Rechtslexikon

Skimming


Veröffentlicht am 22. April 2020 - 15:52 Uhr

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Skimming bedeutet aus dem Englischen übersetzt «absahnen» oder «abschöpfen». Die Betrüger manipulieren für Skimming die Kartenleser an Automaten (Bancomaten, Billettautomaten und so weiter). Sie bringen dort unscheinbare Geräte an, welche den Magnetstreifen von Kredit- oder Maestrokarten lesen und kopieren. Ausserdem kommen sie an den PIN-Code der Karteninhaber. Entweder befestigen sie dafür eine Minikamera über der Tastatur, oder sie verwenden gleich eine Attrappe der Tastatur, welche sie auf die echten Tasten aufsetzen. 

 

Die kopierten Daten des Magnetstreifens speichern die Betrüger auf leeren Karten (Kartenrohlingen) ab. Danach können sie mit der Karte und dem erspähten PIN-Code Geld an Bancomaten abheben. Die Bezüge funktionieren aber nur in Ländern, in denen noch veraltete Technologie eingesetzt wird. 

 

Mittlerweile haben die Automatenbetreiber ihre Geräte so angepasst, dass Skimming erschwert wird. Da auch die Betrüger immer neue Maschen anwenden, ist das Risiko aber immer noch vorhanden. Ein guter Schutz für Bankkunden ist, die Funktionalität der Karte nach Ländern oder Regionen einzuschränken (Geoblocking). 
 

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