Rechtslexikon

Kostenvoranschlag


Veröffentlicht am 29. April 2020 - 12:48 Uhr

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Ein Kostenvoranschlag ist ein Angebot, eine bestimmte Arbeit zu bestimmten Bedingungen auszuführen. Der Kostenvoranschlag dient dem Kunden dazu, abschätzen zu können, mit welchen Kosten er rechnen muss. Ein Kostenvoranschlag ist für den Kunden unverbindlich. Das heisst, er ist nicht dazu verpflichtet, den Auftrag der offerierenden Firma zu erteilen. Häufig holen Auftraggeber denn auch bei verschiedenen Firmen Offerten ein, damit sie vergleichen können. Der Kostenvoranschlag sollte das benötigte Material, den Arbeitsaufwand und den Preis enthalten.

In der Regel ist ein Kostenvoranschlag unentgeltlich. Ausser es sei ein grösserer Aufwand damit verbunden. In einigen Branchen (zum Beispiel Unterhaltungselektronik, Haushaltgeräte) ist es üblich, den Arbeitsaufwand für die Offerte in Rechnung zu stellen. Man spricht in solchen Situationen auch von einem separaten Auftrag zur Erstellung einer Offerte. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich immer, einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu verlangen.