Die private Energiewende ist gut für die Umwelt, aber oft schlecht fürs Portemonnaie. Längst nicht alle Solaranlagen auf Schweizer Einfamilienhäusern rentieren. Der Grund: Die rund 620 Verteilnetzbetreiber in der Schweiz zahlen den Hausbesitzern kaum etwas für den Strom, den sie produzieren. Die Netzbetreiber legen ihre Abnahmepreise selbst fest.

Das soll sich bald ändern. Ende September hat der Nationalrat das Energiegesetz bereinigt. Wenn die Änderungen angenommen werden, sind die Vergütungstarife auch für kleine Solaranlagen vereinheitlicht.

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Marktschwankungen werden abgefedert 

Die neuen Tarife basieren auf den Marktpreisen für Solarstrom. Einige Stromversorger wie die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) haben bereits im letzten Jahr die Marktpreise direkt an Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Solaranlagen weitergegeben. Ende 2022 zahlten sie 32 Rappen pro Kilowattstunde.

Die Freude war allerdings von kurzer Dauer: Ein Jahr später gab es nur noch 5 Rappen für den Solarstrom – also einen Sechstel des ursprünglichen Betrags. Grund dafür sind starke Preisschwankungen auf dem Markt. «Wenn der Preis derart schwankt, kann niemand kalkulieren, ob sich eine Investition in eine Fotovoltaikanlage lohnt», kritisierte Walter Sachs vom Verband unabhängiger Energieerzeuger bereits 2022 im Beobachter: Es bestehe die Gefahr, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer das Interesse daran verlieren, Solarstrom zu nutzen. Eine vertane Chance, dem Klimawandel entgegenzutreten.

Staatlich garantierter Minimaltarif

Um dem entgegenzuwirken, kann der Bundesrat neu einen Minimaltarif festlegen, falls der vierteljährliche Marktpreis einmal sehr tief liegen würde. Die Höhe des Minimaltarifs ist noch nicht bekannt. David Stickelberger vom Branchenverband Swissolar zeigt sich dennoch zufrieden: «Diese schweizweite Vereinheitlichung war uns ein wichtiges Anliegen.» Es sei allerdings zu beachten, dass die Strommarktpreise saisonale Schwankungen aufweisen. Die Hausbesitzerinnen und -besitzer bekommen also im Winter mehr für ihren Solarstrom als im Sommer.

Die vom Parlament genehmigten Gesetzesrevisionen treten frühestens Anfang 2025 in Kraft. Ein Komitee aus privaten Naturschützern hat bereits ein Referendum angekündigt. Sie kritisieren, dass die Stromproduktion Vorrang vor dem Landschaftsschutz habe. Grosse Umweltverbände wie Pro Natura haben allerdings angekündigt, auf das Referendum zu verzichten. Ob die erforderlichen Unterschriften zusammenkommen, bleibt fraglich. 

Für Investitionen gibt es Geld zurück

Die Förderungen durch den Bund bleiben derweil bestehen: So erhalten Besitzer kleiner Anlagen eine einmalige Zahlung in der Höhe von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich gibt es einen Bonus für den verkauften Strom, wenn ein Nachweis vorliegt, dass dieser aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Entsprechende Gesuche können bei der Vollzugsstelle für Förderprogramme Pronovo gestellt werden.