Das hängt in erster Linie davon ab, ob Ihr Reservationsvertrag öffentlich beurkundet wurde. Solche Vorverträge werden von Generalunternehmern (GU) fast immer verlangt, doch sind sie rechtlich völlig wertlos, wenn keine öffentliche Beurkundung erfolgte. Sie können Ihr Geld in diesem Fall zurückverlangen.

Da Sie aber die Anzahlung auf das Konto des GU geleistet haben, könnte es schwierig werden, den gesamten Betrag zurückzuerhalten. Der Verkäufer muss jedoch glaubhaft darlegen, dass er bereits Vorarbeiten geleistet und somit Ausgaben gehabt hat, wobei für die Erarbeitung einer Offerte nichts verlangt werden kann. Sollten Sie sich in Zukunft für ein Eigenheim entschliessen, verlangen Sie, dass Ihre Anzahlung auf ein Sperrkonto einbezahlt wird und dass der Vorvertrag öffentlich beurkundet wird.

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