Das Ziel des Gesetzgebers ist, durch Ausweisentzug den Fahrzeuglenker für eine bestimmte Zeit in seiner Mobilität spürbar einzuschränken. Grundsätzlich besteht für einen Verkehrssünder kein Anspruch auf Verschiebung des Entzugszeitpunktes.

Liegt ein sogenannter Härtegrund vor, kann der Vollzugstermin aber ausnahmsweise verschoben werden. Ich empfehle Ihnen, beim Strassenverkehrsamt ein Gesuch zu stellen und eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers beizulegen, die bescheinigt, wie sehr die Unternehmung auf Ihre Fahrdienste und Sie auf den Besitz Ihres Fahrausweises angewiesen sind. Möglicherweise können Sie so Ihren Ausweisentzug auf einen Militärdienst- oder Ferientermin legen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Strassenverkehrsamts.

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