Renata Casparis stand kürzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Wegen ihres Briefkastens. Der steht in der hintersten Ecke des Kantons Jura, und um ihn ging es vor dem Bundesverwaltungsgericht, aber nicht direkt. Sondern darum, wer recht hat: die Post oder die Eidgenössische Postkommission? Renata Casparis ist zwischen bürokratische Fronten geraten.

Die 53-jährige Hauspflegerin wohnt an einem schönen Ort. 1,2 Kilometer ausserhalb von Vermes JU, in einem kleinen, abgelegenen Tal. Viele Nachbarn hat sie nicht. Ein Pöstler fährt jeden Morgen an ihrem Haus vorbei. Mit dem Auto bringt er die Post zum Bauernhof, der noch ein Stückchen weiter hinten im Tal liegt.

Doch ihr Briefkasten bleibt leer. Der Pöstler darf nicht anhalten. Die 1200 Meter vom Briefkasten zum Dorfkern sind 200 Meter zu viel. Casparis hat «keinen öffentlich-rechtlichen, individuellen Anspruch auf Hauszustellung». Zu abgelegen ist ihre Liegenschaft, zu aufwendig ist die Zustellung. Ihre Zeitungen und Briefe soll sie deshalb jeden Tag in einem Postfach in Vermes holen gehen. Das findet die Post.

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Zwei Jahre lang war es kein Problem

Die Eidgenössische Postkommission (PostCom) sieht das anders. An sie hat sich Casparis in ihrer Brieflosigkeit gewandt. Die unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes hat die Aufgabe, den Postmarkt zu überwachen, und sorgt dafür, dass die Grundversorgung gewährleistet wird.

Für Casparis hat die PostCom eine Ersatzlösung autorisiert. Wenn sie ihren Briefkasten direkt an die Strasse stellt, muss der Pöstler auf seinem Weg zum Bauernhof künftig bei ihr einen Halt machen. Zwei Jahre lang lag die Post von Casparis danach im Briefkasten am Strassenrand.

Doch für die Post war dieser eine Halt ein Halt zu viel. Sie legte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Gegen Casparis und ihren Briefkasten. Und gegen die PostCom als Vorinstanz. Hauptstreitpunkt: Geeignete Ersatzlösungen für die Zustellung an Kunden soll allein die Post und nicht die PostCom suchen. Und der Briefkasten der Beobachter-Leserin soll auch in Zukunft leer bleiben – aus Prinzip. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gutgeheissen. Die Post bestimmt selbst, wohin sie Briefe trägt.

Der Nachbar ist verunsichert

Für die PostCom ist der Fall ein Lehrstück. Für Renata Casparis zeitaufwendig und teuer. Wegen der Beschwerde musste sich die Hauspflegerin eine Anwältin nehmen. Für 8000 Franken. Und wäre es nach der Post gegangen, hätte sie auch alle Verfahrenskosten übernehmen sollen.

Immerhin hat das Bundesverwaltungsgericht eingelenkt. Casparis erhielt eine Entschädigungssumme zugesprochen. 700 Franken. Ihr Briefkasten bleibt leer. Und der Nachbar hinten im Tal ist verunsichert. Wenn die Post will, muss auch er seine Briefe bald im Dorf holen.

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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