Er will gehen – aber er darf nicht
Ein Mann möchte mit Exit aus dem Leben scheiden. Das ist im Paraplegiker-Zentrum Nottwil nicht erlaubt. Das Thema stellt Pflegeeinrichtungen vor schwierige Fragen.
Veröffentlicht am 8. März 2023 - 17:24 Uhr
«Fertig jetzt!» Christian Spengler sagt es seiner Frau, seinem Sohn, dem Pflegepersonal, den Ärztinnen und Ärzten. Er sagt es immer und immer wieder, den Blick auf die weisse Decke gerichtet, ohne Regung in seinem Körper. Monat für Monat, bis fast ein ganzes Jahr vergangen ist. «Ich will, dass es fertig ist.»
Christian Spengler möchte sterben, aber kann es nicht selbst. Manche denken, dass er nicht sterben darf. Es geht um die Frage, wer darüber entscheidet, ob jemand wie er selbstbestimmt sein Leben beenden kann.
Mai 2020. Christian Spengler, 62, erwacht in der Nacht. Er hat hohes Fieber, Schüttelfrost, ist verwirrt. Er weckt seine Frau. So erzählt es Monika Spengler zweieinhalb Jahre später an ihrem Küchentisch im Zürcher Unterland. Sie spricht langsam und präzise, sagt kein Wort zu viel. In jener Nacht bringt sie ihren Ehemann zuerst ins Spital nach Bülach, kurz darauf in die Universitätsklinik Zürich.
Christian Spengler ist mehrmals dem Tod näher als dem Leben. Man muss ihn wiederbeleben. Er ist mehrere Wochen im Koma und wacht erst im Schweizer Paraplegiker-Zentrum (SPZ) in Nottwil wieder auf. Mit einer weissen Decke in seinem Blickfeld, ohne Regung im Körper.
Christian Spengler ist an einer Hirnhautentzündung erkrankt, vermutlich ausgelöst durch das FSME-Virus, das durch den Stich einer infizierten Zecke übertragen wird. Eine sehr seltene Folge davon kann eine Lähmung sein. Ausser den Gesichtsmuskeln kann Spengler nichts mehr bewegen. Er ist Tetraplegiker.
Monika und Christian Spengler sind zu diesem Zeitpunkt seit über 30 Jahren verheiratet, haben in den gesunden Jahren über den Tod gesprochen. Beide haben eine Patientenverfügung, wollen keine lebensverlängernden Massnahmen, wenn diese das Leben nicht retten, sondern den Tod nur hinauszögern.
Sie habe gewusst, was ihr Mann sagen würde, sobald er wieder würde sprechen können, sagt Monika Spengler, 62, am Küchentisch. Deswegen habe sie sich mit ihrem Sohn Mike besprochen, noch bevor Christian aus dem Koma erwachte. «Wir sagten uns, dass wir akzeptieren werden, was auch immer er will.»
«Warten Sie noch ein Jahr»
Als er aufwacht, sagt Christian Spengler, dass er so nicht leben möchte, dass er mit Exit sterben will. «Ich habe ihm gesagt, dass wir es verstehen und dass wir ihn lieben.»
Spengler äussert den Wunsch nach einem assistierten Suizid schon beim ersten Gespräch gegenüber der Ärzteschaft. Michael Harder, leitender Arzt der Paraplegiologie, notiert es in den Unterlagen. Er sagt dem Patienten, dass er noch ein Jahr warten solle, allenfalls könne sich in diesem Zeitraum etwas an seinem Gesundheitszustand verbessern. Spengler willigt ein. Er hofft, mit Blick auf die weisse Decke, auf Regung im Körper. Am Anfang auf zwei Arme, dann auf einen, am Ende noch auf ein Zucken in den Fingerspitzen.
Nach einem Jahr ist es neben den Gesichtsmuskeln nur der rechte Zeh, den er einen Zentimeter nach oben bewegen kann. «Mehr ist nicht gekommen, trotz allen Schmerzen, trotz allen Therapien», sagt Monika Spengler. Noch immer wünscht Christian Spengler den assistierten Suizid, er bittet die Sozialberatung des SPZ, mit Exit in Kontakt zu treten. Nichts passiert. Als Monika Spengler realisiert, dass ihr Mann keine Unterstützung erhält, tritt sie für ihn mit der Sterbehilfeorganisation in Kontakt. «Eigentlich hatte ich keine Kraft dazu. Aber es war ja nicht so, dass Christian hätte zum Telefon greifen können.»
Monika Spengler informiert Michael Harder, dass eine Freitodbegleiterin und ein Konsiliararzt von Exit für ein Erstgespräch nach Nottwil kommen werden; wegen der Corona-Pandemie muss sie die beiden anmelden. Der Oberarzt sagt, dieser Besuch sei im SPZ nicht willkommen. Daraufhin bittet Monika Spengler den SPZ-Gründer Guido Zäch um Hilfe. «Geben Sie Ihrem lieben Lebenspartner und uns die nötige Zeit für einen reifen Entscheid», schreibt dieser zurück. «Inzwischen wollen wir alles daransetzen, Ihrem Mann sein Dasein so lebenswert wie möglich zu gestalten.»
Per Transport ins Sterbezimmer
Kurz darauf wird der Besuch der Exit-Delegation dennoch gestattet. Der Konsiliararzt bescheinigt, dass Christian Spengler urteilsfähig ist. Doch das Paraplegiker-Zentrum erlaubt keine Freitodbegleitungen. Monika Spengler organisiert einen Krankentransport in ein Sterbezimmer, eine halbe Stunde Autofahrt entfernt. Vor der Verlegung spricht Oberarzt Michael Harder noch einmal mit Monika Spengler. «Er sagte im Beisein meines Mannes: Es wäre Mord, wenn ihm beim Transport etwas passieren würde.»
Christian Spengler bittet, dass man ihm einen intravenösen Zugang legen soll. Darüber würde tags darauf das Sterbemittel in seinen Blutkreislauf gelangen. Doch das Pflegepersonal darf dieser Bitte nicht nachkommen. «Sie haben sich immer sehr gut um meinen Mann gekümmert, sie hätten ihm diesen Gefallen gern getan», sagt die Ehefrau. Die Leitung des SPZ habe es aber untersagt – denn schon das sei Sterbehilfe.
Für den schwerstbehinderten Mann wäre es angenehmer gewesen, in gewohnter Umgebung aus dem Leben zu scheiden. Darauf hoffte das Ehepaar bis zum Schluss. Am 6. April 2021 stirbt Christian Spengler im Beisein seiner Familie anderswo. «Er war uns dankbar, dass er gehen durfte.»
Michael Harder, der leitende Arzt am Paraplegiker-Zentrum, möchte sich zu den Vorgängen nicht äussern. Und die Medienstelle des SPZ verweist auf das Arztgeheimnis. Auch zur generellen Haltung des Zentrums in Bezug auf Sterbehilfe ist kein Interview möglich; die Fragen des Beobachters werden nur schriftlich beantwortet.
«Freitod widerspricht unseren Zielen»
«Patientinnen und Patienten, die sich für einen begleiteten Suizid entscheiden, werden in ihrer persönlichen Lebenshaltung und in ihrer Entscheidung respektiert. Innerhalb des Schweizer Paraplegiker-Zentrums wird keine Suizidbeihilfe durchgeführt», schreibt Direktor Luca Jelmoni. «Zu unserem Rehabilitationsprozess gehört auch die Suizidprävention. Wir begleiten Betroffene zurück ins Leben. Das Begleiten in den Freitod widerspricht unseren Rehabilitationszielen.»
Als private Institution darf das SPZ den assistierten Suizid in seinen Räumen verbieten, auch wenn die Schweizer Gesetzgebung ihn seit den Vierzigerjahren möglich macht. Welche Institutionen ihn erlauben, ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Ein Vorreiter war der Kanton Neuenburg, der 2014 entschied, dass der assistierte Suizid in sämtlichen mit öffentlichen Geldern subventionierten Einrichtungen erlaubt sein muss. Die Heilsarmee, die auch Pflegeheime betreibt, fühlte sich von diesem Entscheid in ihrer Glaubensfreiheit verletzt und intervenierte am Bundesgericht. Die Beschwerde wurde abgewiesen: Das Recht auf Selbstbestimmung sei höher zu gewichten als der Glaube der Heimbetreiber. Es könne nicht sein, dass Heimbewohnerinnen und Heimbewohner das Recht auf Suizid verlören, nur weil sie keine eigene Wohnung hätten.
2010 schieden 9 Personen in einer Pflegeeinrichtung mit Exit aus dem Leben. 2022 waren es 209.
Der Trend ist eindeutig. 2010 waren es erst neun Menschen, die den assistierten Suizid mit Exit in einer Pflegeeinrichtung vollzogen. 2022 bereits 209. Das macht knapp einen Fünftel aller Freitodbegleitungen aus, die Exit im vergangenen Jahr durchführte. Die Sterbehilfeorganisation wertet das als positives Zeichen: Immer mehr Menschen ist es möglich, auch in Pflegeeinrichtungen selbstbestimmt zu sterben.
Die Politik befasst sich damit, ist aber noch uneins. Erst im Oktober entschied das Zürcher Kantonsparlament, dass private Heime auch künftig nicht verpflichtet seien, Suizidhilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen, selbst wenn sie von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Im Kanton Wallis hingegen müssen alle öffentlichen Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Sterbehilfe zulassen. So entschied das Stimmvolk im letzten November – mit 76,6 Prozent Ja-Stimmen. Wo die Kantone die Frage nicht regeln, ist es den Institutionen überlassen, ob sie Sterbehilfe erlauben oder nicht. So wird es unter anderem in Bern und Solothurn gehandhabt.
«Aus Rücksicht auf die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner unterstützen wir die Durchführung von Freitodbegleitungen durch Sterbehilfeorganisationen in den Räumlichkeiten nicht», steht zum Beispiel in der Heimordnung des Altersheims Heimetblick im solothurnischen Biberist. 62 Menschen haben hier ihren wohl letzten Wohnsitz. Das Verbot von Sterbehilfe sei sehr lange die tiefe Überzeugung der Institution gewesen, sagt Heimleiterin Karin Affolter.
«Für die anderen oft ein Schock»
Mittlerweile habe man aber erkannt, dass das nicht der richtige Weg sei. «Die Entscheidung, mit einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben zu scheiden, wird nicht leichtfertig getroffen. Ich finde es schwierig, wenn wir den Menschen sagen: Das ist Ihr Zuhause, wir sind nun alle eine grosse Familie, aber zum Sterben müssen Sie woandershin.» Das sei nicht mehr zu vertreten angesichts des autonomen Lebens, das die meisten heute führen.
Deswegen arbeitet Karin Affolter derzeit an einem neuen Palliative-Care-Konzept, in dem auch die Sterbehilfe ihren Platz haben soll. «Wenn jemand den assistierten Suizid wünscht, hat er sich lange damit auseinandergesetzt. Wenn aber Angehörige, Mitbewohner und das Personal erstmals davon erfahren, ist das oft ein Schock.» Daher sei ein Leitfaden essenziell – und das Umfeld müsse intensiv miteinbezogen werden. «Ob wir Pflegeeinrichtungen es wollen oder nicht: Wir alle werden uns in den kommenden Jahren damit beschäftigen müssen.»
«Das Recht auf Selbstbestimmung gilt auch am Lebensende.»
Settimio Monteverde, klinischer Ethiker
Der klinische Ethiker Settimio Monteverde vom Unispital Zürich findet es problematisch, dass Pflegeeinrichtungen gezwungen werden können, den assistierten Suizid zuzulassen – auch wenn das den Werten der Institution zutiefst widerspricht. «So kann es sein, dass die Qualität der Betreuung abnimmt und Sterbewillige, die die rechtlichen und ethischen Kriterien erfüllen, wie Fremde behandelt werden, obwohl sie dort wohnen.»
Die Institutionen, die den assistierten Suizid verbieten, dürften es sich aber auch nicht zu einfach machen, sagt Monteverde. «Das Recht auf Selbstbestimmung gilt auch am Lebensende.» Sterbewillige, die die rechtlichen und ethischen Kriterien erfüllen, seien besonders verletzlich, wenn der assistierte Suizid in den Räumlichkeiten nicht erlaubt ist. «Man muss ihnen eine Perspektive geben, ihnen bei Bedarf auch helfen, mit einer Sterbehilfeorganisation Kontakt aufzunehmen – und einen würdevollen Austritt planen. Als Gesellschaft werden wir vermehrt darüber diskutieren müssen, wer in solchen existenziellen Fragen entscheiden darf.»
Christian Spengler ist im Garten begraben, dort, wo er so gern seine freie Zeit verbrachte. Wann immer sie ihm nahe sein will, geht Monika Spengler zu diesem Fleckchen Erde. Sie findet Trost darin, dass ihr Mann gehen konnte: «In Würde und wie er wollte.»
8 Kommentare
Meine Eltern konnten beide mit Exit gehen, obwohl sie weder pflegebedürftig noch todkrank waren... sie waren beide 93 Jahre alt....... ich frage mich, ist da die Gesellschaft auf "einem richtigen Weg"? Für mich persönlich stimmt es nicht...
Ich war immer der Meinung oder habe dies in meiner Ausbildung so gelernt, dass der Patient fähig sein muss die Infusion selber aufzudrehen oder die Medikamente per os zu sich zu nehmen. In diesem Fall würde mich wunder nehmen wie das ging?
In der Tat, das frage ich mich auch. Dass hier dieser äusserst tragische und rechtlich besonders heikle Fall auch noch öffentlich gemacht wird ist ( im Hinblick auf die dazu Beteiligten) noch fragwürdiger und problematischer, angesichts von StGb Art. 114....
Xaver Vonesch
Und warum genau, bitteschön, wollen Sie das wissen?!
Xaver Vonesch: Zum Glück werden solche katastrophalen Zustände veröffentlicht! Die Römisch Katholische Kirche behält alles unter dem Deckel, bitte sprecht nicht darüber, es sind nur Einzelfälle! In was für einem Land leben wir, wo die Regierung gegen einen Schutz der Kinder vor Raucherwerbung ist, im Wissen dass diese die Folgen noch nicht abschätzen können. Aber Menschen, welche jahrelang bei EXIT sind und sich mit ihrem Leben und Tod befasst haben, diese werden nicht für voll genommen, irgendwelche verstaubte Gedanken von Leitenden der Pflegeeinrichtungen sind wichtiger. Unglaublich! (Mein Mami ist in unserem Beisein mit EXIT gegangen, mit strahlenden Augen (auf dem Foto 5 Minuten vor dem Einschlafen), ich habe es geschafft! Ein tolles Leben liegt hinter mir! Ich weiss, was vor mir liegt, das brauche ich nicht mehr! Ich kann noch von einer Brücke springen, Herr Spengler konnte das nicht mehr! Hier müsste der Staat eingreifen, dass das Selbstbestimmungsrecht durchgesetzt wird!
Unverständlich, dass das SPZ in so einem klaren Fall Sterbehilfe nicht zulässt. G. Zäch vertröstet nachdem schon Jahre vergangen waren seit dem ersten Sterbewunsch, die Mordbemerkung des Oberarztes ist schlicht inakzeptabel. Das was das SPZ da machte, war nichts anderes als Nötigung gegenüber einem Hilflosen.
Nicht nur Nötigung eines Hilflosen: Unsägliche Arroganz und Anmassung. Wer nimmt sich das Recht hereaus, über Leben und Tod eines vollständig zurechnungs- und entscheidungsfähigen Menschen zu entscheiden? Der Gipfel des Unsäglichen ist wohl die scheinheilige Reaktion des Herrn Zäch.
Als meine Mutter so „gehen“ wollte, wurden uns vom Spital nur Steine in den Weg gelegt. Es war 2004, dass es nun im 2021 noch immer so schwierig ist, Menschen würdevoll mit Exit zu begleiten macht mich sehr traurig! Die Gesellschaft muss lernen mit dem Tod umzugehen, auch der Freitod ist eine zu akzeptierende Art das Leben verlassen zu dürfen.
Ich wünsche allen, die jemand mit Freitodwunsch begleiten, dass sie die Kraft finden diesen Weg durchzuziehen! Es gibt Phasen, wo man sich mitschuldig fühlt, aber ganz im Innern spürt man, dass es für den Patienten richtig ist und wir seinem Wunsch entsprechen!