Vorerbe
Veröffentlicht am 11. März 2020 - 12:27 Uhr
Als Vorerben bezeichnet man eine Person, die eine Erbschaft oder einen Teil davon zuerst erhält und sie zu einem späteren Zeitpunkt (meist beim Tod) einem Nacherben ausliefern muss. So kann der Erblasser nicht nur bestimmen, wer unmittelbar nach ihm in den Genuss der Erbschaft gelangen soll, sondern auch, wohin das Erbe danach gehen soll. Der Vorerbe ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Sicherstellung für die Erbschaft zu leisten – so soll garantiert werden, dass der Nacherbe seinen Anteil auch erhält. Der Erblasser kann den Vorerben allerdings auch von der Sicherstellungspflicht befreien. In diesem Fall erhält der Nacherbe nur noch den Überrest, falls ein solcher vorhanden ist. Solche Regelungen werden oft gewählt, wenn sich im Nachlass eine Liegenschaft befindet und der Erblasser erreichen will, dass diese in der Familie bleibt.
Im Volksmund wird der Begriff «Vorerbe» manchmal auch als Synonym für «Erbvorbezug» verwendet.
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