Verkehrsunfälle mit Verletzten müssen in jedem Fall der Polizei gemeldet werden. So steht es ausdrücklich im Gesetz. Von der Meldung an die Polizei darf nur bei geringfügigen Verletzungen wie kleinen Schürfungen oder Prellungen abgesehen werden.

Allerdings ist diese Ausnahmebestimmung zurückhaltend anzuwenden. Denn insbesondere Kollisionen zwischen einem Fahrzeug und einem schwächeren Verkehrsteilnehmer wie einer Velofahrerin oder einem Fussgänger können schwere Verletzungen nach sich ziehen, die nicht von Anfang an erkennbar sind. Deshalb muss auch beim leisesten Zweifel immer die Polizei benachrichtigt werden.

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Nicht einmal die Einwilligung des Mädchens entbindet Sie von dieser Meldepflicht. Sie hätten mit dem Kind sprechen und sich vergewissern müssen, dass es keine Verletzungen hat. Demzufolge könnten Sie tatsächlich wegen pflichtwidriges Verhalten bei einem Unfall schuldig gesprochen und bestraft werden, wenn die Eltern Sie anzeigen würden.

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