Recht bald nur noch für Reiche?
Prozessieren ist so teuer, dass sich das immer weniger Leute leisten können. Die Stiftung SOS Beobachter hilft einzelnen gezielt, damit sie trotzdem zu ihrem Recht kommen.
Eigentlich garantiert die Bundesverfassung, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Das schliesst mit ein, dass alle ihr gutes Recht notfalls vor einem Gericht einklagen können. Die Realität sieht anders aus. Immer weniger Leute können sich noch einen Prozess leisten. Die finanziellen Risiken sind vielen zu gross geworden.
Dass dieses Jahr gleich zwei juristische Fachaufsätze über die «Unerschwinglichkeit der Rechtsdurchsetzung» erschienen sind, ist kein Zufall. Beide kommen zum Schluss: Die Gerichtskosten sind schuld. Die Schweiz hat inzwischen die teuerste Justiz in Europa. Der Justizapparat kostete 2012 rund 1,9 Milliarden Franken. Die Kosten sind in den letzten Jahren förmlich explodiert. Und sie werden immer stärker auf die Rechtsuchenden abgewälzt. Die grosse Angst: Die hohen Gebühren wirken extrem abschreckend. Wenn es so weitergeht, wird in der Schweiz Recht bald nur noch für Reiche gesprochen.
Wer kein Geld hat und sich wehren muss, ist auf Hilfe angewiesen. Wie Sonja Petritzikis*, die sich nur dank der Unterstützung gegen die fälschlicherweise verhängte Ausweisung wehrte.
Die Folgen bekommt auch die Stiftung SOS Beobachter zu spüren: Die Zahl der Gesuche um Rechtshilfe steigt. Und das zunehmend von Menschen aus dem unteren Mittelstand. «Unsere Mittel sind beschränkt. Wir können nur punktuell helfen: Dort, wo die Not besonders gross, der Missstand unerträglich ist und die Betroffenen alleingelassen werden», so SOS-Geschäftsführer Noser.
«Wir helfen dort, wo der Missstand unerträglich ist und die Not gross.»
Walter Noser, Geschäftsführer der Stiftung SOS Beobachter
Das war so bei Nicole Dill. Die damals 38-Jährige war während Stunden aufs Schwerste misshandelt und vergewaltigt worden und wurde mit einer Armbrust lebensbedrohlich verletzt. Sie war auch deshalb zum Opfer geworden, weil die Polizei sie nicht vor dem mehrfach verurteilten Gewalttäter gewarnt hatte: Dessen Persönlichkeits- und Datenschutz zählte mehr als ihre Sicherheit. Eine Haftungsklage gegen den Kanton Luzern konnte Nicole Dill nur dank der Unterstützung von SOS Beobachter einreichen.
Hilfe benötigten auch jene 70 Italiener, die um ihre verlorenen Vorsorgegelder kämpften. Sie waren vom Vorsorgeberater ihrer italienischen Gewerkschaft Inca jahrelang ausgenommen und betrogen worden. Der Berater hatte ihre Ersparnisse in sein Pseudo-Rentensystem umgeleitet und sich ein Leben in Saus und Braus finanziert. Durchstehen konnten sie den Kampf auch dank SOS Beobachter. Diesen September wurde der Vorsorgeberater zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Er muss den einzelnen Geschädigten bis zu 200'000 Franken zurückzahlen. Doch die Millionen sind verprasst.
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Der Zugang zum Gericht ist zwar ein verfassungsmässiger Anspruch für alle. Doch in Realität hängt es oft vom Geld ab, ob das Recht durchgesetzt wird. Um zu verhindern, dass berechtigte Anliegen auf der Strecke bleiben, leistet SOS Beobachter in sorgfältig geprüften Fällen Rechtshilfe – neben unserem Hauptauftrag, der Direkthilfe für Menschen in Not.
Roland Wahrenberger,
Präsident Stiftung SOS Beobachter
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«Wir wollen und müssen diesen Menschen dabei helfen, ihr Recht auch vor Gericht durchzusetzen», sagt SOS-Geschäftsführer Walter Noser. Die Hilfsorganisation des Beobachters steht aber selbstredend auch bereit, wenn es um weniger geht als bei Nicole Dill oder den Inca-Opfern. So zum Beispiel bei Hugo Breitenmoser aus dem Toggenburg.
Es ist die grosse Aufgabe der Gerichte, der Gerechtigkeit im Alltag zum Durchbruch zu verhelfen. Wenn aber immer weniger Menschen das Risiko eingehen, zu prozessieren, können die Gerichte diese Aufgabe nicht länger erfüllen. Der Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle gleich sind, verkommt zur Leerformel.
Im Verwaltungs- und Strafrecht sind die hohen Anwaltskosten das Problem. Im Zivilrecht aber, also bei Prozessen zwischen Privaten wie Scheidungen, Erbstreitigkeiten oder Schadenersatzforderungen nach Unfällen, sind die Gerichtsgebühren das grössere Hindernis geworden. Deshalb kritisiert der Badener Anwalt Volker Pribnow: «Viele Kantone haben die Gerichtsgebühren im Rahmen ihrer Sparbemühungen als lukrative Einnahmequelle entdeckt.»
Ein Beispiel: Klagt man 30'000 Franken ein, belaufen sich Gerichtsgebühren und Anwaltskosten auf rund 9000 Franken. Gewinnt man den Prozess, ist das alles kein Problem: Man erhält die Auslagen zurück. Verliert man, wird es hingegen richtig teuer. Dann zahlt man auch noch den Anwalt der Siegerpartei.
Die vor vier Jahren gesamtschweizerisch eingeführte Zivilprozessordnung hat die Ausgangslage weiter verschärft. Seither muss der Kläger noch vor dem Verfahren einen Kostenvorschuss zahlen. Und wenn er gewinnt, erhält er den Vorschuss nicht etwa vom Gericht zurück, sondern muss das Geld beim Beklagten selber eintreiben. Wer weiss, dass bei der Gegenseite wenig zu holen ist, erspart sich deshalb lieber den Gang vor Gericht – selbst bei besten Gewinnchancen.
Die Gerichte könnten den Druck auf die Kläger durchaus mildern. Sie müssten lediglich den Kostenvorschuss differenzierter festlegen und dem Kläger nicht unbesehen die maximal denkbare Gerichtsgebühr in Rechnung stellen. Dass der Kläger das Inkassorisiko für vorgeschossene Gerichtsgebühren trage, gehöre jedoch aus der Zivilprozessordnung gestrichen, so Pribnow.
«Klagen vor Gericht ist vor allem für den Mittelstand sehr schwierig geworden.»
Isaak Meier, Rechtsprofessor
Ähnlich sieht das Isaak Meier, Professor für Zivilprozessrecht an der Uni Zürich. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass man Prozesse mit guten Erfolgsaussichten unter vertretbaren finanziellen Risiken führen kann. Das sei heute nicht mehr möglich. «Klagen ist vor allem für den Mittelstand sehr schwierig geworden, besonders dann, wenn jemand keine Rechtsschutzversicherung hat», schrieb er in der NZZ.
Bis Systemkorrekturen greifen, wird es allerdings noch länger dauern. So lange gibt es für Normalverdiener nur einen Ausweg: Sie müssen eine gute Rechtsschutzversicherung abschliessen, wie sie der Beobachter anbietet. Oder im Notfall darauf hoffen, dass eine Hilfsorganisation wie SOS Beobachter einspringt – wie bei Valon Ajeti*.
Wer kein Geld hat, kann in der Schweiz sein Recht trotzdem vor Gericht einfordern. Denn Mittellose erhalten unentgeltliche Rechtspflege. An sich eine wunderbare Einrichtung. Allerdings profitieren nur sehr wenige: Nur wer am Rand des Existenzminimums lebt, kaum Ersparnisse hat und in einem Rechtsfall mit guten Erfolgschancen klagen will. Aber auch wenn der Staat die Prozesskosten übernimmt, kann man nicht wild drauflosklagen. Fällt man vor Gericht durch, muss man die Kosten der Gegenpartei berappen – auch den teuren Anwalt. Dann sitzt man auf einem Berg unbezahlter Rechnungen.
Als mittellos gilt, wer den Prozess mit dem Geld bezahlen müsste, das er unbedingt für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie braucht. Doch wer nur schon gut zehn Prozent mehr als das betreibungsrechtliche Existenzminimum verdient, erhält keine unentgeltliche Rechtshilfe. Ebenso, wer – je nach Kanton – mehr als 5000 respektive 20'000 Franken auf der Seite hat.
Problematisch dabei: Die Ersparnisse fürs Alter werden dem Vermögen zugerechnet. Wer seiner Lebtag jeden Monat ein paar Franken zurücklegte, hatte halt Pech. Und wer Wohneigentum hat, steht schnell vor der Alternative: Wohnen oder Prozessieren. Gerade Rentner, die ihren Altersbatzen in ihr Häuschen gesteckt haben, müssen womöglich verkaufen, wenn sie prozessieren wollen. Denn die Chancen, dass die Bank die Hypothek im Alter aufstockt, sind klein. «Die Gruppe der Menschen, die für einen Prozess ihre Altersvorsorge riskieren muss, wird immer grösser», kritisiert der Badener Anwalt Pribnow. «Berechtigte juristische Anliegen bleiben so mehr und mehr auf der Strecke.»
Vollends unter die Räder gerät der untere Mittelstand. Er hat zu wenig zum Prozessieren, aber zu viel, um gratis Rechtshilfe zu erhalten. Die in der Verfassung festgeschriebene Garantie, dass der Zugang zum Recht allen gleichermassen offensteht, gilt nur noch bedingt. Das ist stossend. Während die einen wegen ein paar Franken bis vor Bundesgericht gelangen, können es sich immer weniger Leute leisten, selbst existenzielle Ansprüche einzuklagen. Zum Beispiel Xherdan Muhaxheri*.
Die Stiftung SOS Beobachter hat eine Kostengutsprache gewährt, damit Klara Müller und Xherdan Muhaxheri überhaupt die Chance haben, vor Gericht zu beweisen, dass sie als Ehepaar leben. «Es geht hier letzlich um den Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle gleich lange Spiesse haben sollen», sagt SOS-Beobachter-Geschäftsführer Walter Noser. Solche Fälle sollten zumindest von einem Anwalt seriös abgeklärt werden. Damit wirklich alle eine faire Chance haben.
*Namen geändert
Die Schicksalsschläge kommen in rascher Folge. Im Januar 2012 wird Sonja Petretzikis* entlassen. Dann muss ihre vierjährige Tochter für Wochen ins Spital. Und im Juli entzieht ihr das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung. Die Französin und ihr Kind sollen die Schweiz innerhalb zweier Monate verlassen. Und das, weil sie als alleinerziehende Mutter Sozialhilfe bezieht und im Moment arbeitslos ist.
Petretzikis steht vor dem Nichts. Bis auf fünf Jahre in Frankreich hat die heute 43-Jährige ständig in der Schweiz gelebt und wenn immer möglich gearbeitet. Nur für die elf Monate nach Maries Geburt muss sie eine Auszeit nehmen. Das kränkliche Mädchen braucht in dieser Zeit sehr viel Aufmerksamkeit, an eine feste Anstellung ist nicht zu denken. Was ihre Lage jetzt noch verschlimmert: Als sie Hilfe bei einem Anwalt sucht, hat sie – wegen einer Fehlinformation des Migrationsamts – die Rekursfrist bereits verpasst. Deshalb muss der Anwalt zuerst eine Fristwiederherstellung durchsetzen, bevor er überhaupt Rekurs gegen die Ausweisung einlegen kann.
Recht erhalten - mit der Hilfe von SOS Beobachter
Petretzikis nimmt diese erste Hürde, doch die Zeit der Ungewissheit beginnt jetzt erst. Wie wird das Gericht entscheiden? Kann sie mit ihrer Tochter in der Schweiz bleiben? Oder muss sie nach Frankreich auswandern? Ein Jahr später die Erleichterung: Petretzikis bekommt auf der ganzen Linie Recht. Die Gründe für die Ausweisung waren nichtig. Sie war unverschuldet arbeitslos geworden, hatte zum Zeitpunkt des Ausweisungsentscheids bereits wieder einen neuen Job und als EU-Staatsangehörige damit Anspruch auf eine fünfjährige Aufenthaltsbewilligung.
Ein klares Urteil, in der Sache wenig umstritten, aber aus juristischer Sicht derart komplex, dass es ohne Anwalt nicht geht. Den konnte Petretzikis nur dank der Unterstützung durch die Stiftung SOS Beobachter bezahlen. Die Alleinerziehende kommt dank ergänzender Sozialhilfe gerade so durch, für einen Anwalt hätte das Geld niemals gereicht. Und das Sozialamt hätte ihr den Anwalt nicht bezahlt.
* Name geändert
Hugo Breitenmoser aus dem Toggenburg wurde vor zwei Jahren aus heiterem Himmel in eine «wahrhaft kafkaeske Situation» katapultiert, wie es sein Anwalt Sandor Horvath formuliert. Ein Schreiben der Sozialbehörde seiner Wohngemeinde Nesslau hat das ruhige Leben des damals 76-Jährigen aus den Fugen gebracht: 13'861 Franken Sozialhilfegeld soll er zurückerstatten, zahlbar innert 30 Tagen. Ein Ding der Unmöglichkeit für Breitenmoser und seine Frau Annelise. Sie leben von der AHV, ihre Pensionskassengelder haben sie in ihr bescheidenes Häuschen gesteckt. Vor allem aber: Hugo Breitenmoser soll Geld zurückzahlen, das er nie erhalten hat – nachweislich keinen Rappen.
Verfügung der Vorinstanz wurde aufgehoben
Die Geschichte geht zurück ins Jahr 1999, als der damals 60-jährige Breitenmoser arbeitslos wird. Um nach der Aussteuerung nicht zum Sozialfall zu werden, absolviert er auf Anweisung der Gemeinde ein Beschäftigungsprogramm. Die monatlich 2500 Franken Lohn fliessen direkt in die Kasse des Sozialamts. Das macht ihn Jahre später, als ihm die Rückforderung von nie bezogenen Sozialhilfeleistungen auf den Tisch flattert, erst recht wütend: Wenn hier jemand Geld zugut hat, dann wohl er, Breitenmoser, und bestimmt nicht die Gemeinde.
Bewegung kommt in die vertrackte Angelegenheit erst, als sich Anwalt Horvath einschaltet – dank einer Kostengutsprache von SOS Beobachter. Die Gemeinde rudert zurück, reduziert die Forderung erst auf 4800, dann auf 2000 Franken. Inzwischen ist sie vollends hinfällig: Die St. Galler Verwaltungsrekurskommission hat die Verfügung der Vorinstanz aufgehoben. Die Breitenmosers sind erleichtert. Dennoch: «Etwas ist kaputtgegangen», sagt Annelise Breitenmoser. Sie denken gar darüber nach, von Nesslau fortzuziehen.
Im Herbst 2013 erleidet der Hilfsarbeiter Valon Ajeti* aus dem Zürcher Oberland auf der Baustelle einen Unfall. Dabei wird er erheblich im Gesicht verletzt. Damit nicht genug: Es stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber Valon Ajeti nicht unfallversichert hatte. Beim Job handelt es sich um einen Zwischenverdienst, der ihm vom RAV zugewiesen worden war. Keine gute Wahl: Die fragliche Baufirma nützte ausländische Angestellte gezielt aus und geschäftete unseriös. Sie existiert nicht mehr.
Suva lenkt ein
Weil er keine Unfallversicherung hat, will niemand für Ajetis Behandlungskosten und die Taggelder aufkommen. Während Monaten schieben sich die Suva und die Ersatzkasse UVG – die Auffangeinrichtung bei Berufsunfällen ohne Versicherungsdeckung – den Schwarzen Peter zu. Die entsprechenden Rechtsverweise sind in den Schreiben der Versicherungen an den «Sehr geehrten Herrn Ajeti» fein säuberlich aufgeführt – doch je mehr Paragrafen, umso ratloser der Empfänger. Ohne Anwalt wäre der heute 28-Jährige zwischen den Fronten, in die er unverschuldet geraten war, zerrieben worden.
Da Valon Ajeti nach dem Unfall finanziell unter Druck gerät, ermöglicht ihm die Stiftung SOS Beobachter den anwaltlichen Beistand. Eine gute Investition: Mit ein paar Briefen und Telefonaten gelingt es dem Juristen, die Suva zum Einlenken zu bewegen. Sie erbringt nun die gesetzlichen Leistungen. Manchmal bedeutet die niederschwellige Rechtshilfe der Stiftung eben auch, Gerechtigkeit ohne einen Richterspruch herbeizuführen.
* Name geändert
2008 heiratet der Kosovare Xherdan Muhaxheri* die 19 Jahre ältere Schweizerin Klara Müller*. Er hat nur eines im Sinn: Er will sich eine Aufenthaltsbewilligung erschleichen. Das hat er zwei Jahre zuvor schon mit einer Aargauerin versucht. Deshalb verwundert es nicht, als das Verwaltungsgericht feststellt, dass es sich um eine Scheinehe handelt. Doch der Kosovare lässt nicht locker, er zieht den Fall bis nach Lausanne – und fällt durch.
Jetzt will der Zürcher Anwalt Marc Spescha, der den Kommentar zum Ausländer- und Asylrecht mitverfasst hat, mit dem scheinbar hoffnungslosen Fall erneut vor Bundesgericht. Denn das Unmögliche ist eingetreten: Die Scheinverheirateten sind ein Paar geworden, führen eine Ehe mit aktivem Sexualleben. Klara Müllers langjähriger Psychiater bestätigt in einem Gutachten, es bestehe «zweifellos ein gelebtes gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis».
Ein Fall von «Amor superveniens»
Für den Fall, dass sich die beiden trennen müssen, befürchtet er einen schweren Rückfall der psychisch angeschlagenen Frau. Für Anwalt Spescha ist klar: Hier liegt ein «Amor superveniens» vor. Die beiden Scheinverheirateten wurden von ihrer Liebe überrascht. Deshalb erscheine eine «Anpassung der ursprünglichen Verfügung an den neuen Sachverhalt notwendig».
Doch so einfach ist das nicht. Die beiden müssen vor Gericht beweisen, dass sie nun ein echtes Ehepaar sind. Unentgeltliche Rechtshilfe bekommt Klara Müller nicht, obwohl sie von AHV und Ergänzungsleistungen lebt – wegen angeblicher Aussichtslosigkeit. «Wenn man keine Chance hat, vor Gericht den Beweis für eine gelebte Ehe anzutreten, wäre es ehrlicher, die Figur des Amor superveniens aus dem Gesetz zu streichen», so Spescha.
* Namen geändert
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