Rechtslexikon

Motiv


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 08:04 Uhr

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Ein Motiv (lateinisch von «motus»: «Bewegung», «Antrieb») ist ein Beweggrund, etwas zu tun. Juristisch hat das Wort vor allem im Strafrecht eine Bedeutung, wobei der Begriff «Motiv» selber nicht im Strafgesetzbuch vorkommt; dafür aber «Beweggrund». So wird die Tötung eines Menschen etwa dann als Mord qualifiziert, wenn unter anderem der Beweggrund der Tat besonders verwerflich war. Auch bei der Strafzumessung spielt der Beweggrund eine Rolle. So wird das Verschulden unter anderem danach bemessen, was der Beweggrund für eine Tat war.

Auch im Fernsehkrimi kommt der Begriff des Motivs immer wieder vor, ebenfalls im Sinne eines Beweggrunds, aber meistens, um im Laufe von polizeilichen Ermittlungen einen Verdacht gegen jemanden zu begründen oder zu erhärten. Mit einem Motiv alleine ist aber noch niemandem irgendetwas nachgewiesen. Die Strafverfolgungsbehörde muss beweisen, dass der Beschuldigte die vorgeworfene Tat begangen hat, nicht nur, dass er ein Motiv dazu hatte.

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