Auf Autobahnen und Autostrassen sind grundsätzlich nur Motorfahrzeuge zugelassen, die mindestens 60 Kilometer pro Stunde fahren können. Ausgenommen sind natürlich die Fahrzeuge, die für den Strassenunterhalt zuständig sind. Für Motorräder gibt es zudem eine spezielle Bestimmung: Motorräder bis 50 Kubikzentimeter dürfen Autobahnen und Autostrassen nicht benützen. Fazit: Mit dem gekauften Roller dürfen Sie nicht auf die Autobahn.

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Falls es für Sie entscheidend war, mit dem Töff auf der Autobahn zu fahren, versuchen Sie am besten, den Kauf rückgängig zu machen. Setzen Sie sich dazu umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung. Unter Umständen können Sie bei ihm gegen einen Aufpreis ein Modell kaufen, das über den erforderlichen Hubraum verfügt. Allerdings sollten Sie dann auch die Fahrberechtigung für die höhere Motorradklasse besitzen.