Julia Gubler,
aktualisiert am 3. Juli 2024 - 15:07 Uhr
aktualisiert am 3. Juli 2024 - 15:07 Uhr
Simone Keller aus Chur hatte einen schönen Plan: drei Wochen Kitesurfen in Panama. Ihr Board kam zwar am Flughafen an – doch es war unterwegs zerbrochen. Immerhin war ihr Koffer unversehrt geblieben. Was nun? Das sind die Rechte von Reisenden in Sachen Gepäck.
Das Gepäck ist beschädigt
Hier kommt es darauf an, in welchen Ländern man startet und landet. Wenn das zum Beispiel EU-Länder, die USA, Australien, Ägypten oder Indonesien sind, gilt das Montrealer Übereinkommen. Dann haftet grundsätzlich die Airline. Wenn ein Start- oder Zielland das Abkommen nicht unterzeichnet hat, wie etwa die Türkei, die Bahamas, Tunesien oder Thailand, gilt es nicht.
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