Kindesunterhalt
Veröffentlicht am 18. Oktober 2017 - 10:09 Uhr
Zum Kindesunterhalt gehören einerseits Handlungen wie Pflege und Erziehung eines Kindes und andererseits Geldzahlungen, um die Kosten für seine Betreuung, Erziehung und Ausbildung sowie nötige Kindesschutzmassnahmen zu decken. Leben die Eltern nicht zusammen, leistet derjenige Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenwohnt, seinen Beitrag an den Unterhalt durch monatliche Geldzahlungen, die sogenannten Kinderalimente. Zum normalen Unterhaltsbedarf eines Kindes zählen in etwa Beiträge an Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheitspflege, Kranken- und Unfallversicherungen sowie Ausbildung. Weiter sollen soziale Bedürfnisse wie Sport, Musikunterricht, Kultur und Freizeit damit gedeckt werden.
Diese Kosten werden mit dem Barunterhalt gedeckt. Daneben gibt es noch den Betreuungsunterhalt, der die Leistung jenes Elternteils abgelten soll, der das Kind selber betreut, dadurch eine Einbusse beim Einkommen hat und so seinen Lebensbedarf nicht mehr selber decken kann.
Sind Eltern verpflichtet, bis zu einer festen Altersgrenze für den Unterhalt der Kinder zu sorgen? Welche Unterstützung leisten der Bund und die Kantone? Wie sollen sich Lernende an den Haushaltskosten beteiligen? Auf diese und andere Fragen zur Unterhaltspflicht von Eltern geht der Beobachter für seine Mitglieder ein.