Dienst leisten, obwohl ich untauglich bin?
Frage: Ich bin militär- und schutzdienstuntauglich und muss jetzt jedes Jahr Wehrpflichtersatz zahlen. Dabei will ich doch Dienst leisten. Was kann ich tun?
aktualisiert am 6. März 2018 - 09:52 Uhr
Als Reaktion auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde Ende 2012 die Möglichkeit geschaffen, Militärdienst unter speziellen medizinischen Auflagen zu leisten. Untaugliche, die keinen Wehrpflichtersatz bezahlen wollen und gewillt sind, die volle Anzahl Tage Militärdienst zu leisten, müssen dies schriftlich bestätigen. Das nötige Formular erhalten Sie auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter www.estv.admin.ch.
Dann wird eine medizinische Untersuchungskommission prüfen, ob Sie für einen solchen Dienst in Frage kommen. Voraussetzung ist, dass Sie weder sich selbst noch andere durch die Dienstleistung gesundheitlich gefährden und auch keine anderen Ausschlussgründe vorliegen. Die Kommission kann sogar zum Schluss kommen, dass Sie normal schutz- oder militärdiensttauglich sind. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen positiven Entscheid.
Wer muss eine Wehrpflichtersatzabgabe entrichten? Zahlt auch, wer eine IV-Rente erhält? Und wie wird überhaupt die Abgabe berechnet? Im Merkblatt «Wehrpflichtersatzabgabe» erfahren Beobachter-Mitglieder alles rund um ihre Pflicht sowie zu den Zahlungserleichterungen.