Jugendstrafrecht
Veröffentlicht am 11. Dezember 2019 - 14:24 Uhr
Das Jugendstrafrecht ist der Teil des Strafrechts, der sich mit der Bestrafung von Jugendlichen befasst.
Um den Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts festzulegen, muss man den Begriff «Jugendliche(r)» vom Begriff «Kind» und vom Begriff «Erwachsene(r)» abgrenzen. Diese Abgrenzung ist je nach Rechtssystem unterschiedlich. In der Schweiz gelten als Jugendliche Personen, die das 10. Altersjahr vollendet haben. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr andererseits findet das Jugendstrafrecht keine Anwendung mehr; die Täter werden als erwachsen angesehen und nach dem «normalen» Strafrecht beurteilt.
Ziel des Jugendstrafrechts ist es, den Schutz und die Erziehung der Jugendlichen zu gewährleisten. Deshalb kennt das Schweizer Jugendstrafrecht nicht nur Strafen, sondern auch Schutzmassnahmen wie die persönliche Betreuung oder die Unterbringung bei Privatpersonen oder in Erziehungseinrichtungen.