Ja, denn Sie befanden sich mit Ihrem Wagen noch auf der Kreuzung, als das Lichtsignal auf Rot wechselte. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie wegen des Autos vor Ihnen stark abbremsen mussten – denn Sie hätten vor dem Lichtsignal warten können, bis die Fahrbahn frei wurde und keine Gefahr mehr bestand, geblitzt zu werden. Automobilistinnen und Automobilisten haben die Pflicht abzuschätzen, ob eine Kreuzung zügig überquert werden kann oder nicht. Dies erfordert ein schnelles Urteilsvermögen, denn häufig muss man innerhalb von Sekunden entscheiden, ob Anhalten oder rasches Weiterfahren angebracht ist. Zur Verantwortung gezogen werden können übrigens auch Lenkerinnen und Lenker, die im dichten Kolonnenverkehr plötzlich mitten auf einer Kreuzung zum Stehen kommen.

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