Obduktion
Veröffentlicht am 2. März 2020 - 16:37 Uhr
Eine Obduktion (lat. von «obducere»: «bedecken» beziehungsweise «vorführen») – auch Autopsie genannt – ist eine innere Leichenschau. Unterschieden wird zwischen der klinischen und der gerichtsmedizinischen Obduktion.
Die klinische Obduktion wird dann durchgeführt, wenn der Tod auf natürliche Weise eintritt und die Angehörigen damit einverstanden sind. Diese dient der wissenschaftlichen Erkenntnis sowie Ausbildungszwecken, kann aber auch den Angehörigen Hinweise auf familiäre Risikofaktoren liefern.
Gerichtsmedizinische Obduktionen werden dagegen von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht angeordnet, wenn eine unnatürliche Todesursache vorliegt und weitere Abklärungen notwendig sind, wie beispielsweise bei Tötungsdelikten, Suizid oder Unfalltod. Die Angehörigen haben hier kein Einspruchsrecht, selbst bei starken religiösen Gründen nicht. Auch kann es sein, dass der Familie aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen des Verstorbenen keine Auskunft über das Resultat der Obduktion gegeben wird. Wird ein Tier obduziert, nennt man das Nekropsie.
Wer bereits zu Lebzeiten festhält, wie er bestattet werden möchte, kann Angehörigen wichtige Entscheidungen abnehmen. Eigene Vorstellungen, wie die Trauerfeier ablaufen und wie die Grabstelle gestaltet werden soll, können die Trauerbewältigung zudem erleichtern. Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Anordnung für meine Bestattung» eine praktische Übersicht, die sie ihren Angehörigen zu Lebzeiten übergeben können.