Dank Spenden weiterhin zum Tierarzt
Die Behandlungskosten für ihren schwerkranken Hund übersteigen den Grundbedarf einer Sozialhilfeempfängerin: Dank der Stiftung SOS Beobachter kann Raphaela Koch* weiter zum Tierarzt gehen.
Veröffentlicht am 22. August 2022 - 11:02 Uhr
Raphaela Koch (Name geändert) wird durch die Gemeinde unterstützt. Soziale Kontakte hat sie fast keine. Ihre zwei Hunde geben ihr eine Tagesstruktur und helfen ihr, die Wohnung einige Male pro Tag zu verlassen. Das Geld für Futter und die jährlichen Besuche beim Tierarzt spart sie sich vom knappen Grundbedarf ab.
Als einer der Hunde plötzlich schwer krank wird, häufen sich die unbezahlten Tierarztrechnungen. Sie wendet sich an die zuständige Sozialarbeiterin bei der Gemeinde. Weil Kosten für Haustiere aus dem Grundbedarf bezahlt werden müssen, kann die Sozialhilfe die Rechnungen nicht übernehmen.
Die Sozialarbeiterin stellt zusammen mit Raphaela Koch ein Gesuch an die Stiftung SOS Beobachter. Da Koch für die beiden Hunde auch in Zukunft auf die Zusammenarbeit mit dem Tierarzt angewiesen ist, hilft die Stiftung aus und zahlt die offenen Rechnungen.
1 Kommentar
Zu dem Artikel über R. Koch + Grundbedarf allgemein: Dem Sozialdienst sind finanziell enge Grenzen gesetzt was den Grundbedarf betrifft. Dies ist nicht nur kantonal, sondern oft von Gem. zu Gem. verschieden. Jedoch was viele nicht wissen: Es gibt einen gewissen Spielraum. Es liegt dann aber im Ermessen dieses/dieser einen Mitarbeiter/in - ob, und wenn - unter welchen Umständen eine zusätzliche Zahlung möglich ist - leider ohne Rücksprache! All zu oft wird dies als Machtinstrument missbraucht (selbst erlebt)! Ganz verwerflich finde ich das bei Empfängern die jede Weisung befolgen - auch völlig sinnfreie. Als Beispiel treffend Thema Tiere: Der Sozialdienst kann neben dem Grundbedarf die Impfung finanzieren...!
Völlig ok! Nicht OK ist, die Finanzierung der Impfung zu verweigern, weil es die persönliche Meinung dieses einen Mitarbeiters ist, man hätte zuviel Tiere!
Ein solches Vorgehen muss unterbunden werden indem es mit der/dem Vorgesetzten abgesprochen werden muss - ansonsten sind Willkür Tür + Tor geöffnet!