Muss man immer Busse tun?
Wer sich gegen eine Parkbusse wehrt, kann unter Umständen ohne Strafe davonkommen. Doch wer die Beamten beeindrucken will, muss sich etwas einfallen lassen: Die klassischen Ausreden – und was sie bringen.
Veröffentlicht am 18. Juli 2005 - 15:32 Uhr
Hand aufs Herz: Wer hat beim Parkieren seines Autos nicht schon bewusst eine Busse riskiert – und ist damit sogar gut gefahren? Das ist allerdings kein Trost für Situationen, in denen der Bussenzettel dann doch unter dem Scheibenwischer klemmt. Dann ist die Versuchung gross, sich mit einer Ausrede vor der Busse zu drücken.
Bei der Rechtfertigung ihrer Vergehen sind Falschparkierer äusserst kreativ, wie die Fallsammlung des Beobachter-Beratungszentrums zeigt. Nachfolgend die häufigsten Einwände gegen eine verhängte Parkbusse – samt einer Einschätzung, wie weit man damit kommt:
«Die Parkuhr war defekt.»
Es ist ärgerlich, wenn Sie endlich einen Parkplatz gefunden haben und die Parkuhr das Münz nicht «frisst». Trotzdem sind Sie als Lenker für die Bezahlung der Parkgebühr verantwortlich – eine defekte Uhr entlastet Sie nicht von dieser Pflicht.
«Ich musste nur schnell zum Kiosk.»
Um mit diesem Einwand Erfolg zu haben, benötigen Sie viel Charme und einen sehr kulanten Beamten. Denn: Bereits anhalten gilt als parkieren, wenn es weder einen Nothalt darstellt noch dem Ein- und Aussteigen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
«Ich hatte kein passendes Kleingeld.»
Mit dieser Ausrede sind Sie kaum erfolgreich. Als Lenker müssen Sie für das passende Kleingeld sorgen. Am besten legen Sie im Auto einen Münzvorrat an, damit Sie erst gar nicht in diese Lage kommen.
«Ich hatte keine Parkscheibe dabei.»
Wenn Sie in der blauen Zone parkieren, ohne die Scheibe einzustellen, müssen Sie mit einer Busse rechnen. Das Mitführen einer Parkscheibe ist zwar nicht Vorschrift, trotzdem gehört sie in jedes Auto.
«Ich habe wegen des Schnees die Markierung nicht gesehen.»
Haben Sie ein von Schnee oder Eis verdecktes Parkfeld nicht genau getroffen, stehen Ihre Chancen gut, ohne Busse davonzukommen. Ihr Fahrmanöver muss jedoch nachvollziehbar sein. Mussten Sie wegen einer Verbotstafel davon ausgehen, dass Sie illegal parken, bleibt es bei der Busse.
«Ich habe das Parkverbotsschild nicht gesehen.»
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Als Fahrzeuglenker sind Sie für die Beachtung der Signale verantwortlich. Nur wenn die Verkehrstafel – etwa wegen Sträuchern – so schlecht erkennbar ist, dass jeder durchschnittliche Fahrer sie übersehen würde, haben Sie mit dem Einwand eine Chance.
«Es war ein Notfall.»
Sie brauchen einen triftigen Grund, um das Falschparkieren zu rechtfertigen. Denn Parkverbote dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit. Mit anderen Worten: Ihre Notlage muss derart gravierend sein, dass es Ihnen nicht zuzumuten war, das Auto an einem anderen Ort abzustellen. Andernfalls sticht dieses Argument nicht.
«Die blaue Zone war völlig besetzt.»
Nervt Sie das Herumkurven auf der Suche nach einem freien blauen Feld, sollten Sie einen Parkplatz mieten. Es gibt keinen klagbaren Rechtsanspruch auf einen Parkplatz: Die Gemeinden und Städte sind nicht verpflichtet, Ihnen als Anwohnerin ein Parkfeld zur Verfügung zu stellen.
«Nur noch der Behindertenparkplatz war frei.»
Haben Sie Ihr Auto unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, müssen Sie die Busse bezahlen. Ausreden sind zwecklos, denn die Regel ist klar.
«Nur auf der Gegenseite hatte es noch freie Parkplätze.»
Wenn es auf beiden Strassenseiten Parkfelder hat, dürfen Sie den Wagen nur rechts – also in Fahrtrichtung – abstellen. Sind nur auf der gegenüberliegenden Seite Plätze frei, müssen Sie an einer übersichtlichen Stelle wenden und in korrekter Fahrtrichtung zum freien Parkfeld zurückfahren.
«Auf dem Parkfeld hatte es noch Platz für ein zweites Auto.»
In der Regel ist nur ein Fahrzeug pro Parkfeld erlaubt. Vielfach drücken die Beamten bei Kleinfahrzeugen aber ein Auge zu – vor allem als Smart-Fahrer geniessen Sie mitunter einen Sonderstatus. Am besten erkundigen Sie sich beim örtlichen Polizeiposten nach der geltenden Praxis.
«Das mobile Parkverbotsschild stand erst nachher dort.»
Mit diesem Einwand sind Sie erfolgreich, wenn er wahr ist. Die Beamten notieren alle abgestellten Fahrzeuge, bevor sie mobile Parkverbote aufstellen. Stellen Sie Ihren Wagen erst nachher hin, sind Sie entlarvt.
«Ich war am Zügeln.»
Wenn Ihr Transporter den Verkehr nicht behindert und innert nützlicher Frist wieder weggestellt wird, drücken die Polizisten vielleicht ein Auge zu. Aber grundsätzlich rechtfertigt ein Umzug das Falschparkieren nicht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie sich beim örtlichen Polizeiposten eine Ausnahmebewilligung besorgen.
«Der Parkzettel muss runtergerutscht sein.»
Damit kommen Sie bei den Verkehrsbeamten und -beamtinnen kaum durch: Wenn ein Parkzettel sorgfältig hinter der Windschutzscheibe deponiert ist, rutscht er nicht so einfach weg.
«Lausbuben haben den Bussenzettel gestohlen.»
Reagieren Sie, wenn Sie aus heiterem Himmel einen Gerichtstermin erhalten, weil Sie eine Parkbusse nicht rechtzeitig bezahlt haben. Die Polizei ist dafür verantwortlich, dass der Bussenzettel bei Ihnen ankommt. Ist das nicht der Fall, muss Ihnen die Polizei diesen nochmals zustellen.
Dass diese Zusammenstellung von Ausreden aus dem Leben gegriffen ist, zeigen die Erfahrungen aus der Stadt Zürich, wo die Stadtpolizei im Jahr 2003 über eine Million Ordnungsbussen verteilt hat. «Bei unseren Beamten ist eine stattliche Sammlung von Ausreden zusammengekommen», sagt Erwin Epper, Chef der Zentralstelle Verkehrs- und Ordnungsbussen. Allerdings dürften nicht alle gleich ernst gemeint sein – so etwa der Einwand eines Parksünders, der sein Vergehen so begründete: «Ich war auf der Toilette, das ist auch Güterumschlag.»
Buchtipp
Daniel Leiser: «Meine Rechte im Strassenverkehr. Alles, was Automobilisten, Zweiradfahrer und Fussgänger wissen müssen» Das Standardwerk des Beobachter-Spezialisten, 2004, 264 Seiten, 34 Franken.