Ungerechtfertigte Bereicherung
Veröffentlicht am 29. August 2017 - 11:35 Uhr
Ungerechtfertigt bereichert ist eine Person, wenn sie Geld oder eine Sache erhalten hat, ohne dass sie einen Anspruch darauf hat. Das Gesetz nennt drei typische Fälle:
- Zuwendung ohne einen gültigen Grund. Beispiel: Jemand will eine Rechnung per E-Banking bezahlen, wählt aber aus Versehen einen anderen Empfänger, der gar nichts zugute hat.
- Zuwendung aus einem nicht verwirklichten Grund. Beispiel: Jemand zahlt einen Vorschuss für ein Occasionsauto an den Verkäufer, bevor er mit ihm alle wesentlichen Punkte geklärt hat; weil man sich nicht über den Preis einigen kann, kommt kein Kaufvertrag zustande.
- Zuwendung aus einem nachträglich weggefallenen Grund. Beispiel: Ein Schreiner offeriert einen massgeschneiderten Tisch irrtümlich für 100 statt für 1000 Franken; er macht den Irrtum geltend und erklärt den Vertrag für ungültig.
Der unfreiwillig Entreicherte kann die Rückerstattung der Leistung innert einem Jahr fordern, nachdem er von seinem Anspruch erfahren hat. Schwieriger wird es, wenn jemand freiwillig eine Nichtschuld bezahlt hat: Dann kann er die Rückerstattung nur verlangen, wenn er beweist, dass er sich über seine Schuld geirrt hat.
Zahlt Ihnen die Gegenpartei das Geld nicht mehr zurück, können Sie zum Beispiel Betreibung einleiten.
Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Betreibung» nicht nur Infos, wie sie sich gegen eine ungerechtfertigte Betreibung wehren können, sondern auch wie das Verfahren generell abläuft.