«Autowaschen ist bei Männern zum Glück beliebter als Haushaltsarbeit», sagt Ruedi Ursenbacher. Er und 14 andere haben sich in Mühlethurnen BE zur «Autoteilet Regenbogen» zusammengeschlossen – aus folgenden Überlegungen: Längst nicht mehr alle wollen sich an ein eigenes Auto binden. Für Notfälle und grössere Transporte ist man aber dennoch froh, auf eines zurückgreifen zu können. Die Vorteile beim Car-Sharing sind bekannt: Man trägt die Fixkosten nur anteilsmässig und spart so Geld. Nebenbei hilft man mit, die CO2-Emissionen zu reduzieren – bei der «Autoteilet Regenbogen» stand der ökologische Gedanke sogar klar im Vordergrund.

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Schätzungen zufolge werden sich bis 2016 in Europa rund 5,5 Millionen Nutzer 77'000 Fahrzeuge nach dem Car-Sharing-Prinzip teilen. In der Schweiz sind die roten Autos des grössten Schweizer Car-Sharing-Anbieters Mobility beliebt. Mittlerweile gibt es rund 2300 Fahrzeuge an 450 Orten. Die Nachfrage steigt. Durchschnittlich kommen rund 7000 Kunden pro Jahr hinzu. Das Plus eines professionellen Anbieters liegt auf der Hand: Man muss sich nicht um Unterhalt, Versicherungen und andere Teilnehmer kümmern, sondern kann einfach ins fahrbereite Auto steigen.

Nicht alle haben jedoch einen Car-Sharing-Standort in ihrer Nähe, oder sie wollen sich schlicht selbst organisieren. Wie in Mühlethurnen. Das Dorf liegt im Gürbetal, einem Naherholungsgebiet von Bern auf halber Strecke nach Thun. Trotz guter Bahnanbindung ist man hier ab und zu auf ein Auto angewiesen. 1993 starteten die Bewohner einer Siedlung deshalb die Autoteilet.

Am Anfang waren es fünf Mitglieder, heute sind es 15. Mittlerweile haben sie das dritte Auto, immer einen Occasionswagen. «Wichtig war uns, dass es genügend Platz für fünf Personen und Gepäck gibt. Momentan ist es ein Kombi», sagt Ruedi Ursenbacher. Grosse Probleme habe es nie gegeben. Sie hätten halt von Anfang an klare Regelungen getroffen.

Organisiert haben sie sich als Verein mit Statuten und einem Benutzungsreglement. Wem das zu aufwendig erscheint, der kann stattdessen auch die untereinander getroffenen Abmachungen in einem Vertrag festhalten, ohne einen Verein zu gründen.

Folgende Punkte sollte man beachten

1. Fahrzeug
Soll es ein Neuwagen oder ein Occasionsauto sein? Kann man allenfalls ein Auto eines Gruppenmitglieds übernehmen? In diesem Fall lässt man es bei einer Garage schätzen oder berechnet den Wert im Internet.

2. Versicherung
Am besten versichert man das Fahrzeug möglichst umfassend, um Streitigkeiten vorzubeugen. Die Autohaftpflichtversicherung ist ohnehin obligatorisch. Die Gesellschaft legt die Prämienhöhe aufgrund der Angaben zum Lenkerkreis fest. Deshalb muss man der Versicherung mitteilen, dass sich mehrere Personen den Wagen teilen. Bei einer grösseren Lenkergemeinschaft genügen in der Regel Angaben zur Altersstruktur und Fahrerfahrung der Lenker.

Bleibt die Frage: Voll- oder Teilkasko? Bei Neuwagen bis drei Jahren oder einem Verkehrswert von 15'000 Franken ist eine Vollkaskoversicherung in jedem Fall sinnvoll, da der Totalverlust des Autos oder eine teure Reparatur ein grosses finanzielles Risiko ist. Bei Occasionswagen mit tieferem Verkehrswert reicht an sich eine Teilkaskoversicherung. Bei dieser sind allerdings gewisse Schäden am Wagen nicht gedeckt (etwa Selbstverschulden oder Vandalenakte). Da es in einer Gemeinschaft Streit auslösen kann, wer dafür aufkommen muss, sollte man sich fragen, ob man nicht doch gleich eine Vollkaskoversicherung abschliessen will oder sich zumindest nach entsprechenden Zusätzen erkundigt.

Die «Autoteilet Regenbogen» hat in ihrer Vollkasko- und Haftpflichtversicherung noch zusätzlich den Bonusschutz versichert. Damit muss sie nach einem Unfall mit keiner oder nur einer geringen Prämienerhöhung rechnen. Ruedi Ursenbacher: «So bleiben weniger Kosten am Verursacher hängen.» Der Verein hat klar geregelt: Schäden bis zu 500 Franken trägt jedes Mitglied selbst. Bei allen anderen Schäden zahlt der Betroffene trotzdem 500 Franken als Rückbehalt in die Gemeinschaftskasse. Ursenbacher: «Da der Bonusschutz nicht gratis ist und wir auch noch einen Selbstbehalt haben, haben die Mitglieder diese Regelung gut akzeptiert.»

3. Vertreter
Wer vertritt die Fahrzeuggemeinschaft als Halter nach aussen, etwa gegenüber dem Strassenverkehrsamt? In manchen Kantonen können mehrere Halter eingetragen werden.

4. Steuern
Bei einem Vertrag untereinander muss jeder Miteigentümer seinen Anteil am Auto in der Steuererklärung angeben. Beim Verein muss die Steuerpflicht im betreffenden Kanton abgeklärt werden.

5. Vertrag
Folgende Punkte gehören in die schriftliche Vereinbarung:

  • Vertragsparteien: Angaben zu den Personen und wer den Wagen nutzen darf (etwa noch alle im gleichen Haushalt einer Vertragspartei wohnhaften Personen).

  • Details zum Wagen: Generell ist der Zeitwert des Wagens zu bestimmen (zum Beispiel mittels Berechnung im Internet, siehe «Weitere Informationen»). Jede Vertragspartei bezahlt einen prozentualen Anteil. Dieser ist zugleich Miteigentumsanteil des Autos.

  • Nutzung des Fahrzeugs: Am besten führt man ein Bordbuch mit folgenden Angaben: Datum, Kilometerstand bei Rückgabe, gefahrene Kilometer sowie Auslagen für Benzin und Unterhalt. Die «Autoteilet Regenbogen» hat eine pragmatische Lösung gefunden: Jeder, der das Auto nutzen will, muss sich in einem Kalender eintragen, wo auch die Rückgabezeit notiert ist. Wer das Auto länger als 72 Stunden benötigt, muss die Einwilligung der anderen haben. Die Kilometerzahl und die Benzinkosten hält jeder in einem Fahrtenbuch fest. Der Tank muss bei Rückgabe immer mindestens zu einem Drittel voll sein.

  • Kostenverteilung: Hier kann man zum Beispiel abmachen, dass die Vertragsparteien die Betriebs- und Unterhaltskosten gemeinsam tragen und wie oft untereinander abgerechnet wird (etwa vierteljährlich oder halbjährlich). Dafür könnte man die Betriebskostenrechnung des VCS verwenden (siehe «Weitere Informationen»). Bei grösseren Reparaturen ist es sinnvoll, wenn man einen Betrag festhält, ab welchem man die Zustimmung der anderen Vertragsparteien einholen muss.

  • Haftung: Grundsätzlich übernehmen die Versicherungen den Schaden. Den nicht gedeckten Teil (Minderwert des Wagens, Bonusverlust, Selbstbehalt oder Reparaturkosten) trägt der Unfallverursacher. Hier lohnt es sich, auch zu regeln, dass der Schuldige bei einem Totalschaden den anderen den Vorunfallwert auszahlt.

  • Vertragsdauer und Kündigung: Der Vertrag kann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden und zum Beispiel mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf den 30. Juni oder 31. Dezember aufgelöst werden. Bei einem Verkauf des Wagens wird der Zeitwert unter den Parteien aufgeteilt.

  • Vertragsänderungen: Diese könnten jederzeit erfolgen – unter der Bedingung, dass alle damit einverstanden sind.

Weitere Infos

  • Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) hat einen Mustervertrag und eine Betriebskostenrechnung für das Autoteilen erstellt: www.autoteilen.ch

  • Auf der Website von Eurotax Glass’s Schweiz kann man den Zeitwert eines Fahrzeugs berechnen: www.eurotaxglass.ch

  • Mehr Informationen zu Mobility: www.mobility.ch