Schilder ausser Kontrolle
Weil im Kanton Zürich die Autonummern ausgehen, gibt es fünfstellige Kennzeichen doppelt – eine Herausforderung für die Polizei.
Veröffentlicht am 19. August 2009 - 10:08 Uhr
Autokennzeichen sind gemäss landläufiger Meinung wie Fingerabdrücke oder DNA-Profile: Garanten für Individualität. So gesehen ist Charly Bühler, Küchenchef aus Bertschikon ZH, fast schon eine gespaltene Persönlichkeit, denn ZH 84503, seine Kontrollnummer, gibt es doppelt.
Bemerkt hat er den Verlust seiner automobilen Einmaligkeit, als ihm die Kantonspolizei Zürich eine Busse zustellte: Ein Nissan mit seiner Nummer hatte falsch parkiert. Doch Bühler fährt einen Citroën, und die Sache wurde schnell wieder fallengelassen. «Würde ich ebenfalls Nissan fahren, hätte ich ein Problem gehabt», sagt Bühler. Klar ist für ihn auch ohne Busse: «Da stimmt doch etwas nicht!»
Alles in Ordnung, meldet hingegen Marcel Bär, Leiter Zulassungen beim Zürcher Strassenverkehrsamt. «Die gleiche Nummer für die gleiche Kategorie – das gibt es nicht.» Die Differenzierung liegt im Detail: in einem roten Balken mit Vignette am Rand des Nummernschilds. Dies ist das Merkmal der Überführungsschilder für Wagen, die nur befristet zugelassen sind. Der Kanton Zürich gibt dafür fünfstellige Nummern heraus, die für herkömmliche Kontrollschilder bereits verwendet werden. Bär findet das nicht problematisch: «Die Unterscheidung ist klar ersichtlich.»
Charly Bühler hat da ganz andere Erfahrungen gemacht: Drei Tage nach der ersten Parkbusse erhielt er bereits die nächste, diesmal von der Stadtpolizei Zürich – wieder Nissan, wieder ZH 84 503. Wieder falsch.
Würde Bühler im Kanton St.Gallen leben, wäre das nicht passiert. Dort gibt es für alle Schilderkategorien eigene Nummernserien, auch für die befristeten. Weshalb in Zürich nicht? Weil dort die sechsstelligen Kennzeichen langsam, aber sicher ausgehen. «Der Bedarf an neuen Nummern ist gross, wir haben jetzt schon Serien bis ZH 800000 reserviert», so Marcel Bär. Da wolle man nicht ganze Kontingente für befristete Schilder belegen. Und für andere Varianten, etwa Buchstaben statt Zahlen, müsste zuerst die Verkehrszulassungsverordnung geändert werden. Bärs Fazit: «Das gültige Gesetz lässt keine bessere Lösung zu.»
Somit bleiben die Zürcher Kontrollorgane weiterhin gefordert. Zumal eine Abfrage im elektronischen Autoindex ergibt, dass ZH 84503 noch ein drittes Mal auf den Strassen unterwegs ist – an einem Motorrad. Darum: Gut hinschauen, Polizisten!
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