Unterhalt
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 10:36 Uhr
Der Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person ganz oder teilweise persönlich oder finanziell zu sichern. Wird der Unterhalt finanziell geleistet, nennt man das auch Alimente. Alimente können fällig werden, wenn nach einer Trennung oder Scheidung der eine Ehegatte nicht für sich selber aufkommen kann. Die Scheidungsalimente werden in der Regel nur befristet erteilt und nur in Ausnahmefällen lebenslänglich.
Lebt ein Kind nur bei einem Elternteil, muss der andere Elternteil seinen Teil zum Unterhalt in Form von Kinderalimenten leisten. Seit dem 1. Januar 2017 werden die Kinderalimente in einen Barunterhalt und einen Betreuungsunterhalt unterteilt. Üblicherweise sind Kinderalimente bis zur Volljährigkeit eines Kindes geschuldet. Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, dauert die Unterhaltspflicht an, sofern das volljährige Kind noch in Ausbildung ist.
Wie werden die Alimente für Kinder berechnet, die bereits volljährig sind? Wann endet die Unterhaltspflicht? Auf diese und andere Fragen erhalten Beobachter-Mitglieder im Merkblatt «Volljährigenunterhalt» Antworten und weitere Tipps.