Als Reaktion auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde Ende 2012 die Möglichkeit geschaffen, Militärdienst unter speziellen medizinischen Auflagen zu leisten. Untaugliche, die keinen Wehrpflichtersatz bezahlen wollen und gewillt sind, die volle Anzahl Tage Militärdienst zu leisten, müssen dies schriftlich bestätigen. Das nötige Formular erhalten Sie auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter www.estv.admin.ch.

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Dann wird eine medizinische Untersuchungskommission prüfen, ob Sie für einen solchen Dienst in Frage kommen. Voraussetzung ist, dass Sie weder sich selbst noch andere durch die Dienstleistung gesundheitlich gefährden und auch keine anderen Ausschlussgründe vorliegen. Die Kommission kann sogar zum Schluss kommen, dass Sie normal schutz- oder militärdiensttauglich sind. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen positiven Entscheid.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Wehrpflichtersatzabgabe»

Wer muss eine Wehrpflichtersatzabgabe entrichten? Zahlt auch, wer eine IV-Rente erhält? Und wie wird überhaupt die Abgabe berechnet? Im Merkblatt «Wehrpflichtersatzabgabe» erfahren Beobachter-Mitglieder alles rund um ihre Pflicht sowie zu den Zahlungserleichterungen.