Nein. Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei dichtem Berufs- oder Ferienverkehr die Fahrzeuge auf der rechten Spur nicht an Fahrzeugen auf der Überholspur vorbeifahren dürfen. Es ist also nicht erlaubt, den Schwung auf der Normalspur mitzunehmen und das Auto rechts vorbeirollen zu lassen. Sie müssen auf die Bremse treten.

Das Bundesgericht begründet seine strenge Haltung damit, dass das Rechtsvorbeifahren zu gefährlichen Fehlreaktionen führen kann; wer auf der Autobahn fahre, müsse sich darauf verlassen können, nicht plötzlich rechts überholt zu werden.

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Trotz dieser Begründung wurde das Urteil von verschiedenen Seiten stark kritisiert – ohne Erfolg: Es wird in der Praxis bereits seit längerer Zeit umgesetzt. So wenden sich regelmässig Automobilisten ans Beobachter-Beratungszentrum, die aufgrund der Bundesgerichtspraxis verzeigt und bestraft wurden.

Viele Anrufer wissen zu diesem Zeitpunkt gar nicht, dass es noch schlimmer kommt: Das verbotene Rechtsvorbeifahren gilt wie das Rechtsüberholen als grobe Verkehrsregelverletzung. Das heisst: Nebst der Bestrafung mit Geldstrafe und/oder Busse droht ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten.

Es gibt nur wenige Ausnahmen

Es lohnt sich also, bei dichtem Verkehr auf der Autobahn auf der Hut zu sein. Erlaubt ist das Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn nur auf Einspurstrecken mit unterschiedlichen Fahrzielen sowie auf dem Ein- und Ausfahrtstreifen – und wenn es wirklich Stau hat: Kommt der Verkehr auf der Überholspur etwa wegen eines Unfalls oder einer Baustelle vollständig zum Erliegen, dürfen Sie rechts vorsichtig vorbeifahren.

Das gilt aber nur für das Rechtsvorbeifahren und nicht für das Rechtsüberholen: Wer aus der stehenden Kolonne ausschert, daran rechts vorbeifährt und später wieder einbiegt, muss auf jeden Fall mit einer Bestrafung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln rechnen.