Rechtslexikon

Kindeswohl


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 15:43 Uhr

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Beim Kindeswohl handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen ist und mit unterschiedlichen Inhalten gefüllt werden kann. Das schweizerische Zivilgesetzbuch gibt keine Definition dazu, was darunter zu verstehen ist.

Allgemein geht es um die Schaffung von günstigen Lebensumständen, damit sich ein Kind psychisch, physisch, gefühlsmässig, geistig, sozial und kulturell gut und gesund entwickeln kann. Dazu gehören elementare Dinge wie dem Kind genug Nahrung zu geben, es wettergerecht anzuziehen, ihm ein Dach über dem Kopf zu bieten, aber es auch vor körperlicher und seelischer Gewalt zu schützen, es liebevoll zu umsorgen, verbindliche Beziehungen und eine sichere Lebensorientierung zu bieten.

Ist das Kindeswohl in Gefahr, kann jedermann eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde machen. Diese kann Massnahmen zum Schutz oder zur Wiederherstellung des Kindeswohls ergreifen.

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Geraten Eltern an ihre psychischen oder physischen Grenzen und leidet das Kind unter Vernachlässigung oder ist in seinem Wohl gefährdet, schalten sich die Behörden mit entsprechenden Kindesschutzmassnahmen ein. Mitglieder des Beobachters erfahren, wie diese Massnahmen konkret aussehen und wie Aussenstehende auf Notsignale achten und reagieren können.