«Vor bezeichnetem illustren Herr Friedensrichter von Ancona erscheinen muss Mia Meier* am 9. 4. 2018», steht im Schreiben der italienischen Anwaltskanzlei, rechtshilfeweise zugestellt vom Solothurner Richteramt Dorneck-Thierstein. Eine Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung oder ein schlechter Witz?

Meier hatte in Italien tatsächlich kurz unerlaubt parkiert. Auf den Zahlungsaufforderungen des Inkassobüros Nivi Credit waren Automarke und Kennzeichen korrekt vermerkt. Meier hat nie darauf reagiert.

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Ein Fehler, sagt TCS-Rechtsschutz-Experte Paolo Ferrazzini. Meier hätte sofort bezahlen müssen. Teils seien die Adressaten solcher Rechnungen aber gar nie in Italien gewesen. Diese können fristgerecht schriftlich und auf Italienisch beim zuständigen Präfekten Einspruch erheben – das ist vorteilhafter als beim Friedensrichter.

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Eine formelle Klageschrift

Doch für solche Überlegungen ist es zu spät, Meier muss die Vorladung durchaus ernst nehmen. Das Dokument ist eine formelle Klageschrift an den italienischen Friedensrichter. Und dieser kann, auch wenn die Beklagte nicht zur Verhandlung erscheint, ein in Italien vollstreckbares Urteil erlassen. Das bestätigt das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung. Anwendbar ist italienisches Recht. 

Damit Meier zur Zahlung gezwungen werden kann, müssen die Italiener den Entscheid zunächst in der Schweiz anerkennen und für vollstreckbar erklären lassen – und dafür die Gerichtskosten vorschiessen. Weder der Beobachter, noch der TCS oder andere Stellen kennen einen Fall, in dem bereits eine solche Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. Diese Vorladungen sind ein neues Phänomen. 

Hoffen – oder einen Anwalt engagieren

Die beiden Friedensrichter konnte der Beobachter telefonisch nicht erreichen. Das Schweizer Gericht muss den Inhalt des Schreibens nicht prüfen, sondern schickt es einfach weiter.

Mia Meier muss nun entscheiden: Entweder sie reagiert nicht, reist nie mehr nach Italien und hofft, dass die Gegenseite den Entscheid nicht für vollstreckbar erklären lässt. Damit riskiert sie, neben der Busse hohe Inkasso- und Gerichtskosten bezahlen zu müssen. Oder aber Meier engagiert einen italienischen Anwalt, der mit der dortigen Anwaltskanzlei verhandelt oder vor dem Friedensrichter erscheint. Diese Variante ist teurer, aber sicherer.

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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