Rechtslexikon

Verleumdung


Veröffentlicht am 19. März 2020 - 12:17 Uhr

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Bei einer Verleumdung äussert oder verbreitet jemand ehrverletzende Behauptungen über eine Person, obwohl er oder sie weiss, dass diese nicht wahr sind. Eine Verleumdung ist immer einem Dritten (und nicht dem Beleidigten) gegenüber.

Die Strafbarkeit der Verleumdung schützt den Ruf und das Gefühl des Betroffenen, ein ehrbarer Mensch zu sein. Um den Straftatbestand zu erfüllen, muss der Täter mit Wissen und Willen handeln. Dazu gehört, dass er sich des ehrenrührigen Charakters seiner Vorwürfe bewusst war und sie dennoch äusserte – und dies obwohl er sicher weiss, dass sie nicht stimmen. Es genügt, wenn der Adressat der ehrverletzenden Äusserung den Umständen nach erkennen kann, um wen es geht. Dass er glaubt, was er erzählt bekommt, ist nicht erforderlich. Die Tat ist vollendet, sobald er von den ehrverletzenden Äusserungen Kenntnis nimmt.

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