Tiere
Das Büsi vor dem Richter
Die 20 wichtigsten rechtlichen Fragen rund ums Tier – und die Antworten.
- Muss ich zahlen, wenn mein Kater die Goldfische des Nachbarn klaut?
Nein. Katzenhalter haften zwar grundsätzlich für Schäden, die ihre Lieblinge verursachen. Aber weil Katzen praktisch kaum dressiert und überwacht werden können, lässt sich eine Haftung nur selten begründen. Wenn Ihnen an einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis etwas liegt, lohnt es sich aber, die Goldfische zu ersetzen. - Hafte ich, wenn mein Hund einen Spaziergänger beisst?
Grundsätzlich ja. Als Halter haften Sie für Schäden, egal, ob es Verletzungen bei Menschen oder Tieren oder Sachschäden sind. Sie können sich von dieser Haftung nur befreien, wenn Sie nachweisen, dass Sie «alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet» haben. Juristen nennen das einen «Entlastungsbeweis». Ob dieser gelingt, hängt auch von allfälligen kantonalen Bestimmungen ab, etwa Rasseverboten oder Leinenpflicht. - Wer bezahlt die Arztrechnung des Spaziergängers?
Seine Unfallversicherung. Die Versicherung kann aber auf Sie zurückgreifen, wenn es Ihnen nicht gelingt, nachzuweisen, dass der Hund trotz sorgfältiger Beaufsichtigung zugebissen hat. Falls Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und solche Schäden in der Police eingeschlossen sind, wird diese die Kosten übernehmen. - Mein Pferd hat ausgeschlagen und eine Beule in ein parkiertes Auto gemacht – muss ich zahlen?
Grundsätzlich ja – weil Sie die Tierhalterin sind. Auch hier können Sie sich von der Haftung befreien, etwa indem Sie beweisen, dass das Pferd scheute, weil ein Auto zu schnell vorbeigefahren ist. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten, falls die Police solche Fälle einschliesst. - Darf ich meinen Hund selber töten?
Nein. Hunde dürfen – wie alle Wirbeltiere – nur von speziell ausgebildeten Personen und unter Betäubung getötet werden. Spezielle Gründe für die Tötung braucht es aber nicht. - Darf ich meinen Hund in meinem Garten beerdigen?
Ja, falls er höchstens zehn Kilogramm schwer ist. Ein Neufundländer fällt also definitiv nicht in diese Kategorie. Es dürfen keine Quellen oder Reservoire in der Nähe des Grabes liegen, und das Grundstück darf sich nicht in einem Grundwasserschutzgebiet befinden. Zudem wichtig: Vergraben Sie Ihr Tier mindestens 1,2 Meter tief, damit Füchse es nicht ausgraben und fressen können. - Darf ich meinen Hund auf öffentlichem Grund beisetzen?
Nein, das ist verboten. Wenn Sie das Tier nicht bei der Kadaversammelstelle der Gemeinde abgeben wollen, können Sie es kremieren lassen oder auf den Tierfriedhof Läufelfingen BL bringen. Gratis ist das natürlich nicht. - Muss ich als Hundehalter eine Haftpflichtversicherung haben?
Die meisten Kantone schreiben das vor. Nur in AR und GR gibt es kein Obligatorium. In NE und NW können die einzelnen Gemeinden eine Versicherung vorschreiben. - Welche Tiere darf ich in der Wohnung halten?
Das Gesetz regelt die Frage nicht, deshalb ist der entsprechende Mietvertrag massgebend. Viele Mietverträge sehen eine Bewilligungspflicht vor. Steht nichts im Mietvertrag, ist die Haltung von gewöhnlichen Haustieren wie Katzen, Hunden oder Kaninchen zulässig. Wenn Sie aber exotische Tiere wie etwa Vogelspinnen oder Schlangen halten wollen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, die Bewilligung des Vermieters einzuholen. Steht im Mietvertrag ausdrücklich, dass Sie keine Haustiere halten dürfen, müssen Sie sich daran halten – sonst riskieren Sie die Kündigung. Davon ausgenommen sind unproblematische Kleintiere wie Hamster oder Kanarienvögel. - Darf ich den Hund an den Arbeitsplatz mitnehmen?
Nur wenn es der Arbeitgeber erlaubt. Ein Recht darauf gibt es nicht. Selbst wenn es Arbeitskollegen dürfen, ändert das nichts daran – solange es sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung gibt. - Wer haftet, wenn mein Hund angefahren wird?
Motorfahrzeuglenker und Tierhalter haften für die Tierarzt- und Autoreparaturkosten. Der Fahrer haftet praktisch in jedem Fall, selbst wenn er sich völlig korrekt verhalten hat – weil er durch das Autofahren eine besondere Gefahr schafft. Der Tierhalter haftet dann nicht, wenn er den Hund nachweislich bestmöglich beaufsichtigt hat oder der Schaden ohnehin eingetreten wäre. Wenn dem Tierhalter dieser Entlastungsbeweis nicht gelingt, werden die Kosten aufgeteilt. Normalerweise nehmen die Versicherungen die genauen Berechnungen vor – in der Praxis trägt der Autofahrer oft zwei Drittel und der Tierhalter einen Drittel der Kosten. - Was, wenn der Rassehund nur ein Strassenköter ist?
Es gilt das Kaufrecht. Bei einem Mangel oder wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, kann der Käufer eine Preisminderung verlangen oder das Tier zurückgeben. Ein Mangel ist, wenn das Tier beim Kauf schon krank war. Zugesicherte Eigenschaften können das Erfüllen von Rassestandards oder bestimmte Impfungen sein. Mängel müssen Sie sofort melden. Aber aufgepasst: Wenn die Garantie im Kaufvertrag eingeschränkt oder gar ausgeschlossen ist, können Sie nichts tun. Lesen Sie deshalb besonders vorformulierte Verträge vor der Unterzeichnung in Ruhe durch. All diese Probleme können Sie vermeiden, wenn Sie den Hund vor dem Kauf von einem Tierarzt untersuchen lassen. - Gibt es Pflichtimpfungen?
Nein, ausser Sie reisen ins Ausland. Dann muss das Tier gegen Tollwut geimpft werden – und zwar mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt. Andere Pflichtimpfungen sieht das Gesetz nicht vor. Lassen Sie sich aber vom Tierarzt zu der Frage beraten, was für die Grundimmunisierung sinnvoll ist. - Wer bekommt den Dackel meiner Mutter, wenn diese stirbt?
Die Mutter kann in einem Testament bestimmen, dass ein Erbe oder eine aussenstehende Person den Dackel erbt oder als Vermächtnis erhält. Wenn sie nichts bestimmt hat, können alle Erben die Zuteilung verlangen. Fordern mehrere Erben die Zuteilung, erhält derjenige den Dackel, der am besten für ihn sorgen kann. Will sich hingegen niemand des Tieres annehmen, wird es verkauft oder verschenkt. Falls ein Gewinn resultiert, wird dieser unter den Erben aufgeteilt. - Wer bekommt unser Pudel nach der Scheidung?
Der Alleineigentümer des Hundes. Das ist derjenige Ehegatte, dem das Tier schon vor der Ehe gehört hat. Wurde der Pudel während der Ehe gemeinsam angeschafft und betreut, besteht Miteigentum. Bei der Scheidung wird das Tier der Partei zugeteilt, die es in zeitlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht besser unterbringen kann. Kinder spielen bei der Zuteilung eine entscheidende Rolle – sie sollen möglichst nicht vom Tier getrennt werden. Die Partei, die das Tier hergeben muss, kann eine angemessene Entschädigung für ihren Anteil an dessen Wert fordern. Es können zudem ein Besuchsrecht und Unterhaltszahlungen vereinbart werden. - Kann ich meine Katze als Alleinerbin meines Vermögens einsetzen?
Nein, Tiere können nicht erben. Falls man Katze, Hund oder Kanarienvogel trotzdem im Testament als Erben einsetzt, wird die Bestimmung umgedeutet: zur Verpflichtung für die Erben, angemessen für Ihr Tier zu sorgen. Wo es leben soll, ist damit aber noch nicht geklärt. Im Tierheim oder bei einer bestimmten Person? Am besten hält der Erblasser deshalb fest, wer sich um das Tier kümmern soll. Die Unterbringungskosten können aus der Erbmasse beglichen werden. - Mir ist eine Katze zugelaufen, ich kenne den Eigentümer leider nicht. Muss ich mich irgendwo melden?
Ja, Sie sind verpflichtet, den Fund bei der kantonalen Meldestelle für Findeltiere zu melden. Wenn niemand innert der zweimonatigen Ersitzungsfrist sein Eigentumsrecht geltend macht, gehört die Katze Ihnen – sofern Sie sie wollen. - Ich habe grosse Schulden. Wird jetzt auch mein geliebter Papagei gepfändet?
Nein, Haustiere können nicht gepfändet werden. Für Futter oder Tierarzt gibt es jedoch kein zusätzliches Geld. Nach einer Pfändung müssen Sie die Kosten aus dem Ihnen verbleibenden Grundbetrag begleichen. - Ich beziehe Sozialhilfe. Bezahlt das Amt auch Futter und Tierarzt für meinen Schäferhund?
Nein. Sie erhalten keinen zusätzlichen Betrag, Sie müssen die Auslagen für den Unterhalt und die Pflege des Haustiers mit dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt finanzieren. Im Einzelfall können die Kosten für ein Haustier als situationsbedingte Leistungen übernommen werden – beispielsweise bei einem Therapiehund. Die Sozialbehörde kann aber weitgehend nach eigenem Gutdünken entscheiden. - Muss ich meinen Hund einschläfern lassen, wenn er Tollwut hat?
Laut der Weltorganisation für Tiergesundheit gilt die Schweiz als tollwutfrei. Ihr Tier könnte sich allenfalls im Ausland mit Tollwut anstecken. Das hätte schlimme Konsequenzen: Wenn beim Haustier oder bei einem Wildtier Verdacht auf Tollwut besteht, müssen Sie das sofort dem kantonalen Veterinäramt melden, und das Tier muss getötet werden.
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Nicole Müllerist seit 2012 beim Beobachter und leitet das Ressort Ratgeber. Die Juristin und Journalistin berät im Beratungszentrum und schreibt über Themen im Bereich Konsum, Wohnen und Strafrecht.Mehr erfahren