Rechtslexikon
Betreibungsauszug
Beobachter-Beratungsteam
Veröffentlicht am 26. April 2019 - 16:56 Uhr
Jedermann kann über sich selbst einen Betreibungsauszug (siehe auch Betreibung) verlangen. Unter der Voraussetzung, dass man ein besonderes Interesse glaubhaft machen kann, erhält man sogar eine Auskunft über eine andere Person. Stehen beispielsweise zwei Parteien vor dem Abschluss eines Mietvertrags, hat der Vermieter ein besonderes Interesse daran, zu wissen, ob der Mietinteressent zahlungsfähig ist. Es ist ihm daher möglich, eine Betreibungsauskunft über ihn zu verlangen.
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