Missbräuchliche Kündigung in der Schweiz
Hierzulande kann man Arbeitsverhältnisse relativ einfach und ohne spezifischen Grund auflösen, sofern die vereinbarten bzw. gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten, die es einzuhalten gilt. Arbeitnehmer sind in der Schweiz gut geschützt gegen missbräuchliche Kündigung, trotzdem hält sich nicht jeder Arbeitgeber an die Spielregeln. Sei dies, weil er die Gesetze schlicht nicht genau kennt oder im schlimmsten Fall vom Unwissen seiner Mitarbeiter profitieren will.
Wenn der Arbeitnehmer aus besonders verwerflichen oder unfairen Gründen gekündigt wird, kann er sich wehren. Zwar erhält man dadurch seine Stelle nicht zurück, kann aber eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen vom Arbeitgeber einfordern. Der Gesetzesartikel 336 im Obligationenrecht enthält eine nicht abschliessende Liste von Gründen für eine missbräuchliche Kündigung.
Treffen folgende Dinge auf Sie zu, lohnt es sich, Ihre Kündigung durch den Arbeitgeber genauer unter die Lupe zu nehmen oder sich von einem Anwalt mit Erfahrung im Schweizer Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Mir wurde gekündigt, während ich ...
... aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall nicht zur Arbeit erscheinen konnte.
Sind Sie krank oder hatten einen Unfall, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht einfach so kündigen. Allerdings gibt es hier Fristen, die zu beachten sind. Im ersten Dienstjahr darf während 30 Tagen, vom zweiten bis fünften Dienstjahr während 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen nicht gekündigt werden.
... schwanger war oder in den letzten 16 Wochen ein Kind geboren habe.
Während einer Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Niederkunft der Arbeitnehmerin ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber missbräuchlich.
... Militär- oder Zivildienst leisten musste für mindestens 11 Tage.
Diese Kündigungen während Sperrfristen sind laut Schweizer Gesetz nichtig und es lohnt sich, mit dem Arbeitgeber oder im schlimmsten Fall einem Anwalt darüber zu sprechen.
Verletzung der Fürsorge-/Sorgfaltspflicht
Nicht jeder Fall ist einfach zu bestimmen. In folgenden Fällen kann ebenfalls eine missbräuchliche Kündigung vorliegen, ist aber schwieriger einzuschätzen und bedarf professioneller Hilfe.
- Der Arbeitnehmer wird nach 44 Dienstjahren, kurz vor der Erreichung des Pensionsanspruchs, ohne zureichende Gründe gekündigt
- Der Arbeitnehmer wird aufgrund einer Rauchallergie gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber das zu seinem Schutze zumutbare unternommen hat
- Der Arbeitnehmer wurde gekündigt, weil er eine Weisung des Arbeitgebers missachtete, die unrechtmässig ist oder gegen das Gesetz verstösst
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