Für Schäden bei Fahrerflucht kann man sich grundsätzlich an den Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF) wenden. Er wurde eigens dafür eingerichtet, Opfer von unbekannten Unfallverursachern zu entschädigen. Allerdings deckt der NGF nur Schäden ab, für die keine andere Versicherung aufkommt.

In Ihrer Situation bedeutet das: Die Arztkosten für die Behandlung Ihrer Verletzungen übernimmt Ihre Unfallversicherung. Die Reparaturkosten für Ihren Töff zahlt Ihre Vollkasko.

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Den Selbstbehalt aber, den die Kaskoversicherung von Ihnen verlangt, und auch den Bonusverlust, den Sie dadurch erleiden, können Sie beim Garantiefonds einfordern, ebenso die kaputte Uhr. Dabei müssen Sie einen Selbstbehalt von 1000 Franken übernehmen.

Wann springt der Garantiefonds ein?

Um Leistungen aus dem Garantiefonds beanspruchen zu können, muss man unbedingt die Polizei an den Unfallort rufen : Man muss schlüssig beweisen, dass ein Motorfahrzeug, Anhänger oder Velo den Schaden verursacht hat.

Dem NGF sind alle Motorfahrzeugversicherer angeschlossen. Die Mittel für Entschädigungen stammen von den Versicherten selber: Alle Schweizer Auto- und Töffhalter bezahlen mit ihrer Haftpflichtprämie automatisch auch einen Beitrag in diesen Fonds.

Auch bei Schäden, die Unbekannte an einem parkierten Fahrzeug anrichten, kann man sich an den NGF wenden. Wobei wiederum gilt: Der Fonds übernimmt nur jenen Schaden, der nicht durch eine andere Versicherung - zum Beispiel eine Parkschaden- oder Kaskoversicherung - gedeckt ist. Und er zieht 1000 Franken Selbstbehalt ab.

Nationaler Garantiefonds Schweiz

www.nbi-ngf.ch

Anrufe aus der Schweiz: 0800 831 831
Anrufe aus dem Ausland: +41 44 628 89 30
E-Mail: info@nbi-ngf.ch

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