Viele Velofahrer tun es schon heute: Sie befahren Einbahnstrassen gegen die Fahrtrichtung, um direkter von A nach B zu kommen. Ab nächstem Jahr können sie das vielerorts ganz legal praktizieren. Dann tritt eine Änderung der Signalisationsverordnung in Kraft.

Die Behörden sind dann aufgefordert, das Befahren von Einbahnstrassen im Gegenverkehr für Velos und Motorfahrräder zu erlauben, sofern dabei die Sicherheit nicht gefährdet ist. Mit dieser Massnahme soll der Langsamverkehr gefördert werden.

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Zusatztafel ist nötig

«Aber Achtung», sagt Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamtes für Strassen. «Das heisst nicht, dass nun Velofahrer immer entgegengesetzt durch Einbahnstrassen fahren können. Die Erlaubnis muss nach wie vor mittels Zusatztafel unter dem Signal angezeigt werden.»

Die Änderung wird sich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich stark auswirken. In einigen Städten sind bereits heute viele Einbahnstrassen freigegeben. «Wir haben in der Stadt St. Gallen knapp 60 Einbahnstrassen. 90 Prozent können von den Radfahrern in der Gegenrichtung befahren werden», so Dionys Widmer, Sprecher der St. Galler Stadtpolizei.

Ähnlich klingt es in Zürich. «Wir haben schon bisher Einbahnstrassen für den Veloverkehr in Gegenrichtung geöffnet», sagt Heiko Ciceri, Sprecher der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich.

90 Prozent können befahren werden

Erfreut über die Änderung zeigt sich Philippe Koch, Geschäftsleiter des Vereins Umverkehr, der sich schweizweit für eine zukunftsfähige Mobilität einsetzt. «In den Städten hat sich die Regelung bereits bewährt. Der Verkehr ist damit nicht unsicherer geworden. Für Velofahrer ist es wichtig, dass sie immer den direktesten Weg wählen können. Je mehr Umwege sie fahren müssen, desto schwieriger ist es, Leute zum Umsteigen aufs Fahrrad zu bewegen.»