Teurer, als man denkt
Wer gegen ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft vorgehen will, sollte sich gründlich über allfällige Kosten informieren.
Veröffentlicht am 26. Oktober 2004 - 12:15 Uhr
Mehr als 20 Jahre verbrachte Reinhold Zürrer auf einer paradiesischen Südseeinsel, bis ihn familiäre Angelegenheiten zur Rückkehr in die Schweiz zwangen. Seine Mutter vererbte ihm ein Mehrfamilienhaus an bester Lage in der Stadt Zürich. «Seit Jahrzehnten ist das Haus im Familienbesitz», so Zürrer. «Die Einnahmen bilden meine Altersrente.»
Von den Mietern wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem angrenzenden Grundstück Bauprofile ausgesteckt worden seien: Das benachbarte Spital plant einen umfangreichen Ausbau. Reinhold Zürrer fürchtete angesichts der bevorstehenden Grossbaustelle um seine künftigen Mieteinnahmen: «An dieser guten Lage ist kaum ein Mieter bereit, über Jahre massiven Baulärm zu ertragen.» Zudem geht er davon aus, dass die Wohnqualität im ruhigen Quartier unter der Verkehrszunahme leiden wird.
Zürrer wandte sich an den Anwalt, der früher seine Mutter in rechtlichen Fragen vertrat. «Er prognostizierte Rekurskosten von rund 4000 Franken», erinnert sich Zürrer. Der Anwalt verschätzte sich bei der Summe genauso wie bei der Beurteilung des Verfahrens: Der Rekurs wurde von der Baurekurskommission I des Kantons Zürich vollumfänglich abgewiesen, die Verfahrenskosten von über 16000 Franken wurden Reinhold Zürrer aufgebrummt.
Zusammen mit den Anwaltsauslagen hat ihn das erfolglose Verfahren mehr als 35000 Franken gekostet. Zudem erhielt die Bauherrschaft eine Entschädigung von 2000 Franken. «Derart hohe Gebühren sollen die kleinen Bürger wohl davon abhalten, überhaupt einen Rekurs zu machen», ärgert sich Reinhold Zürrer.
Doch es ist ein Ärger auf Zeit: «Zum Glück kehre ich bald in die Südsee zurück. Auf unserer Insel wurden noch nicht einmal die Steuern erfunden.»
Buchtipp
Mathias Birrer: «Nachbarrecht»; Beobachter-Buchverlag, Fr. 32.80. Bezug: Telefon 043 444 53 07, Fax 043 444 53 09