalten müssen. 
  • Versicherungspolice mitbringen: Wenn Sie bereits über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie am besten die Police zum Erstgespräch mit.
Checkliste: Worauf muss ich bei einem ersten Gespräch achten?

Den geeigneten Anwalt zu finden, ist nicht nur eine Frage von Qualifikationen und Expertise – insbesondere bei emotionalen Themen, wie etwa einer Scheidung, muss es auch auf menschlicher Ebene passen. Das Erstgespräch gibt Ihnen die Gelegenheit, einen Anwalt kennenzulernen, ihm Fragen zu stellen und sich dann zu entscheiden, ob Sie mit dieser Fachperson zusammenarbeiten möchten. Stellen Sie sich und dem Anwalt während eines ersten Gesprächs deshalb folgende Fragen: 

  • Ist Ihnen der Anwalt sympathisch?  
  • Nimmt Sie der Anwalt ernst?   
  • Hört Ihnen der Anwalt aufmerksam zu und stellt Fragen?   
  • Nimmt sich der Anwalt ausreichend Zeit für die Beratung?   
  • Schlägt Ihnen der Anwalt verschiedene Strategien vor?   
  • Kann Ihnen der Anwalt eine Einschätzung Ihres Falls abgeben?
  • Hat der Anwalt bereits ähnliche Fälle bearbeitet? 
  • Gibt Ihnen der Anwalt eine klare Kosteneinschätzung?   
  • Können Sie sich vorstellen, mit diesem Anwalt zusammenzuarbeiten?

Wie kann das Erstgespräch durchgeführt werden?

Abhängig davon, wie weit Ihr Anwalt von Ihrem Wohnort entfernt ist und ob noch weitere Parteien in das Treffen involviert sind, können Sie sich zwischen verschiedenen Formen der Beratung entscheiden:

 

Persönliche Beratung

Ein persönliches Treffen in der Kanzlei ist auf jeden Fall empfehlenswert. Vieles lässt sich in einem direkten Gespräch einfacher klären. Ausserdem können Sie schon erste wichtige Dokumente miteinander durchgehen und vor allem ein besseres Gefühl dafür entwickeln, ob die Zusammenarbeit für Sie auch auf menschlicher Ebene stimmt.

 

Telefonische Beratung

Eine telefonische Beratung kann eine zeitsparende Alternative zu einem persönlichen Treffen sein. Etwa dann, wenn die Kanzlei Ihres Anwalts zu weit entfernt ist und die Anfahrt deshalb zeitraubend wäre. Abhängig von der Komplexität und Art des Sachverhalts kann es dennoch sinnvoll sein, diesen Aufwand auf sich zu nehmen. Insbesondere dann, wenn es um emotionale Themen wie etwa eine Scheidung geht und die persönliche Ebene eine wichtigere Rolle spielt als beispielsweise bei der einfachen Überprüfung eines Vertrags, möchten Sie gleich zu Beginn der Zusammenarbeit sicherstellen, dass Sie sich bei Ihrer Rechtsvertretung gut aufgehoben fühlen.

 

Beratung Videokonferenz

Videokonferenzen sind mittlerweile zur Normalität geworden und auch eine Erstberatung mit Ihrem Anwalt können Sie problemlos am Bildschirm führen. Praktisch sind Videokonferenzen insbesondere dann, wenn Dritte in das Gespräch involviert sind und die Terminfindung dadurch erschwert wird.

 

Beratung per E-Mail

Ein Erstgespräch via E-Mail ist nicht empfehlenswert, da die verzögerte Kommunikationsform den Austausch erschwert. Es kann indes sinnvoll sein, Ihrem Rechtsanwalt vor einem telefonischen Erstgespräch eine kurze Zusammenfassung der Sachlage inklusive der wichtigsten Dokumente zuzustellen. Denken Sie allerdings daran, dass der Datenaustausch über E-Mail in der Regel ungeschützt ist. Das bedeutet, dass Hacker Ihre Inhalte im schlimmsten Fall mitlesen und weiterverbreiten können. Eine unverschlüsselte E-Mail ist deshalb kein geeignetes Mittel, um sensible Daten an Ihren Anwalt zu übermitteln. Fragen Sie stattdessen bei Ihrem Anwalt nach, ob dieser eine gesicherte Form der Datenübertragung anbietet.

 

Wie sichert GetYourLawyer die Kommunikation?

Bei GetYourLawyer werden alle Angaben und Daten vertraulich behandelt. Die Informationen zu Ihrem Fall werden ausschliesslich denjenigen Anwältinnen und Anwälten zugänglich gemacht, die aus dem GetYourLawyer-Netzwerk für die Offertstellung ausgesucht und eingeladen werden. 
 
Sobald Sie eine Offerte erhalten haben, können Sie mit der Anwältin entweder telefonisch oder direkt über einen Messenger (Nachrichtendienst beziehungsweise Chat auf der Plattform) in Verbindung treten. Sie haben in Ihrem Kundenkonto ausserdem die Möglichkeit, mit dem Anwalt Dokumente auszutauschen. 
 
Datenschutz und die sichere Speicherung aller Daten haben bei GetYourLawyer höchste Priorität. Alle Daten werden ausschliesslich in einem Schweizer Rechenzentrum gespeichert. Dieses verfügt über alle relevanten Zertifizierungen. Durch regelmässige externe Audits und «Penetration Tests» stellt GetYourLawyer zudem sicher, dass alle Anwendung sowie die Infrastruktur vor Angriffen geschützt sind.

 

Wann lohnt sich eine Erstberatung vor der Mandatsvergabe?

Handelt es sich um einen komplexen Sachverhalt, dessen Erfolgsaussichten eine Anwältin erst nach sorgfältiger Prüfung einschätzen kann, ist eine Erstberatung durchaus sinnvoll. Dieser Austausch erlaubt es der Anwältin, einen besseren Gesamteindruck Ihrer Situation zu erhalten und im Anschluss eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten abzugeben. Nicht immer lohnt es sich finanziell, einen Prozess zu führen. Hier kann ein guter Anwalt in kurzer Zeit eine verlässliche Prognose abgeben.

 

Im Anschluss an diese Erstberatung können Sie sich entscheiden, ob sie dem Anwalt das Mandat erteilen oder sich lieber nach einem anderen Rechtsbeistand umschauen möchten. Doch aufgepasst: Auch die Erstberatung kostet Geld. Es gibt jedoch keinen festen Honorarsatz dafür. Stattdessen entscheidet der Anwalt aufgrund der Dauer und Komplexität, wie viel er dafür verrechnet. Fragen Sie deshalb am besten schon vor Ihrem Besuch in der Kanzlei nach, in welchem Rahmen sich die Kosten befinden werden oder einigen Sie sich auf eine Pauschale.

 

Wie funktioniert die Erstberatung bei GetYourLawyer?

Die GetYourLawyer-Anwaltssuche bietet die besten Voraussetzungen, auf Anhieb den passenden Rechtsanwalt zu finden. Das liegt primär daran, dass ein Team von qualifizierten Mitarbeitenden sich Ihren Fall anschaut und schliesslich ganz gezielt geeignete Anwältinnen und Anwälte dazu einlädt, eine Offerte für Sie auszuarbeiten. Egal, für welchen Rechtsexperten aus Ihrer GetYourLawyer-Auswahl Sie sich entscheiden: Falschliegen können Sie also – anders als bei der selbstständigen Suche eines Rechtsanwalts – nicht. Sollten Sie vor Vergabe des Mandats dennoch ein Erstgespräch wünschen, besteht die Möglichkeit, ein Kostendach beziehungsweise einen Fixpreis für die Erstberatung zu vereinbaren. So sind Sie vor bösen Überraschungen gefeit.

getyourlawyer.ch
Quelle: getyourlawyer.ch

Wie viel kostet ein Anwalt?

Die Kosten für eine juristische Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt sollten Sie nicht davon abhalten, sich Unterstützung zu holen, wenn es Ihrem Anliegen dienlich ist. Wichtig ist es in jedem Fall, offen mit Ihrem Anwalt über die Kosten zu sprechen.

 

Anwaltskosten basieren im Wesentlichen auf drei Faktoren: Stundensatz, Arbeitsaufwand und Komplexität des Sachverhalts. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur juristische Vertretungen vor Gericht finanziell zu Buche schlagen. Im Gegenteil. Sehr viele Angelegenheiten werden aussergerichtlich gelöst. In beiden Fällen können Kosten für allgemeine Beratung in Rechtsfragen, Korrespondenz, Telefonate, Recherchen und die Ausarbeitung und das Aufsetzen von Verträgen entstehen. Generell beträgt der Stundenansatz eines Anwalts in der Schweiz zwischen 200 und 500 Franken, wobei sich ein grosses Mittelfeld im Rahmen von 250 und 350 Franken pro Stunde bewegt. Hierbei spielt auch der Spezialisierungsgrad des Rechtsexperten eine entscheidende Rolle. So werden sich die Kosten für einen Generalisten eher im unteren Bereich dieses Spektrums befinden, während das Honorar eines Spezialisten oder Fachanwalts eher im mittleren oder oberen Bereich liegen.

 

Wie rechnet mein Anwalt seine Leistungen ab?

Generell gilt, dass das Anwaltshonorar verhandelbar ist und folglich je nach Fachexperte, dessen Expertise und Komplexität des Sachverhalts variiert. Auch Aspekte wie der Standort der Anwaltskanzlei können einen Einfluss auf die Höhe des Honorars haben. Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz operieren meist mit einem offenen Abrechnungsmodell. In diesem Fall verrechnet Ihre Anwältin Ihnen ihre Leistungen nach Zeitaufwand zu einem vereinbarten Stundensatz unter Angabe eines Mindestaufwands. 

 

Bitten Sie Ihren Anwalt während des Erstgesprächs darum, seine Kostenstruktur zu erklären und Ihnen eine möglichst klare Vorstellung der Kosten zu geben, die im Falle einer Mandatsvergabe auf Sie zukommen würden. In manchen Fällen werden Sie feststellen, dass eine juristische Unterstützung gar nicht so teuer ist, wie Sie befürchtet haben. In anderen Situationen macht es aufgrund der Kosten-Nutzen-Rechnung unter Umständen mehr Sinn, auf juristische oder gerichtliche Schritte zu verzichten. Das kann beispielsweise bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit einem niedrigen Streitwert der Fall sein. In diesem Fall kann es sinnvoller, wenn Sie ohne juristischen Beistand bei einer Schlichtungsbehörde vorstellig werden. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass selbst bei positivem Ausgang des Verfahrens, das Anwaltshonorar Ihren finanziellen Gewinn neutralisiert.

 

Wie funktioniert die Abrechnung bei GetYourLawyer?

Hohe und vor allem unkalkulierbare Anwaltskosten halten viele Menschen davon ab, sich juristischen Rat zu holen oder sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. GetYourLawyer bietet deshalb zusätzlich zur offenen Abrechnung zwei weitere Rechnungsmodelle an, bei denen Sie sich schon vor der Vergabe des Mandats ein akkurates Bild der anfallenden Kosten machen und so entscheiden können, ob sich der finanzielle Aufwand für Sie lohnt. 
 
In der Regel arbeiten die Expertinnen und Experten des GetYourLawyer-Netzwerks mit folgenden Abrechnungsmodellen:

 

  • Fixpreis: Ist die Anfrage detailliert beschrieben und der Aufwand für Ihre Anwältin gut abschätzbar, kann Sie einen Fixpreis anbieten. Diese Option gewährleistet Ihnen die grösstmögliche Kostensicherheit.
  • Kostendach: Kann der Anwalt aufgrund Ihrer Angaben den Aufwand nicht exakt abschätzen, weiss aber, in welchem Umfang er in etwa liegen wird, erhalten Sie stattdessen ein Angebot mit einem Kostendach. Dabei ist eine Unter- sowie Obergrenze der Beratungskosten festgelegt. Während der Auftragsbearbeitung weist der Anwalt die tatsächlich erbrachte Leistung im Detail aus. Der Schlussbetrag liegt in jedem Fall im vereinbarten Rahmen.  
  • Abrechnung nach Zeitaufwand: Bei diesem Abrechnungsmodell verrechnet Ihre Anwältin die effektiv geleisteten Arbeitsstunden zu einem im Voraus vereinbarten Stundenansatz.

 

Erwähnen Sie in Ihrer Fallbeschreibung die bevorzugte Preisoption, wenn Sie denken, dass diese für Ihren Fall geeignet ist.

 

Wann trägt die Rechtsschutzversicherung meine Kosten?

Wenn in einem Rechtsstreit Kosten für Anwalt, Expertisen oder Gerichte anfallen, geht das schnell ins Geld. Bald stellt sich deshalb die Frage, ob sich der finanzielle Aufwand überhaupt lohnt, sich für sein Recht einzusetzen. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier Abhilfe schaffen, denn sie bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten und deckt in der Regel die Kosten für Beratung über rechtlichen Beistand bis hin zu Prozess- und Anwaltskosten. In der Schweiz werden üblicherweise zwischen zwei Arten von Rechtsschutzversicherung unterschieden:

 

  • Privatrechtsschutz: Die Privatrechtsschutzversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten im Privatrecht. Welche Dispute genau darunter fallen, hängt von den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft ab. Überprüfen Sie beim Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung deshalb genau, ob tatsächlich alle für Sie potenziell wichtigen vertraglichen Streitigkeiten wie etwa Kauf, Miete, Darlehens-, Arbeits- und Werkverträge, Aufträge sowie Auseinandersetzungen mit der Police abgedeckt sind. In der Regel nicht gedeckt sind Familien-, Scheidungs- und Erbrechtsprozesse.  
  • Verkehrsrechtsschutz: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten im Strassenverkehr. Auch hier sollten Sie die Police genau überprüfen und sich vergewissern, dass etwa Kauf, Verkauf, Miete und Reparatur eines Fahrzeuges in Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung berücksichtigt werden.

 

Sowohl Prämien wie auch Leistungsumfang können von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Es lohnt sich deshalb, mehrere Offerten einzuholen und aufmerksam miteinander zu vergleichen. Achten Sie bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung zudem darauf, dass Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt frei wählen dürfen, anstatt sich auf die hauseigenen Juristinnen und Juristen der Versicherungsgesellschaft verlassen zu müssen.

 

Tatsächlich ist eine gänzlich freie Anwaltswahl bei den meisten Rechtsschutzversicherungen nicht möglich. In der Regel gilt, dass Sie einen Anwalt vorschlagen können, welche die Versicherung ablehnen darf. In diesem Fall können sie weitere drei Anwälte verschiedener Kanzleien vorschlagen, von denen der Versicherer einen akzeptieren muss. 

 

Rechtsfälle sind grundsätzlich nur dann von der Rechtsschutzversicherung gedeckt, wenn das auslösende Ereignis nach Abschluss der Police eingetreten ist. Viele Versicherer bestehen zudem auf eine einmalige Wartefrist von teils mehreren Monaten bis zu einem Jahr, bevor nach einem Vertragsabschluss der erste Versicherungsfall gemeldet werden kann. Das soll verhindern, dass bei vorhersehbaren Streitigkeiten, wie etwa einer sich anbahnenden Jobkündigung, kurzfristig eine Police abgeschlossen wird.

 

Verfügen Sie bereits über eine Rechtsschutzversicherung, prüfen Sie in jedem Fall, ob und welche der Kosten übernommen werden. Melden Sie einen allfälligen Schaden beziehungsweise Streitigkeiten deshalb umgehend beim Versicherer an, um so keine Beitragskürzung zu riskieren.

Checkliste: Wann hilft die Rechtsschutzversicherung?

Damit Ihre Rechtsschutzversicherung auch tatsächlich die Kosten für Ihre Rechtsstreitigkeiten übernimmt, ist es dringend nötig, einige Punkte zu berücksichtigen:  

  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, melden Sie Ihren Fall sofort und persönlich Ihrer Rechtsschutzversicherung.  
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob und in welchem Umfang Ihre Police den aktuellen Fall deckt. 
  • Verlangen Sie eine schriftliche Kostengutsprache für Ihren Anwalt, um kein Kostenrisiko einzugehen. Meistens übernimmt der Anwalt diese Aufgabe auch gern kostenfrei für Sie und holt bei der Versicherung selbst eine entsprechende Deckungszusage ein. Stellen Sie sicher, dass Sie die entsprechende Bestätigung ebenfalls schriftlich erhalten und in Ihren Akten aufbewahren.  
  • Bis Sie diese Kostengutsprache erhalten haben, riskieren Sie, die Rechtskosten (etwa für Ihren Anwalt oder das Gericht) selber tragen zu müssen. Grundsätzlich ist es möglich, eine rückwirkende Kostengutsprache zu erhalten. Darauf verlassen können Sie sich allerdings nicht.
  • Kostengutsprachen sind in der Regel limitiert. Wenn Sie Ihren Fall also an die nächste Instanz weiterziehen, müssen Sie eine neue Kostengutsprache bei Ihrem Versicherer beantragen.  
  • Jegliche Vereinbarungen, die Sie beispielsweise mit Ihrem Anwalt treffen, welche über den in der Kostengutsprache definierten Rahmen hinaus gehen, sind von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt.
  • Informieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung über die wichtigsten Schritte des Falls. Alternativ kann dies auch Ihr Anwalt für Sie übernehmen. Dazu müssen Sie diesen allerdings schriftlich von seiner Schweigepflicht gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung entbinden.
  • Auch wenn eine Deckungszusage besteht, sind Sie angehalten, den Aufwand in vertretbarem Rahmen zu halten. Das können Sie tun, in dem Sie Ihrem Anwalt beispielsweise die wichtigsten Informationen und Dokumente liefern.
  • Eine Versicherung kann eine Kostengutsprache unter anderem dann ablehnen, wenn sie den Fall als aussichtslos einstuft. Lassen Sie sich auch in diesem Fall eine schriftliche Ablehnung mit detaillierter Begründung geben. Wenn Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, kann es sich lohnen, bei der Versicherungsombudsstelle um Unterstützung zu bitten. 

Gerne hilft Ihnen das GYL Support Team unter +41 44 505 1900 oder support@getyourlawyer.ch bei Fragen zum Thema Rechtsversicherung.

Wie funktioniert die Kostenkontrolle bei GetYourLawyer?

Auf GetYourLawyer erhalten Sie kostenlos bis zu drei Offerten und können so schnell und einfach abklären, ob sich ein Anwalt lohnt oder nicht. Abhängig vom rechtlichen Anliegen offerieren die Anwälte Ihnen die gewünschte Leistung zur offenen Abrechnung, zum Fixpreis oder aber mit einem Kostendach. 

 

Wie für die Anwaltsberatung üblich wird vor Aufnahme des Mandats eine Vorauszahlung fällig. Diese können Sie bequem per Kreditkarte oder Banküberweisung an GetYourLawyer überweisen. Auf Ihrem Kundenkonto wird im Anschluss ein entsprechendes Guthaben sichtbar.

 

Erst nachdem Ihr Anwalt seine Leistung erbracht und seine Arbeit in Rechnung gestellt hat, zieht GetYourLawyer den fälligen Rechnungsbetrag von Ihrem Guthaben ab und zahlt diesen an den Rechtsbeistand aus. Ein allfälliges Restguthaben wird Ihnen nach Abschluss der Zusammenarbeit rückvergütet. So stellt GetYourLawyer für alle Beteiligten eine einfache Rechnungsabwicklung sicher.

 

Mit GetYourLawyer haben Sie zudem jederzeit und überall die volle Kostenkontrolle über Ihr laufendes Mandat. In Ihrem Kundenkonto können Sie alle verbuchten Aufwendungen Ihres Anwalts überprüfen. Auf einen Blick sehen Sie zudem Rechnungen und Zahlungen, deren Status sowie die einzelnen Aktivitäten des Anwalts.

 

Wie hoch sind Prozesskosten in Zivilverfahren?

Wird eine zivilrechtliche Streitigkeit vor Gericht ausgetragen, schlagen nicht nur Anwaltskosten zu Buche, sondern in der Regel auch Prozesskosten. Diese setzen sich einerseits aus Gerichtskosten zusammen, welche die Spruchgebühr für das Schlichtungsverfahren und den Entscheid sowie Kosten für Beweisführung, Übersetzung und Vertretung des Kindes beinhalten. Andererseits wird eine Parteientschädigung fällig, welche den Ersatz notwendiger Auslagen, Kosten einer berufsmässigen Vertretung und unter Umständen auch eine angemessene Umtriebsentschädigung beinhaltet, wenn eine Partei nicht berufsmässig vertreten ist. 

 

Seit der Revision der Zivilprozessordnung im Jahr 2011 sind die Gerichtskosten schlagartig angestiegen. Aufgrund dieser Gebühren stellt sich vor jedem Zivilprozess die Frage nach dem Kostenrisiko; was also geschieht, wenn man den Prozess verliert. Hinzukommt, dass ein Gericht bei kostenpflichtigen Verfahren von der klagenden Partei einen Kostenvorschuss in der mutmasslichen Höhe der Gerichtskosten verlangen kann. Ausserdem kann die klagende Partei verpflichtet werden, für eine allfällige Parteientschädigung der beklagten Partei Sicherheit zu leisten. 

 

Konkret bedeutet das: Wer etwa im Kanton Zürich einen Mietdisput mit Streitwert von 15'000 Franken vor dem Bezirksgericht austragen möchte, muss vorab 2’450 Franken Kostenvorschuss bezahlen. Wer verliert, muss zusätzlich die gegnerische Partei für ihre Auslagen entschädigen. Darunter fallen in erster Linie die Kosten für die Rechtsvertretung, die sich aus dem Anwaltshonorar und Barauslagen für Reisekosten, Postgebühren, Kopien und dergleichen zusammensetzen. Hinzukommen zudem die finanziellen Auslagen für die eigene Rechtsvertretung. Unterm Strich können so schon bei diesem bescheidenen Streitwert zusätzlich zum Kostenvorschuss nochmals rund 6000 Franken fällig werden. 

 

Auch Scheidungen können je nach Streitfreudigkeit der Parteien und Gerichtsstandort teuer werden. In Kantonen wie Bern, Glarus, Graubünden, Luzern und St. Gallen belaufen sich die minimalen Gerichtskosten auf rund 1’800 Franken. Vor dem Bezirksgericht Zürich bezahlt ein Ehepaar, das sich einvernehmlich scheiden lassen möchte, hingegen mindestens 2’400 Franken. Geht es zum Beziehungsende nicht mehr so harmonisch zu und her, können sich die Gebühren allerdings bald auf über 10'000 Franken erhöhen. Wenn der Streitwert über eine Million Franken steigt, ist ein Prozess für einen Normalverdiener kaum mehr bezahlbar. Insbesondere bei Verkehrsunfällen sind solch hohe Summen aber leider keine Seltenheit. Allein der Kostenvorschuss beträgt bei einem Streitwert von 1,5 Millionen Franken in erster Instanz zwischen 35'000 und 45'000 Franken. Hinzukommt der Vorschuss für die Aufwendungen des eigenen Anwalts. 

 

Es gibt allerdings auch Ausnahmen – Verfahren nämlich, die kostenlos sind und bei denen auch keine Parteientschädigung fällig wird. Zum Beispiel Schlichtungsverfahren bei Mietstreitigkeiten sowie bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von CHF 30'000. Ein Schlichtungsverfahren lässt sich in der Regel mit einem schriftlichen Gesuch bei der Schlichtungsbehörde am Wohnsitz des Beklagten einleiten. 

 

Die konkrete Höhe der Prozesskosten wird von den Kantonen festgesetzt und lässt sich in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen Gerichte in Erfahrung bringen. Bei der Risikoeinschätzung und der damit verbundenen Frage, ob sich ein Gerichtsverfahren lohnt, wird Sie Ihr Anwalt beraten.

 

Wann habe ich Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege?

Prozessieren kostet Geld. Damit eine Person ihre Rechte auch dann durchsetzen kann, wenn ihr die erforderlichen finanziellen Mittel für einen Prozess fehlen, gewährt der Staat in solchen Fällen einen verfassungsmässigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

 

  • Bedürftigkeit: Die gesuchstellende Person verfügt nicht über die erforderlichen Mittel für einen Prozess. Dazu werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Person analysiert und eine standardisierte Notbedarfsberechnung vorgenommen.
  • Chancen: Unentgeltliche Rechtspflege wird nur dann gewährt, wenn der Prozess nicht aussichtslos ist. Als aussichtslos gelten Rechtsbegehren dann, wenn die Gewinnaussichten beträchtlich geringer sind als die Verlustgefahren.

 

Wird die unentgeltliche Rechtspflege tatsächlich zugesprochen, umfasst sie Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen sowie Gerichtskosten. Eine unentgeltliche Rechtsvertretung wird in der Regel dann gewährt, wenn die Partei zur Führung des Prozesses auf eine Anwältin oder einen Anwalt angewiesen ist. Das ist üblicherweise bei komplexen Sachverhalten, schwierigen Rechtsfragen oder dann der Fall, wenn sich die Gegenpartei ebenfalls von einem Anwalt vertreten lässt. Auch die Tragweite des rechtlichen Entscheids ist bei der Entscheidungsfindung von Bedeutung. 

 

Um von unentgeltlicher Rechtspflege profitieren zu können, ist ein schriftliches Gesuch nötig. Dieses muss bei dem in der Hauptsache zuständigen Gericht eingereicht werden. Auf der Webseite der jeweiligen Gerichte finden Sie üblicherweise ein entsprechendes Formular, um ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Das Gesuch kann zwar grundsätzlich jederzeit im Prozessverlauf gestellt werden, rückwirkendende Unterstützungsleistungen sind allerdings nicht möglich. Es lohnt sich deshalb, frühzeitig ein entsprechendes Gesuch zu stellen. 

 

Doch aufgepasst: Kommen Sie durch den Prozessausgang oder andere Weise nachträglich zu finanziellen Mitteln, kann der Staat die unentgeltliche Rechtspflege noch während dem Prozess entziehen oder nachträglich zurückverlangen.

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Quelle: getyourlawyer.ch

Was kann ich bei Problemen unternehmen?

Eigentlich sollten Rechtsanwälte Probleme lösen und keine weiteren verursachen. Wenn es dennoch zu Unstimmigkeiten kommt, kann Sie unter Umständen die Honorarkommission des Anwaltsverbands in Ihrem Kanton unterstützen.

 

Im Idealfall sind sämtliche Rahmenbedingungen geklärt, bevor Sie Ihr Mandat an eine Anwältin übergeben. Und doch kann es manchmal zu problematischen Situationen kommen. GetYourLawyer und der Beobachter beantworten deshalb die häufigsten Fragen, die sich in der Zusammenarbeit mit Anwältinnen und Anwälten stellen.

 

Honoraransatz: Wie viel darf ein Anwalt pro Stunde verlangen?

Anwälte sind in der Festlegung ihres Stundenansatzes frei. Eine Obergrenze gibt es nicht. Basierend auf der Komplexität des Falls, der Dringlichkeit, den Qualifikationen Ihres Anwalts sowie den ortsüblichen Tarifen können die Ansätze sehr unterschiedlich ausfallen. Anwälte haben jedoch die Pflicht, ihre Klienten bei Mandatsübernahme über die Honorarbedingungen aufzuklären. Statt eines Stundenansatzes können Sie mit Ihrem Anwalt unter Umständen auch eine Pauschale oder ein Kostendach vereinbaren.

 

Zusatzkosten: Was darf meine Anwältin in Rechnung stellen?

Während reine Sekretariatsarbeiten zum Beispiel im vereinbarten Anwaltshonorar inbegriffen sind, dürfen Reisekosten sowie übrige Barauslagen wie Porti und Telefonkosten zusätzlich zum eigentlichen Honorar in Rechnung gestellt werden. Das gilt übrigens auch für die Mehrwertsteuer, die zum Anwaltshonorar hinzugerechnet wird.

 

Rechnung: Was kann ich tun, wenn ich den Rechnungsbetrag nicht nachvollziehen kann?
Verlangen Sie in einem ersten Schritt eine detaillierte Honorarrechnung. Diese muss so gestaltet sein, dass Sie die Plausibilität der einzelnen Rechnungspositionen nachvollziehen können. Trägt auch das nicht zur Klärung bei, können Sie sich an die Honorarkommission des kantonalen Anwaltsverbands wenden. Diese hilft Ihnen allerdings nur dann weiter, wenn Ihr Anwalt Verbandsmitglied ist. Die Honorarkommission kann im Streitfall eingreifen und eine Lösung vorschlagen. Doch aufgepasst: Die Kommission beurteilt nur in Extremfällen, ob der strittige Zeitaufwand tatsächlich angemessen war.

 

Haftbarkeit: Wann haftet mein Anwalt für einen Fehler?

Grundsätzlich wird ein Anwalt in der Schweiz nicht auf Erfolgsbasis honoriert, sondern dafür, dass er tätig wird und sorgfältig vorgeht. Verlieren Sie jedoch einen Prozess, weil Ihr Anwalt zum Beispiel eine Frist verpasst hat, kann er dafür unter Umständen haftbar gemacht werden. Dann nämlich, wenn sich beweisen lässt, dass er unprofessionell gehandelt hat und daraus ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.

 

Mandatsentzug: Wie kann ich meinem Anwalt das Mandat entziehen?

Wenn Sie der Überzeugung sind, dass Ihr Anwalt nicht (mehr) in Ihrem besten Interesse handelt, lohnt sich unter Umständen mit einer anderen Rechtsvertreterin zusammenzuarbeiten. Die Kündigung eines Mandats ist grundsätzlich nicht an eine besondere Form gebunden und kann jederzeit erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, schriftlich zu kündigen. Treffen Sie diesen Entscheid nicht leichtfertig. Ein Anwaltswechsel bedeutet immer auch Mehrkosten, da sich die neue Expertin ebenfalls in Ihren Fall einarbeiten muss. Suchen Sie deshalb besser zuerst das Gespräch und versuchen Sie wenn möglich eine andere Lösung zu finden.

 

Interessenkonflikt: Was, wenn die Gegenpartei denselben Anwalt hat?

Insbesondere bei Scheidungen kann es vorkommen, dass man sich einvernehmlich scheiden lassen möchte und dazu gemeinsam einen Anwalt aufsucht. Plötzlich entflammt trotz aller guten Intensionen ein Konflikt, der sich nur noch gerichtlich austragen lässt. In diesem Fall entsteht für Ihren Anwalt ein Interessenkonflikt. Er kann Sie und Ihren künftigen Ex-Ehepartner nur solange gemeinsam vertreten, wie sie sich untereinander einig sind. Ist das nicht mehr der Fall, muss der Anwalt das Mandat niederlegen und beide Partner sich einen eigenen Anwalt suchen.

 

Terminkonflikt: Wann darf mein Anwalt das Mandat niederlegen?

Niederlegen darf Ihr Anwalt sein Mandat jederzeit. Tut er das allerdings zu einer sogenannten Unzeit, also in einem Moment, der für Sie nachweislich und bezifferbare negative Konsequenzen hat, kann er unter Umständen schadenersatzpflichtig werden. Bemüht er sich nicht darum, den Gerichtstermin zu verschieben und einem neuen Anwalt so eine nützliche Einarbeitungszeit zu verschaffen, entsteht für Sie dadurch einen Schaden. Neben einer Schadenersatzforderung können Sie den entsprechenden Anwalt zudem beim Standesgericht des kantonalen Anwaltsverbands anzeigen.

 

Wie hilft GetYourLawyer in Konfliktsituationen?

GetYourLawyer steht für die Qualität und gute Arbeit der Anwälte und Anwältinnen im Netzwerk ein. Als Kunde haben Sie deshalb die Möglichkeit, GetYourLawyer mitzuteilen, wenn sie mit Ihrem Anwalt unzufrieden sind. GetYourLawyer trägt zur Klärung des Konflikts bei, indem sich eine Fachkraft des internen Mediationsteams beide Seiten anhört, Stellungnahmen austauscht und ein Vorgehen für die Zufriedenstellung des Kunden sowie des Anwalts vorschlägt. Möchten Sie eine entsprechende Beschwerde einreichen, können Sie dies tun, in dem sie ein Beschwerdeformular ausfüllen und es an support@getyourlawyer.ch senden.

 

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