Ist der Zeitpunkt wählbar?
Weil ich innerorts – nach dem Abzug der Toleranzmarge – um 26 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren bin, muss ich mein Billett abgeben. Ich arbeite im Aussendienst. Kann ich den Zeitpunkt der Abgabe selber bestimmen?
Veröffentlicht am 30. Januar 2006 - 12:01 Uhr
Das Ziel des Gesetzgebers ist, durch Ausweisentzug den Fahrzeuglenker für eine bestimmte Zeit in seiner Mobilität spürbar einzuschränken. Grundsätzlich besteht für einen Verkehrssünder kein Anspruch auf Verschiebung des Entzugszeitpunktes.
Liegt ein sogenannter Härtegrund vor, kann der Vollzugstermin aber ausnahmsweise verschoben werden. Ich empfehle Ihnen, beim Strassenverkehrsamt ein Gesuch zu stellen und eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers beizulegen, die bescheinigt, wie sehr die Unternehmung auf Ihre Fahrdienste und Sie auf den Besitz Ihres Fahrausweises angewiesen sind. Möglicherweise können Sie so Ihren Ausweisentzug auf einen Militärdienst- oder Ferientermin legen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Strassenverkehrsamts.