Rechtslexikon

Ehe


Veröffentlicht am 6. Februar 2020 - 15:25 Uhr

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Das Wort Ehe stammt vom dem althochdeutschen Wort «ewa» ab und bezeichnet ein ewig geltendes Recht. Bis zum 1. Juli 2022 wurde unter einer Ehe eine gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft zwischen einer Frau und einem Mann verstanden. Seit diesem Datum ist aber in der Schweiz auch eine Ehe zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen möglich.

Um eine Ehe schliessen zu können, müssen beide Heiratswilligen mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Eheleute sind verpflichtet, gemeinsam für ihre Gemeinschaft und für ihre Kinder zu sorgen und sich gegenseitig zu unterstützen. Es besteht ein gegenseitiges pflichtteilgeschütztes Erbrecht zwischen ihnen. Eine Ehe kann durch eine Scheidung aufgelöst werden. Religiös geschlossene Ehen können sich von der zivilrechtlichen unterscheiden und sind nicht in jedem Fall wieder auflösbar.

Mehr zum Eherecht

Nicht nur der Name kann sich ändern, wenn Paare entscheiden, den Bund der Ehe einzugehen. Mitglieder des Beobachters erhalten weitere Infos, welcher Güterstand sich für ihre Situation anbietet, wie das eheliche Vermögen anhand von konkreten Fallbeispielen aufgeteilt werden kann und profitieren von einer Vorlage für einen Ehevertrag, die aufzeigt, was wichtig ist.