Zivilgesetzbuch
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 10:45 Uhr
Im Privatrecht sind zwei Gesetze besonders wichtig: das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht (OR). Das Zivilgesetzbuch – oder im französischsprachigen Raum code civil – enthält in seinen fast tausend Artikeln insbesondere Bestimmungen über das Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht.
Gründervater des Zivilgesetzbuchs war der Politiker und Jurist Eugen Huber. Er entwickelte das Gesetz, das schliesslich 1912 in Kraft trat. Hubers Zivilgesetzbuch galt damals als eines der modernsten Gesetzbücher von ganz Europa. Das ZGB hatte sogar über die Schweizer Grenzen hinaus einen Einfluss: Es diente unter anderem als Vorbild für das türkische Privatrecht. Kemal Atatürk, Vater der modernen Türkei, hat das Schweizerische ZGB 1926 weitgehend ins türkische Zivilrecht übernommen – und dies ohne grössere Änderungen.