Es ist, als würde sich seine eigene Geschichte wiederholen: «Auch mir wurde der Vater entzogen», sagt Christian M.* «Ich weiss, was es heisst, wenn Eltern ihre Kinder für eigene Interessen missbrauchen.»

Auf verlorenem Posten kämpfte der 49-jährige Vater bei Behörden und vor Gerichten dafür, mit seinem heute dreijährigen Sohn eine elterliche Beziehung aufzubauen. Der Spiessrutenlauf durch die Behörden machte den unbescholtenen Vater zusehends depressiv, er verlor den Job als Architekt und zu guter Letzt jeglichen Glauben in den Rechtsstaat: «Als Bürger bin ich emigriert, als Vater fühle ich mich amputiert.»

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Blosser «Samenspender»

Seine Geschichte begann mit einer kurzen Verbindung zu einer Freundin, von der er sich wieder trennte. Daraufhin lernte Christian M. seine jetzige Lebenspartnerin kennen, mit der er inzwischen drei Jahre zusammenwohnt und ein gemeinsames, elf Monate altes Kind hat. Als ihm die Exfreundin eröffnete, sie sei schwanger, war er nicht bereit, zu ihr zurückzukehren. Er anerkannte jedoch das Kind und freute sich auf seine Rolle als Vater.

Nach der Geburt des Sohnes im Herbst 2002 schlug er der Mutter das gemeinsame Sorgerecht und eine Konvention zur Besuchs- und Alimentenregelung vor. Mit Unterstützung der Behörden lehnte die Kindsmutter beide Vorschläge ohne Begründung ab. «Erstmals fühlte ich mich ausgegrenzt und hintergangen», sagt der Vater.

In den ersten acht Monaten durfte Christian M. seinen Sohn regelmässig unter Aufsicht der Mutter besuchen; seinen Wunsch, das Kind einmal wenigstens für eine Stunde allein betreuen zu dürfen, lehnte diese aber kategorisch ab. Den Behörden gegenüber äusserte sie die Befürchtung, er könnte das Kind entführen oder töten.

Am ersten Geburtstag sah M. seinen Sohn zum letzten Mal; die Mutter zeigte sich nicht bereit, ihm das Kind allein zu überlassen. Auch bei den Behörden blitzte der Vater mit sämtlichen Gesuchen und Rekursen ab.

Ohne weitere Anhörung bekam der Vater schliesslich von der Gemeinde Seftigen BE, dem Wohnort der Mutter, die schriftliche Verfügung zugestellt, er könne das Kind einmal im Monat bei vierwöchiger Voranmeldung in einer Kinderkrippe im 30 Kilometer entfernten Bern besuchen. In einem letzten Versuch appellierte er an die Vernunft der Mutter. Vergeblich: Sie habe nun einen «Ersatzpapi» gefunden.

Der Vater ist am Ende seiner Kräfte: «Als Samenspender und Zahlvater stehe ich vor einem Scherbenhaufen.» Zum Schutz seiner neuen Familie habe er diesen zermürbenden Kampf aufgeben und das demütigende Besuchsrecht verwerfen müssen. Voller Zuversicht blickten die werdenden Eltern in die Zukunft, aber selbst bei ihrem eigenen Kind zeichneten sich Widerstände seitens der Behörden ab. Schon vor der Geburt beantragten sie bei ihrer Wohngemeinde Thierachern BE die gemeinsame elterliche Sorge.

Der lange Arm der Ex

Die Vormundschaftskommission lehnte das Ansinnen «des nicht mehr jungen Vaters» ab und gab zu bedenken, «die Kooperationsfähigkeit der Eltern» werde sich «aufgrund der kurzen Bekanntschaftszeit» erst noch zeigen müssen. Auch das Appellationsgericht wollte nicht Hand bieten, zumal «eine Indexierung des Unterhaltsbeitrags» fehle. Für weitere juristische Schritte haben Christian M. und seine Partnerin kein Geld.

Zu guter Letzt traf es die junge Familie mitten ins Herz. Auf Umwegen erfuhren die Eltern, dass die Wohngemeinde der früheren Freundin bei der Vormundschaftsbehörde Thierachern eine Gefährdungsmeldung eingereicht hatte. Als Grund nannte sie die «von Herrn M. geschilderte persönliche wirtschaftliche Situation, aber auch die mit ihm gemachten schwierigen Erfahrungen».

Quelle: Lukas Lehmann