Rechtslexikon

Verbrechen


Veröffentlicht am 29. August 2017 - 12:03 Uhr

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In der Schweiz gibt es drei Arten von Straftaten: Übertretungen, Verbrechen und Vergehen. Massgebend ist dabei die Schwere des Delikts. Übertretungen werden mit Busse geahndet, Vergehen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis drei Jahre, Verbrechen mit einer maximalen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren.

Eine Verurteilung wegen eines Vergehens oder eines Verbrechens wird im Strafregister eingetragen, eine solche wegen einer Übertretung in der Regel nicht.

Bis Ende 2006 kannte das Strafgesetzbuch übrigens nicht nur drei Deliktstypen, sondern auch drei verschiedene Arten von Freiheitsstrafen: Haft (bei Übertretungen), Gefängnis (bei Vergehen) und Zuchthaus (bei Verbrechen).

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